3 Das Wichtigste in Kürze
Stand: Juli 2026Text aktualisiert, Grafiken/Bilder noch nicht
3.1 Grundsatz des iSFP
Die für die Erstellung des iSFP erforderlichen Kennwerte werden über die genormten und gültigen Bilanzierungsverfahren des Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) berechnet. Die Eingaben und Berechnungen erfolgen mithilfe einer Bilanzierungssoftware. Es werden die erfassten Bilanz- und Projektdaten genutzt und über eine Schnittstelle zur Formatierung und Darstellung an die iSFP-Druckapplikation übergeben. Zahlreiche Hersteller von Bilanzierungssoftware haben die Methodik des iSFP und die Schnittstelle zur iSFP-Druckapplikation in ihre Softwareprodukte integriert. Die Berechnungsergebnisse werden durch individuelle Empfehlungen und Erläuterungen von Ihnen ergänzt. Dies kann, je nach Software, bereits innerhalb der Bilanzierungssoftware erfolgen oder durch Eintrag in dem dafür vorgesehenen Bereich innerhalb der iSFP-Druckapplikation. Textvorlagen sollten individuell und zutreffend angepasst werden.
Die gute Verständlichkeit des iSFP begründet sich in der visuellen Darstellung der Berechnungsergebnisse. Die Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik wird farblich dargestellt, anhand von Piktogrammen, Linien oder Mustern. Damit wird den Hauseigentümerinnen und -eigentümern übersichtlich und verständlich gezeigt, wie sich Maßnahmen am und im Gebäude auf die Energieeffizienz auswirken.
Das Farbsystem ist von Dunkelgrün bis Dunkelrot aufgebaut. Dabei entspricht Dunkelgrün der besten und Dunkelrot der schlechtesten Effizienzklasse im iSFP. Dazwischen liegen bis zu sieben Farbabstufungen für die mittleren Effizienzklassen.
Für die Erfassung aller Berechnungsdaten zur Bilanzierung des Gebäudes und die Erstellung der Sanierungsvorschläge benötigen Sie eine zugelassene Bilanzierungssoftware. Die Auswertung und die Zuordnung der Berechnungsergebnisse in das Farbsystem erfolgen in der iSFP-Druckapplikation. Die Schnittstelle zur iSFP-Druckapplikation muss in der Bilanzierungssoftware integriert sein. Eine Liste der Bilanzierungssoftwares mit integrierter iSFP-Druckapplikation wird auf der Webseite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Download angeboten.
Die implementierte Schnittstelle ermöglicht es Ihnen, die berechneten Projekt- und Bilanzdaten an die iSFP-Druckapplikation zu übergeben. Der iSFP kann dann innerhalb der iSFP-Druckapplikation vervollständigt, individualisiert, fertiggestellt und als PDF-Datei ausgegeben werden.
Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten, die den Hauseigentümerinnen und -eigentümern übergeben werden: dem Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ und dem Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Diese werden im folgenden Kapitel näher beschrieben. Beide Dokumente gehören zusammen und müssen miteinander schlüssig und widerspruchsfrei sein. Zusätzlich zu den zwei Dokumenten wird das “Datenblatt zur Qualitätssicherung” den Eigentümerinnen und -eigentümern zur Weitergabe an das BAFA übermittelt.
3.2 Inhalte des iSFP
Das Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“
Das Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen. Es bietet den Eigentümerinnen und Eigentümern eine Übersicht über den energetischen Zustand ihres Hauses, über die geplanten Sanierungsmaßnahmen und die Verbesserungen sowie über Kosten, Einsparungen und Fördermittel. Es gibt Empfehlungen für die nächsten Handlungsschritte und Tipps zum Nutzungsverhalten. In diesem Dokument befindet sich auch das Kernstück des iSFP: die Fahrplanseite als Überblick. Auf der Fahrplanseite sind der Istzustand, die empfohlenen Maßnahmen und der angestrebte Zielzustand zusammenfassend grafisch dargestellt.
Das Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“
In der Umsetzungshilfe werden die vorgeschlagenen Maßnahmenpakete und die einzelnen enthaltenen Sanierungskomponenten detailliert beschrieben. Die energetischen Verbesserungen werden farbig dargestellt. Im Fall einer Gesamtsanierung in einem Zug werden keine Maßnahmenpakete zusammengestellt. Es wird jedoch trotzdem die energetische Veränderung durch die Effizienzmaßnahmen abgebildet und alle Sanierungskomponenten werden einzeln beschrieben.
Die Umsetzungshilfe enthält umfangreiche Empfehlungen und Hinweise zu den vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Umfang der Umsetzungshilfe variiert je nach Sanierungsvorhaben. Nach der detaillierten Beschreibung der einzelnen Maßnahmenpakete werden auf den abschließenden Seiten in der technischen Dokumentation alle energetisch relevanten Gebäudedaten für den Istzustand und den Zielzustand sowie im Fall einer Schritt-für-Schritt-Sanierung für jedes einzelne Maßnahmenpaket zusammenfassend aufgeführt. Haben Sie alle Freitextfelder zur Beschreibung der Bauteile und der Anlagentechnik sowie des individuellen Nutzungsverhaltens ausgefüllt und Fotos aller Gebäudeansichten eingefügt, können Sie anschließend überprüfen, ob die Datenaufnahme hinsichtlich des Umfangs den Anforderungen der (zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen) Richtlinie und des Merkblattes für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude entspricht. Beides finden Sie auf der Webseite des BAFA. Weitere Hinweise zur Erstellung der iSFP-Dokumente finden Sie in Kapitel 9 – Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans.
Die Umsetzungshilfe soll die Hauseigentümerinnen und -eigentümer befähigen, mit den an der Sanierung beteiligten Akteuren qualifiziert zu kommunizieren. Sie ersetzt jedoch keine detaillierte, ausführungsreife Planung, sondern veranschaulicht das Ziel und dient daher als Hilfestellung und Vorbereitung für die Ausführungsplanung.
3.3 Vorgehensweise bei der Erstellung
Für die Erstellung des iSFP bietet sich in der Regel der folgende Ablauf an:
- Kontaktaufnahme
- Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort
- Erfassung des energetischen Istzustands
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Festlegung und Abstimmung der individuellen Sanierungsschritte und des Sanierungsziels mit den Hauseigentümerinnen bzw. -eigentümern
- Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans und Ausdruck
- Übergabe an die Hauseigentümerinnen bzw. -eigentümer und Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Sie können hinsichtlich der Reihenfolge individuell von diesem Schema abweichen. Die Anforderungen an die Datenerhebung gemäß der Richtlinie und dem Merkblatt für die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen jedoch stets eingehalten werden. Beide Dokumente stehen auf der Webseite des BAFA zur Verfügung.
Für die Ermittlung der energetischen Kennwerte des Gebäudes sind die Berechnungsmethoden und die Standardparameter gemäß GEG 2024, die darin zitierten Normen und die Liste der Technischen FAQ der BEG verbindlich. Den Link zu der Liste der technischen FAQ der BEG finden Sie auf dieser Webseite des BMWE, ebenso wie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ).
🔔 Hinweis
Die iSFP-Druckapplikation und der iSFP nehmen keinen Einfluss auf die Bilanzierungsvorschriften, sondern beschränken sich auf die Nutzung der Bilanzierungswerte und -ergebnisse zum Zweck der Darstellung und Beratung.
Die vollständig für den Istzustand und die Maßnahmenpakete berechneten Kennwerte werden mittels Schnittstelle an die iSFP-Druckapplikation übergeben. Die in der Bilanzierungssoftware integrierte Schnittstelle nutzt diese Daten zur Erstellung des iSFP. Die Schnittstelle folgt dabei einer speziell für den iSFP entwickelten Bewertungsmethodik, um die Kennwerte den Grafikelementen zuzuordnen und in die entsprechenden Farbklassen einstufen zu können.
Informationen zur Gesamtbewertung, zur Komponentenbildung und zu den Farbklassen erhalten Sie in Kapitel 12.
In der iSFP-Druckapplikation werden Ihnen eine Reihe von Text- und Beschreibungsfeldern bereitgestellt, damit Sie die Ergebnisse und die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen individuell und für einen Laien verständlich erläutern können.
3.4 Verantwortlichkeiten, Umfang und Abgrenzung
Es liegt in der Verantwortung der Energieberaterinnen und -berater, die Gebäudedaten mit ausreichend hoher Genauigkeit vor Ort zu ermitteln und als Grundlage für alle Berechnungen zu verwenden. Eine fundierte Ausbildung, Praxiserfahrung und anwendungsbereite Kenntnisse der iSFP-Erstellenden sowohl zur Datenaufnahme, zur Bilanzierung und zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, als auch zu den aktuellen Förderprogrammen werden vorausgesetzt.
🔔 Hinweis
Achten Sie bei der Bilanzierung darauf, dass Sie die aktuell gültigen und anerkannten Regeln der Technik in Form von Richtlinien, Rechenverfahren und Parametern anwenden. Zugrunde zu legen sind die jeweils aktuellen Beratungs- und Förderrichtlinien des BAFA und der KfW. Die Liste der technischen FAQ der BEG sind anzuwenden, ebenso wie eventuell weitere aktuelle Vorgaben zu beachten sind. Die Einhaltung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie der Technischen Mindestanforderungen (TMA) hinsichtlich Datenerhebung und Nachweisführung muss sichergestellt werden, damit später ein Förderantrag gestellt werden kann.
Der iSFP dient der anschaulichen Darstellung der Beratungsergebnisse, er ersetzt jedoch keine Detail- oder Ausführungsplanungen. Hierfür sind die entsprechenden Sachverständigen durch die Hauseigentümerinnen und -eigentümer gesondert zu beauftragen. Auch Planungsleistungen wie Heizlastberechnung, Lüftungskonzept oder Wärmebrückenkonzept, die zur Vorbereitung einer fachgerechten Umsetzung der energetischen Maßnahmen notwendig sind, sind nicht Bestandteil des iSFP.
Es ist wichtig, dass Sie als Erstellerin oder Ersteller des iSFP die Hauseigentümerinnen und -eigentümer darauf hinweisen, mit welchen weiteren Leistungen Sie selbst oder weitere Sachverständige noch beauftragt werden sollten. So wird der Gesamtumfang der Sanierungsmaßnahmen und von eventuell nötigen vorbereitenden Bau- und Planungsleistungen besser ersichtlich. Das trifft insbesondere dann zu, wenn Sie bei der Datenaufnahme Hinweise auf bestehende oder potenzielle Schwachstellen erkennen, die die fachgerechte Umsetzung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen beeinträchtigen könnten. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig, die Eigentümerinnen und Eigentümer auf eventuell anfallende zusätzliche Kosten hinzuweisen. Eine Ursachenermittlung, ein Schadensgutachten oder die Instandsetzungsplanung gehören nicht zum Umfang des iSFP.
3.5 Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung im iSFP
Da die Umsetzung der EPBD auf Länderebene auch die Verknüpfung von zentral gespeisten Wärmenetzen mit dem individuellen Bedarf von Energieträgern zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfes in Gebäuden vorsieht, gewinnt die Einbindung geplanter oder vorhandener Wärme-/ Kältenetze zukünftig an Bedeutung.
Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, auf kommunaler Ebene darzustellen, wie die Wärmeversorgung langfristig auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder andere klimaneutrale Versorgungsoptionen umgestellt werden soll.
Die kommunale Wärmeplanung ist bei der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans zu berücksichtigen. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kann daraus eine wichtige Orientierung entstehen, welche Wärmeversorgungsoptionen am Standort des Gebäudes zukünftig in Betracht kommen und welche Sanierungs- oder Heizungsentscheidungen langfristig sinnvoll sind.
Im Beratungsbericht ist anzugeben, ob am Standort des Beratungsobjekts bereits ein Wärmenetz vorhanden ist, ob ein kommunaler Wärmeplan vorliegt oder in Bearbeitung ist und ob sich daraus Hinweise für die zukünftige Wärmeversorgung ergeben.
Die Angaben zur kommunalen Wärmeplanung sind verpflichtend im dafür vorgesehenen Bereich des iSFP zu erfassen. Sie dienen der Information der Hauseigentümerinnen und -eigentümer und unterstützen eine nachvollziehbare, zukunftsorientierte Bewertung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen. Die Energieberaterin oder der Energieberater hat hierzu den zum Zeitpunkt der Beratung öffentlich zugänglichen und mit vertretbarem Aufwand recherchierbaren Informationsstand zu ermitteln und im iSFP sachlich, verständlich und objektbezogen darzustellen.