Die letzte Version der Energieeinsparverordnung ist am 01.05. 2014 in Kraft getreten und enthielt zusätzliche Anforderungsänderungen zum 01.01.2016. Die Übergangsvorschriften wurden in § 28 der EnEV geregelt. Die EnEV 2014 galt mit einigen Ausnahmen für Gebäude, die thermisch konditioniert sind. Sie beinhaltete dabei Vorgaben in Bezug auf Neubau, Nachrüstung und Sanierung von Gebäuden sowie weiterführende Regelungen und Vorschriften beispielsweise zum Energieausweis. In der EnEV wurden maximal zulässige Grenzwerte über ein Referenzgebäudeverfahren definiert. Dabei war das Referenzgebäude in der Geometrie, der Ausrichtung und der Nutzung identisch mit dem nachzuweisenden Gebäude, die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik jedoch nach EnEV zur Grenzwertberechnung vorgegeben. Am 01.11.2020 ist die EnEV im GEG aufgegangen und außer Kraft getreten.
Die EnEV galt nach § 1 für Gebäude, die thermisch konditioniert sind und für deren Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser, Kühlung, Raumluft- und Beleuchtungstechnik). Technische Anlagen für Produktionsprozesse in den Gebäuden waren jedoch nicht eingeschlossen. Zudem nannte die Verordnung verschiedene Ausnahmen (§ 1, Nr. 3), die nicht in den Anwendungsbereich der EnEV fielen, wie Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Traglufthallen, Zelte oder Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind. Zerlegbare und provisorisch errichtete Gebäude, die für eine geplante Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren bestimmt sind, unterliegen ebenfalls nicht den Anforderungen der EnEV.
Wohngebäude waren grundsätzlich im Geltungsbereich der EnEV zu sehen, sofern die jährliche Nutzungsdauer mindestens vier Monate beträgt oder bei zeitlich begrenzter Nutzung der voraussichtliche Energieverbrauch mindestens 25 Prozent des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung betrug. Nichtwohngebäude waren im Geltungsbereich der EnEV zu sehen, sofern die Innentemperatur mindestens 12 °C beträgt oder sie mindestens vier Monate beheizt oder zwei Monate gekühlt werden.
Gesetzestexte
EnEV 2014 - Lesefassung
EnEV 2014 - Änderungsverordnung
EnEV 2014 mit gekennzeichnetem Ursprung der Vorschriften (Stand 28.10.2015)
Zusammenfassung der dena
Bekanntmachung zum Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude (EnEV easy)
Bekanntmachungen (Stand 07.04.2015)
Regeln für Energieverbrauchskennwerte für Wohngebäude
Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung für Wohngebäude
Regeln für Energieverbrauchskennwerte für Nichtwohngebäude
Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung für Nichtwohngebäude