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Gebäuderichtlinie (EPBD) – Novelle 2024

Stand: Mai 2024
Foto, Blick auf die eingerüstete Fassade eines Gebäudes im Bau.

Im Zuge der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) und der Energieeffizienz-Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) ergeben sich für den Gebäudebereich neue Anforderungen. Beide Richtlinien sind Teil des des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission und sollen zur Erreichung der CO2-Reduktion bis 2030 beitragen. Zum einen wird auf konkrete Anforderungen an bauliche Beschaffenheiten und Vorgaben im Gebäudesektor Bezug genommen. Zum anderen sollen aber auch neue Messinstrumente und Orientierungswerte eingeführt werden, die die Gebäudeenergieeffizienz besser sichtbar und messbar machen.

Klare Zielsetzung ist die Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Erreichen eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050. Vor allem die EU-Gebäuderichtlinie greift hierfür zentrale Aspekte des Gebäudebereichs auf, die unter anderem die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz, das Schaffen von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und gebäudeintegrierte Energiegewinnung oder das Einführen von zentralen Anlaufstellen zur Information und Beratung beinhalten.

Des Weiteren werden neue Anforderungen für Nichtwohngebäude und Wohngebäude eingeführt, die zu einer Beschleunigung der schrittweisen Renovierung des gesamten Gebäudebestands beitragen sollen. Im Bereich der Nichtwohngebäude werden dafür Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) geschaffen, die sicherstellen sollen, dass festgelegte Schwellenwerte nicht mehr überschritten werden. Im Bereich der Wohngebäude wird eine schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs angestrebt, die zu mehr als der Hälfte im Bestand der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden muss. Im Folgenden findet sich eine Übersicht der zentralen Regelungen und Artikel der oben beschriebenen EU-Richtlinien, die sukzessiv auch in nationales Recht überführt werden müssen.

Generell gelten als Umsetzungszeitraum die 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie. In einigen Fällen sind separat erwähnte Ausnahmen möglich.

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Wie läuft die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU?

Das Buildings Performance Institute Europe (BPIE) erstellt in regelmäßigen Abständen den EU Buildings Climate Tracker. Das ist ein Monitoringbericht, der die Transformation des Gebäudebestands in der Europäischen Union hin zur Klimaneutralität im Jahr 2050 erfasst. Die zweite Ausgabe zeigt, dass der Gebäudesektor bislang keine ausreichenden Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen macht. Die überarbeitete EPBD soll helfen, die Dekarbonisierungslücke zu schließen. Konkret geht es nun darum, die EPBD-Vorgaben in nationales Recht zu übertragen, um die Sanierungsaktivitäten anzukurbeln und die Mitgliedsstaaten auf den Zielpfad für 2050 zu bringen.

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