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Bilanzierungsnormen

In Deutschland werden die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude im Wesentlichen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Für die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen, z.B. anzuwendende Berechnungsansätze oder Vorgaben zur technischen oder konstruktiven Ausführung, wird allerdings regelmäßig auf DIN-Normen verwiesen.

In § 11 "Mindestwärmeschutz" des Gebäudeenergiegesetzes heißt es beispielsweise: "Bei einem zu errichtenden Gebäude sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder gegen Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10 erfüllt werden."

Normalerweise sind Normen nicht bindend, ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Durch die Zitierung in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung erlangen Normen allerdings Rechtsverbindlichkeit. Die Anwendung der im GEG zitierten Normen ist damit verpflichtend.

Foto, Nahaufnahme von mehreren übereinanderliegenden Papierstapeln, die jeweils mit einer Dokumentenklammer zusammengehalten werden.

Normen im Detail

Das Gebäudeenergiegesetz verweist regelmäßig z. B. auf die Normenreihen DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ sowie DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden". Aber auch andere Normen spielen eine wichtige Rolle bei der Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Foto, frontaler Blick auf die vollständig verglaste Fassade eines Bürogebäudes bei Dunkelheit. In den beleuchteten Räumen sind Einrichtungsgegenstände zu erkennen.

DIN V 18599

DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient mit ihren 13 Teilen der Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. Konkret gilt dies für Nutz-, End und Primärenergiebedarf.

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Foto, frontaler Blick auf eine mehrstöckige Neubaufassade. Die Hälfte der Fassade ist bereits mit Dämmplatten versehen, die andere Hälfte ist noch im Rohbau.

DIN 4108

Die Norm DIN 4108 gibt den Rahmen für den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden und einzelnen Bauteilen vor. Bei der Erstellung öffentlich-rechtlicher Nachweise wurde sie mittlerweile von der DIN V 18599 abgelöst.

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Foto, mehere Kupferleitungen eines Heizungssystems an einer Wand montiert.

DIN V 4701-10

Die Vornorm DIN V 4701-10 dient der Berechnung des Jahresenergiebedarfs für Heizen, Trinkwassererwärmung und Lüften. Sie diente lange Zeit vor allem der Erstellung öffentlich-rechtlicher Nachweise, wurde diesbezüglich aber von der DIN V 18599 abgelöst.

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Foto, meherere große Lüftungsrohre unterhalb einer stählernen Dachkonstruktion.

Weitere Bilanzierungsnormen

Neben der DIN V 18599 sowie der DIN 4108 und DIN V 4701 sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch weitere Normen für das energetische Bauen und Sanieren relevant.

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Häufige Fragen zur DIN V 18599

Die folgende Auflistung enhält die fünf am häufigsten gestellten Fragen zur Anwendung und Auslegung von DIN V 18599:

Antworten auf viele weitere häufig gestellte Fachfragen können im FAQ-Bereich abgerufen werden:

Antworten auf häufig gestellte Fachfragen (FAQ)

Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fachfragen zu Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, Bilanzierung, Bauphysik, Gebäudetechnik oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

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Häufige Fehler bei der Gebäudebilanzierung

Bei vielen Bau- und Sanierungsvorhaben möchte die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer Fördermittel in Anspruch nehmen. Daraus ergeben sich für den Energieberatenden eine Reihe von Aspekten, die bei der Beantragung der Fördermittel und dem Nachweis zu beachten sind. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die KfW haben diese Anforderungen und Festlegungen detailliert zusammengestellt und kommuniziert. Dennoch kommt es im Rahmen geförderter Bau- und Sanierungsmaßnahmen immer wieder zu fehlerhaften Nachweisen und Dokumentationen, die nicht zuletzt die Zuwendungen für den Hauseigentümer in Frage stellen können. Fehler können bereits bei der Datenaufnahme, in der Bilanzierung oder durch Veränderung der Maßnahmen entstehen. Wenn mehrere Abweichungen zusammenkommen, kann beispielsweise das beantragte Effizienzhaus-Niveau gefährdet sein oder nicht erreicht werden.

Foto, Nahaufnahme eines Schreibtisches mit Bauplänen sowie dem Arm einer Person mit einem Bleistift in der Hand.

Häufige Fehler bei der Bilanzierung

In der Praxis kommt es immer wieder an ähnlichen Stellen zu Schwierigkeiten bei der korrekten Bilanzierung von Effizienzhäusern und damit zu wiederkehrenden Fehlern in den Nachweisen.

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Downloads und Tools zu Bilanzierungsnormen

  • Leitfäden

    Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599

    Dieser Leitfaden zur Gebäudebilanzierung nach der novellierten Fassung von DIN V 18599 dient erfahrenen Fachleuten als praxisorientierte Arbeits- und Orientierungshilfe bei der energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

    Stand: August 2023

    PDF 6 MB barrierefrei

  • Toolbox

    Berechnungshilfe für Wohngebäude gemäß GEG 2023

    Excel-Tool der Universität Kassel als Berechnungshilfe für das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2023.

  • Toolbox

    EnEV-XL 5.1 – Energetische Bilanzierung von Wohngebäuden

    Excel-Tool des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zur energetischen Bilanzierung von Wohnge­bäu­den nach Energieeinsparverordnung (EnEV). IWU – Institut Wohnen und Umwelt GmbH

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