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Bilanzierung von Wohngebäuden

Stand: Juli 2023
Foto, Blick in den Himmel aus einem achteckigen Innenhof.

Die Bilanzierung von Wohngebäuden (WG) erfolgt gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach DIN V 18599 bzw. DIN V 4108-6 / 4701-10. Erfolgt die Bilanzierung im Rahmen des GEG nach DIN V 18599, so ist die aktuelle Version DIN V 18599: 2018-09 anzuwenden. In den „Technischen Mindestanforderungen“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Förderbedingungen an Effizienzhäuser – Wohngebäude (WG) sowie Nichtwohngebäude (NWG) – und Einzelmaßnahmen (EM) übersichtlich dargestellt. Die „Technischen Mindestanforderungen“ für die BEG WG bzw. NWG sind bei der KfW, die „Technischen Mindestanforderungen“ für die BEG EM beim BAFA einsehbar. Weitere Informationen zu den Förderprodukten der KfW sowie die Merkblätter zur Antragstellung bietet die Website der KfW. In den Merkblättern zur Antragstellung finden sich Hinweise zum Verfahren, zur Bilanzierung und dem Förderprogramm.

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