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Energetische Baubegleitung: Externe Unterstützung von Detailplanung bis Abnahme

Stand: Juli 2026

Artikel

Foto, Nahaufnahme eines Mannes und einer Frau, die auf einen Bauplan blicken.

Im Rahmen einer energetischen Baubegleitung erfolgt durch eine externe Sachverständige bzw. einen externen Sachverständigen eine technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen, insbesondere auch mit Blick auf die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit am Bau. Dabei unterstützt die oder der Sachverständige die Bauherrin oder den Bauherren in der Detailplanung, der Ausschreibung, der Ausführung, der Abnahme und der abschließenden Bewertung.

Die Detailplanung beinhaltet vor allem die Erbringung von Nachweisen, Berechnungen, Konzepten oder Planungsleistungen. Typische Beispiele sind die Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes, ein Konzept zur Wärmebrückenminimierung, eine detaillierte Wärmebrückenberechnung/Gleichwertigkeitsnachweis, der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz, eine thermische Solarsimulation, Berechnungen zum hydraulischen Abgleich, die Auslegung des Heizungssystems oder die Dimensionierung der Lüftungsanlage.

Ergänzend kann die oder der Sachverständige die Bauherrin oder den Bauherren bei der Angebotseinholung (Ausschreibung) und -auswertung unterstützen. Dabei übernimmt der Sachverständige insbesondere die technische und wirtschaftliche Bewertung der jeweiligen Angebote, möglicherweise auch die Erstellung eines Preisspiegels oder eines Bauzeitplans.

Die Überwachung der Ausführung erfolgt durch den Sachverständigen meist punktuell im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten. Diese Baustellenbegehungen dienen zugleich als Meilensteinprüfungen nach dem Abschluss der Arbeit einzelner Gewerke. Sofern die Fassade abschließend verputzt oder verkleidet wird, sind die Begehungen mindestens vor dem Verputzen bzw. Verkleiden als auch danach durchzuführen. Baubegleitende Messungen (beispielsweise zur Luftdichtheit) können im Rahmen der Begehung ebenfalls durchgeführt werden. Ergänzend übernimmt der Sachverständige bei Bedarf auch die Baustellenkoordination, die Erstellung des Bautagebuchs oder die baubegleitende Kostenkontrolle.

Im Rahmen der Abnahme der Arbeit der Einzelgewerke, der Erstellung eines Übergabeprotokolls und der Dokumentation der umgesetzten Sanierungsmaßnahmen, führt der Sachverständige ebenfalls abschließende Messungen (Luftdichtheitsmessung, Thermographieaufnahmen) durch.

Eine Erfolgsprüfung und deren Bewertung erfolgt im Rahmen eines Abschlussberichts. Hierzu gehören neben einer Baudokumentation als Hausakte vor allem die Kontrolle, die Beratung und ggf. die unterstützende Begleitung bei der Übergabe der Gebäudetechnik, verbunden mit der Einweisung und der bedarfsgerechten Anpassung an den Nutzer (Regelungstechnik). Weitere Leistungen des Sachverständigen wie die Erstellung von Verwendungsnachweisen mit Kostenauswertung oder die Information über die Gewährleistung sind möglich.

Einen Überblick über förderfähige Leistungen laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren.

Factsheets

BEG: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren (Version 10.1)

Das Infoblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der KfW zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden können.

Stand: Juli 2026

PDF 825 KB

Förderung der energetischen Baubegleitung

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist im Förderprodukt Wohngebäude – Kredit (261) eine separate Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung möglich. Weitere Informationen zu den Konditionen der BEG bietet die Website der KfW.

Dabei ist zu beachten, dass für die Baubegleitung eines Effizienzhauses eine Expertin oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes benötigt wird.

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