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CO2-Bepreisung im Gebäudebereich

Stand: Dezember 2023
Foto, Rauch aus Schornsteinen über den Dächern einer Stadt.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 soll Deutschland bis 2030 55 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase ausstoßen und sektorübergreifend CO2 einsparen. Bis 2045 soll Deutschland gemäß verschärftem Klimaschutzgesetz klimaneutral werden. Verschiedene Gesetze bereiten dafür den Weg.

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Teil des Klimaschutzprogramms ist die nationale Emissionsabgabe, auch CO2-Steuer genannt, und damit eine Abgabe auf fossile Brennstoffe, welche nicht bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Sie wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Aktuell liegt der Preis bei 30 Euro/Tonne CO2, soll aber zum 01.01.2024 auf 45 Euro/t sowie 50 Euro/t zum 01.01.2025 steigen. Ab 2026 sollen die Emissionszertifikate versteigert werden, zu Preisen zwischen 55 und 65 Euro. Langfristig soll das BEHG in das Emissions Trading System II (ETS II) übergehen, welches ab 2027 auf EU-Ebene gelten soll.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Das Stufenmodell regelt die prozentuale Kostenaufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden. Wenn das Gebäude also beispielsweise dem Effizienzhaus-55-Standard entspricht, entfallen keine CO2-Kosten auf die Vermietenden. Die Einstufung des Gebäudes und der Wohnung muss ab 2023 auch Bestandteil der Heizkostenabrechnung sein.

Die durchschnittlichen CO2-Kosten für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus betrugen im Jahr 2022 laut dem Deutschem Mieterbund (DMB) beim Heizen mit Gas etwa 67 Euro und beim Heizen mit Öl rund 98 Euro. Um Mietende und Vermietende gleichermaßen zur Energieeinsparung anzuregen, gibt es seit Dezember 2022 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dadurch können Vermietende die Kosten für die CO2-Bepreisung nicht mehr ausschließlich auf die Mietenden umlegen. Stattdessen gilt ein zehnstufiges Modell, welches für die Kostenaufteilung verantwortlich ist. Grundlage für die Abstufung ist die energetische Qualität des Gebäudes. Auch wenn der Mietende sich eigenständig mit Wärme und Warmwasser versorgt, muss der Vermietende den entsprechenden Anteil der Kohlendioxidkosten erstatten.

Europäisches Emissionshandelssystem

Auch die EU will bis 2030 den CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent senken. Dafür kommt das europäische Emissionshandelssystem (EHS) bzw. Emissions Trading System (ETS) zum Einsatz. Die bisherigen Ergebnisse sind jedoch noch nicht ausreichend, weswegen sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission im Januar 2023 auf eine Reform des Emissionshandels und eine Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf Bereiche wie Gebäude und Verkehr geeinigt haben. Unter anderem sollen effiziente Unternehmen zukünftig von einer kostenlosen Zuteilung profitieren, ineffiziente Unternehmen werden mit Kürzungen rechnen müssen. 2024 sollen einmalig 90 Millionen Zertifikate vom Markt verschwinden, zwei Jahre später noch einmal 27 Millionen. Darüber hinaus sinkt bis 2030 jährlich die Zahl der Zertifikate um etwa 4 Prozent. Ebenfalls ab 2027 geplant ist das ETS II, ein neuer Emissionshandel für fossile Brennstoffe zum Heizen von Gebäuden sowie für den Straßenverkehr.

Die sozialen Auswirkungen des ETS II sollen über einen neuen Klimasozialfonds ausgeglichen werden. Dieser ist für die Laufzeit 2026 bis 2032 mit 65 Mrd. Euro mit Mitteln aus den EU-Mitgliedsstaaten ausgestattet. Unterstützt werden sollen so vor allem Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität.

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