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Bilanzierung von Nichtwohngebäuden

Stand: Januar 2023
Foto, Blick in den Himmel entlang moderner Glas- und Bürofassaden.

Die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden (NWG) erfolgt nach der DIN V 18599. Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Jahres-Primärenergiebedarf verpflichtend nach DIN V 18599: 2018-09 zu ermitteln. In den Technischen Mindestanforderungen der KfW werden die Förderbedingungen an Effizienzgebäude übersichtlich dargestellt. Weitere Informationen zu den Förderprodukten der KfW sowie das Infoblatt zur Antragstellung können auf der Website der KfW abgerufen werden. Im Infoblatt zur Antragstellung finden sich Hinweise zum Verfahren, zur Bilanzierung und zum Förderprogramm.

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