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DIN V 18599

Stand: Mai 2023
Foto, frontaler Blick auf die vollständig verglaste Fassade eines Bürogebäudes bei Dunkelheit. In den beleuchteten Räumen sind Einrichtungsgegenstände zu erkennen.

DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient mit ihren 13 Teilen der Berechnung des Energiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. Konkret gilt dies für Nutz-, End und Primärenergiebedarf.

Entwicklung und Bedeutung

Die Vornormenreihe DIN V 18599 wurde vom Gemeinschaftsausschuss „Energetische Bewertung von Gebäuden“ unter Federführung des DIN-Normenausschusses NABau unter Mitwirkung der Normenausschüsse „Heiz- und Raumlufttechnik“ (NHRS) und „Lichttechnik“ (FNL) im Deutschen Institut für Normung (DIN) erarbeitet. Die daraus resultierenden technischen Regelungen wurde im Juli 2005 als Vornorm unter dem Titel „Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ veröffentlicht und im Februar 2007 erstmals aktualisiert.

Im Oktober 2009 wurde Teil 100 mit Änderungen der Normteile 1 bis 10 veröffentlicht und im Januar 2010 erfolgte die Erweiterung der Norm um das Beiblatt 1 (Bedarfs-Verbrauchsabgleich). Im April 2011 folgte Teil 11 (Gebäudeautomation) und im April 2017 Teil 12 (Tabellenverfahren für Wohngebäude). Weitere Aktualisierungen der Vornormreihe sind im Oktober 2016 und im September 2018 erschienen. Mit der DIN V 18599 wird die EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Deutschland umgesetzt.

Seit Inkrafttreten der EnEV 2009 am 01.10.2009 sind bedarfsorientierte Nachweise für Nichtwohngebäude verpflichtend gemäß DIN V 18599 zu erstellen. Nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die Fassung vom September 2018 anzuwenden. Für Wohngebäude gilt diese Verpflichtung bis zum 31.12.2023 noch nicht, weshalb bedarfsorientierte Nachweise für Wohngebäude ohne Kühlung alternativ gemäß DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-3, in Verbindung mit DIN V 4701-10: 2003-08 erstellt werden können.

Hinweis zu geförderteren Bauvorhaben: Die Berechnung von Effizienzhäusern (BEG) auf Grundlage der DIN V 18599 ist für Nichtwohngebäude sowie seit dem 01.01.2023 auch für Wohngebäude verpflichtend.

Für die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen und Energieausweisen muss derzeit die Normfassung vom September 2018 verwenden werden.

Leitfäden

Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599

Dieser Leitfaden dient erfahrenen Fachleuten als Arbeits- und Orientierungshilfe bei der energetischen Bilanzierung von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden.

Stand: Januar 2020

PDF 767 KB barrierefrei

Inhalt und Aufbau

Berechnungen nach DIN V 18599 ermöglichen die ganzheitliche energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neubau und Bestand), wobei alle relevanten Energieströme sowie die Wechselwirkungen zwischen Anlagentechnik, Gebäudehülle und Nutzung berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf eines Gebäudes für dessen energetische Bewertung zu bestimmen. Über die zonenweise Berechnung des Nutzenergiebedarfs wird unter Berücksichtigung der auftretenden Verluste und Gewinne der Endenergiebedarf ermittelt. Dieser dient als Grundlage für die Bestimmung des Primärenergiebedarfs und wird über die entsprechenden Primärenergiefaktoren umgerechnet.

Die aktuelle Vornormenreihe DIN V 18599 vom September 2018 besteht aus 11 Teilen:

  • Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
  • Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
  • Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
  • Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
  • Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
  • Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
  • Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
  • Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen
  • Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
  • Teil 11: Gebäudeautomation

Hinzu kommen (veröffentlicht als DIN/TS):

  • Teil 12: Tabellenverfahren für Wohngebäude (April 2021)
  • Teil 13: Tabellenverfahren für Nichtwohngebäude (Oktober 2020)

sowie die Beiblätter:

  • Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich (Januar 2010)
  • Beiblatt 2: Beschreibung der Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) (Juni 2012)

Die Teile 1, 10 und 11 bilden den Berechnungsrahmen mit Regelungen zur Gesamtbilanz, Zonierung, Begriffen sowie den anzuwendenden Randbedingungen und der Berücksichtigung der Gebäudeautomation in den anderen Normteilen. In den Teilen 2 bis 9 werden die verschiedenen Aspekte der Energieerzeugung und -nutzung im Gebäude behandelt und Berechnungsvorschriften aufgezeigt. Die Ergebnisse der einzelnen Normteile werden teilweise untereinander übergeben und abschließend in der Gesamtbilanz in Teil 1 zusammengefasst. Bei Teil 12 und 13 handelt es sich um vereinfachte Tabellenverfahren für die Bewertung des jährlichen Energieaufwandes von Wohngebäude und Nichtwohngebäuden unter Verwendung der mittleren jährlichen Belastung. Abweichend zu den anderen Normenteilen ist hierbei keine Iteration erforderlich, wodurch die Berechnung erheblich vereinfacht wird.

Häufige Fragen zu DIN V 18599

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