Nichtwohngebäude
Stand: November 2022
Nichtwohngebäude benötigen im Fall der Neuvermietung, der Verpachtung oder des Verkaufs einen Energieausweis. Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht zum Teil zudem eine Pflicht zum Aushang des Energieausweises.
Für Energieausweise für Nichtwohngebäude gelten nach GEG 2020 einige Besonderheiten. Sie gibt es nach § 80 Absatz 6 und 7 GEG eine Aushangpflicht für Energieausweise: In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² muss ein Energieausweis erstellt und ausgehängt werden. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m² aushängen.
Neuerungen im GEG bei den Berechnungsverfahren gegenüber der EnEV 2014/2016
Im Vergleich zur EnEV 2014/ 2016 gibt es keine wesentlichen Neuerungen im GEG. Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes nach § 21 GEG soll mittels der aktuellen Norm DIN V 18599: 2018-09 erfolgen. Die Randbedingungen für das Referenzgebäude sind im GEG in Anlage 2 zusammengefasst. Des Weiteren darf unter gewissen Randbedingungen das Vereinfachte Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude nach § 32 GEG verwendet werden.
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz
Hinweise für die Erstellung von Energiebedarfsausweisen für Nichtwohngebäude gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt ein Leitfaden des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBSR):
BBSR-Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau
Häufige Fragen zum Energieausweis
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Leitfäden
Leitfaden Energieausweis – Teil 3: Energieverbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Der dritte Teil des Leitfadens Energieausweis bietet Ausstellenden eine Arbeitshilfe für die Ausstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Stand: Dezember 2022 -
Leitfäden
Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau
Der Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt den Umgang mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Energiebedarfsausweise im Nichtwohngebäudebereich.
Stand: Januar 2022 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung Muster Energieausweise
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 08.10.2020
Stand: Oktober 2020 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15.04.2021
Stand: April 2021 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom 13.11.2020
Stand: November 2020 -
Bekanntmachungen
GEG 2020 - Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung vom 08.10.2020
Stand: Oktober 2020 -
Formulare & Aushänge
GEG 2020 - Aushang Energiebedarfsausweis Nichtwohngebäude
Formular für den Aushang eines Energiebedarfsausweises für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Stand: April 2021 -
Formulare & Aushänge
GEG 2020 - Aushang Energieverbrauchsausweis Nichtwohngebäude
Formular für den Aushang eines Energieverbrauchsausweises für Nichtwohngebäude gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Stand: April 2021