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Öffnungen in der Gebäudehülle

Stand: Juli 2024
Foto, modernes Einfamilienhaus mit angrenzender Garage.

„Gebäudeöffnungen dienen der Belichtung, Belüftung und dem Klimaausgleich von Räumen. Gleichzeitig sind sie wesentliches Funktions- und Gestaltungselement der Fassade und übernehmen als transparente oder transluzente Bauteile Kommunikationsfunktionen zwischen Innen- und Außenraum“ (Quelle: Atlas Gebäudeöffnungen). Mit Gebäudeöffnungen sind sämtliche Öffnungen in den Umfassungsflächen des Gebäudes und seinen angrenzenden Bauten gemeint. Diese offenen Stellen müssen durch anderweitige teils regelbare Bauteile verschlossen werden.

Öffnungen in der Gebäudehülle bedingen zwingenderweise Schwachstellen in der thermischen Gebäudehülle. Darüber hinaus werden Anforderungen bspw. an den Witterungsschutz, den Schallschutz, die Brandsicherheit, den Einbruchsschutz und die Praktikabilität gesetzt.

Unabhängig von der Art der Gebäudeöffnung sind die Wärmeverlustmechanismen, die es zu reduzieren und optimieren gilt, die gleichen:

  • die Leitung von Wärme (Transmissionswärmeverluste),
  • die Konvektion von Wärme (Luftströmung) und
  • die Abstrahlung von Wärme.

Dies geschieht in der Praxis durch wärmedämmende Stoffe bzw. Schichten, eine luftdichte Ausführung und die Auswahl von Materialien mit niedriger Emissivität. Durch einen geeigneten Wärmedämmstoff kann die Wärmeleitung herabgesetzt werden. Die luftdichte Ausführung unterbindet den unkontrollierten Luftaustausch mit dem Außenraum und ein niedriger Emissionsgrad einer nach außen gerichteten Oberflächen bedingt eine geringere Abstrahlung von Wärme. Bei einer Gegenüberstellung der Wärmeverlustmechanismen von Öffnungen in der Gebäudehülle wird aufgrund erhöhter Lüftungswärmeverluste stets die Relevanz einer luftdichten Ausführung ersichtlich.

Das Drei-Ebenen-Modell

Bauteile, die in Außenwandsysteme integriert sind, werden zahlreichen bauphysikalischen Einflüssen ausgesetzt. Das drei-Ebenen-Modell wurde entwickelt, um die physikalischen Funktionsbereiche der Außenwand bzw. der jeweiligen Komponenten modellhaft abzubilden und die auftretenden Beanspruchungen einzelnen Funktionsebenen zuzuordnen.

Die Funktionen von Fenstern und ihren Bestandteilen können in drei grundlegende Ebenen unterteilt werden:

  1. Außenbereich: Fassade; Funktion: Wetterschutz (wind- und schlagregendicht)
  2. Mittlerer Bereich: Bereich mit Masse; Funktion: Schallschutz, Wärmeschutz
  3. Innenbereich: luftdichte Ebene; Funktion: physikalische Trennung (Trennung von Raum- und Außenklima)

Diese Funktionsebenen müssen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden, um Folgeschäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Aufgrund der hohen Beanspruchung durch Bewitterung, klimatische Einflüsse und verschiedene induzierte Spannungen ist dies eine technische Herausforderung.

Das Drei-Ebenen-Modell ist auf das mitteleuropäische Klima und normale Wohntemperaturen ausgerichtet und muss im Falle von klimatisierten Räumen oder Kälteräumen spezifisch auf die vorherrschenden feuchtetechnischen Eigenschaften überprüft werden.

Außentüren

Foto, zwei nebeneinanderliegende Gebäudeeingänge, einer dunkel, der andere beleuchtet

Außentüren

An Außentüren bestehen als Teil der Gebäudehülle zahlreiche Anforderungen, allen voran der Wärmeschutz. Durch Wärmebrücken an dieser Stelle kann im Vergleich zur Außenwand mehr Energie verloren gehen, weshalb besondere Aufmerksamkeit nötig ist.

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Tore

Foto, Außenansicht einer Industriehalle mit drei Zufahrtstoren

Tore

Tore sind in der Regel die größten in der Gebäudehülle vorkommenden Öffnungen. Sie stellen eine erhebliche energetische Schwachstelle dar, das gilt insbesondere dann, wenn sie als Teil der thermischen Hülle einen beheizten Innenraum abgrenzen.

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Fenster, Dachflächenfenster und Oberlichter

Foto, dunkelrote Ziegelfassade mit einer Vielzahl an Fenstern

Fenster

Flächenmäßig sind Fenster die größten Öffnungen von Gebäuden. Da über sie viel Raumwärme verloren geht, kommt ihnen energetisch eine besondere Bedeutung zu. Dementsprechend gibt es zahlreiche Anforderungen an Fenster.

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Foto, Innenraumdecke mit mehreren eingelassenen Dachflächenfenstern

Oberlichter und Dachflächenfenster

Transparente oder transluzente Öffnungen in flachen oder schrägen Dachflächen werden Oberlichter bzw. Dachflächenfenster genannt. Vor allem in Sachen Wärmeschutz sind bei diesen Fenstern Besonderheiten zu berücksichtigen.

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Funktionsöffnungen

Foto, ein Dach mit einem Schornstein sowie mehreren Lüftungshauben

Funktionsöffnungen

Funktionsöffnungen sind für den Betrieb des Gebäudes wichtig, stellen aber eine direkte Verbindung zum Außenklima dar. Dabei wird in der Regel die thermische Gebäudehülle durchdrungen.

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Förderung

Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen (EM), verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle von Wohn- und Nichtwohngebäude. Dazu zählen bspw. Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren. Sämtliche förderfähige Maßnahmen sind dem Infoblatt des BAFA zu entnehmen.

Des Weiteren fördert die KfW in Form von Krediten den Neubau von energieeffizienten Gebäuden. Außerdem unterstützt die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude die Sanierung des Bestands.

Förderprogramme für Gebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen, je nach geplanter Maßnahme, Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.

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Best-Practice-Beispiele

Downloads und Tools

  • Praxishilfen

    Wärmebrückenreduzierter und luftdichter Fenstertausch

    Planungshilfe und Nachweis FLiB – Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

    Stand: Januar 2022

    PDF 551 KB

  • Checklisten

    Merkblatt für den Fensteraustausch im Altbau

    Das Merkblatt bietet Orientierung bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Projekten zum Fensteraustausch im Altbau. BAKA – Bundesverband Altbauerneuerung e.V.

    Stand: Februar 2021

    PDF 928 KB

  • Toolbox

    U-Wert von Fenstern

    Online-Tool zur Ermittlung des U-Werts von Fenstern

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GEG 2024

Am 01.01.2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Kraft. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich, eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

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