DIN V 4701-10
Stand: Januar 2024Die Vornorm DIN V 4701-10: 2003-08 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen - Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung“ beinhaltet ein Rechenverfahren zur Bewertung der Gebäudetechnik. Dabei können energetische Kenngrößen für Heizung, Warmwasser und Lüftungstechnik bestimmt werden.
Bis zum 31.12.2023 konnte gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetische Bilanzierung von Wohngebäuden noch nach DIN V 4108-6 in Verbindung DIN V 4701-10 erfolgen. Seit dem 01.01.2024 ist die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen und Energieausweisen mittels DIN V 4108-6 in Verbindung DIN V 4701-10 nicht mehr möglich. Laut GEG sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude verpflichtend gemäß der DIN V 18599 zu planen und zu bilanzieren.
In der Norm werden drei Rechenverfahren angeboten:
- Graphisches Verfahren: Einfache Ermittlung der Kenngrößen für Wohngebäude durch in der Norm definierte Anlagenkonfigurationen bezogen auf die Gebäudenutzfläche. Es sind keine aufwendigen Berechnungen erforderlich. Die Anlagenaufwandszahl kann mit wenigen Angaben direkt aus den Diagrammen abgelesen werden.
- Tabellarisches Verfahren: Schnelle Bewertung der Gebäudetechnik über in Tabellen vorgegebene Standardwerte. Betrachtet wird hierbei eine jährliche Heizperiode von 185 Tagen. Eine Software ist für die Berechnungen nicht erforderlich.
- Detailliertes Verfahren: Ausführliches Berechnungsverfahren unter Berücksichtigung der Heizdauer und der Gradtagszahl. Die meisten Techniken können hierdurch abgebildet werden.
Abhängig vom geplanten Detailierungsgrad in der Berechnung und den vorhandenen Eingangsparametern kann zwischen den einzelnen Verfahren gewählt werden. Bei der Bewertung wird differenziert in
- Wärmeübergabe
- Wärmeverteilung
- Wärmespeicherung
- Wärmeerzeugung
- Hilfsenergien
Ausgelegt ist die Norm insbesondere für den Neubau. Nicht gesondert berücksichtigt werden Absenkzeiten der Heizungsanlage (nachts oder bei Nichtnutzung) und Abweichungen zur Anlagenausführung nach den Regeln der Technik. Somit ist der hydraulische Abgleich, die Auslegung der Pumpen oder die korrekte Dimensionierung grundsätzlich eingerechnet.
Nicht anwendbar ist die Norm bei Klimatisierung der Gebäude, da in der Norm hierfür keine Berechnungsmöglichkeit vorgesehen ist. Während bei Nichtwohngebäuden gemäß GEG grundsätzlich die DIN V 18599 zur energetischen Bilanzierung verwendet wird, so sind für gekühlte Wohngebäude ebenfalls die Vorgaben der DIN V 18599 verpflichtend.
Im Endergebnis kann der Primärenergiebedarf der Anlage, der zur Deckung des Jahresheizwärmebedarfs des Gebäudes erforderlich ist, bestimmt werden. Dies erfolgt durch die Anlagenaufwandszahl eP. Diese ist unter anderem abhängig von den eingesetzten Brennstoffen, den Verlusten der Wärmeerzeuger, dem Einsatz regenerativer Energien, Verteilungsverlusten sowie der erforderlichen Hilfsenergie (z. B. für Pumpen). Sie beschreibt die verbrauchte Primärenergie im Vergleich zur erzeugten Nutzwärme und ergibt sich aus der Erzeugeraufwandszahl und dem Primärenergiefaktor:
- Erzeugeraufwandszahl = Pro Jahr benötigte Endenergie / erzeugte Nutzwärme (entspricht dem Kehrwert des Jahresnutzungsgrades)
- Anlagenaufwandszahl = Erzeugeraufwandszahl x Primärenergiefaktor
Das bedeutet, je kleiner die Zahl ist, umso effektiver arbeitet die Anlage.
Eine weitere wesentliche Norm für den öffentlich-rechtlichen Nachweis nach GEG ist in diesem Zusammenhang die DIN 4701-12: energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand – Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung. Ergänzend zur DIN V 4701-10 werden mit Teil 12 der Norm Kennzahlen für die Bewertung des Bestands zur Verfügung gestellt.