Gebäudemodernisierungsgesetz: Anforderungen an die Wärmeversorgung in WEGs
Stand: September 2026WEG-Praxisguide
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt die Leitplanken für die Umstellung auf eine effiziente Energieversorgung von Gebäuden. Die §§ 42 bis 46 GModG beschreiben die Anforderungen an Heizungsanlagen in Verbindung mit festgelegten Fristen für die Umstellung. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung in Deutschland ohne Ausstoß von Treibhausgasen erfolgen.
Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 10.07.2026 beschlossen, anschließend hat auch der Bundesrat zugestimmt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (28.07.2026) treten die Regelungen des GModG schrittweise in Kraft.
Die bisherige Vorgabe des GEG, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt im GModG. Der Einbau und Betrieb von Öl- und Gasheizungen bleibt grundsätzlich weiterhin möglich. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe in den kommenden Jahren schrittweise verschärft.
Seit dem 21.07.2026 gelten zudem die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Weitere Informationen bietet der neue Themenbereich zum GModG:
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gibt es, anders als im ehemaligen Gebäudeenergiegesetz (GEG), keine spezifischen Anforderungen. Durch die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum in WEGs müssen beim Heizungstausch jedoch zusätzliche Aspekte mitberücksichtigt werden, die bei anderen Eigentumsverhältnissen nicht relevant sind.
Von diesen gesetzlichen Anforderungen betroffen sind eine Vielzahl an Wohnungen. So gibt es in Deutschland circa 42 Millionen Wohnungen, davon befinden sich ca. 9,3 Millionen in WEGs. Das sind circa 22 Prozent des gesamten Wohnungsbestands.
Diese gut neun Millionen WEG-Wohnungen teilen sich auf knapp 1,8 Millionen Gebäude im Eigentum von WEGs auf. Die meisten dieser Gebäude – ca. 1,2 Millionen – haben drei bis sechs Wohneinheiten (Quelle: Zensus-Datenbank).
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