GModG und WPG: Zusammenspiel von Gebäudemodernisierungsgesetz und Wärmeplanung
Stand: September 2026Artikel
Während das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) an einzelnen Stellen eng verknüpft waren, ist der direkte Bezug auf das WPG mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) entfallen.
Der folgende Beitrag ordnet die gesetzlichen Bezüge nach dem Inkrafttreten des GModG ein.
WPG – Gebietseinteilung und Gebietsausweisung
Das Wärmeplanungsgesetz unterscheidet zwischen der Gebietseinteilung nach §18 WPG und der Gebietsausweisung nach §26 WPG. Die Gebietseinteilung ist Teil der Wärmeplanung, die Gebietsausweisung kann zusätzlich auf der Grundlage eines Wärmeplans erfolgen. Gebietseinteilung ist also nicht gleichbedeutend mit der Gebietsausweisung.
Die Wärmeplanung hat eine Innenwirkung und ist entsprechend in der Bauleitplanung von der Kommune zu berücksichtigen, die Gebietseinteilung nach §18 WPG (z.B. Wärmenetzgebiet) hat folgerichtig keine rechtlich bindende Wirkung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. In §18 Absatz 2 heißt es dazu: „Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.“
Kriterien der Wärmeplanung und Rolle der Gebietsausweisung
Im Rahmen der Wärmeplanung wird das gesamte Planungsgebiet auf Grundlage der Bestandsanalyse nach § 15 und der Potenzialanalyse nach § 16 WPG in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Hierfür sind Wirtschaftlichkeitsvergleiche anzustellen, um die jeweils geeignete Wärmeversorgungsart für jedes Teilgebiet zu bestimmen. Im WPG sind folgende Kriterien für die Eignung genannt:
- geringe Wärmegestehungskosten
- geringe Realisierungsrisiken
- hohe Versorgungssicherheit
- geringe kumulierte Treibhausgasemissionen
Die Einteilung erfolgt für die Betrachtungszeitpunkte der Jahre 2030, 2035 und 2040.
Zusätzlich ist in §26 WPG die Gebietsausweisung geregelt. Danach kann die planungsverantwortliche Stelle auf der Grundlage der Wärmeplanung und unter Abwägung weiterer Belange ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausweisen. Die Entscheidung erfolgt grundstücksbezogen. Die bisher bestehende Verbindung zu den Reglungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfällt mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Download der Gesetzestexte
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Gesetze
GModG - Gebäudemodernisierungsgesetz - Lesefassung
Konsolidierte Lesefassung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG) vom 23.07.2026
Stand: Juli 2026 -
Gesetze
GModG - Gebäudemodernisierungsgesetz - Lesefassung mit Änderungskennzeichnung ggü. GEG 2024
Lesefassung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz - GModG) vom 23.07.2026 mit Kennzeichnung der Änderungen gegenüber dem GEG 2024
Stand: Juli 2026 -
Gesetze
WPG - Wärmeplanungsgesetz
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20.12.2023
Stand: Dezember 2023