• Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026: Regelungen für klimaneutrale Gebäude

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) wurde am 10.07.2026 nach dem Bundestagsbeschluss auch vom Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz wurde in „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden” kurz „Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG“ umbenannt. 

Die bisherige gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Der Einbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen bleibt grundsätzlich möglich; zugleich gelten künftig steigende Anforderungen an den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe.

Foto, Fassade eines mehrstöckigen Gebäudes mit Gerüst und gelben Arbeitsplattformen.

Stufenweises Inkrafttreten

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Artikel 1 bis 4 gegliedert und wird stufenweise in Kraft treten:

  • Artikel 1: Tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  • Artikel 2: Tritt sechs Monate nach Inkrafttreten von Artikel 1 in Kraft.
  • Artikel 3: Tritt am 01.01.2028 in Kraft.
  • Artikel 4: Tritt am 01.01.2030 in Kraft. 

Neuerungen und Fristen

Foto, technischer Heizungsraum mit einem grauen Warmwasserspeicher, mehreren Pumpen und einem roten Ausdehnungsgefäß. Im Hintergrund sind komplexe Rohrleitungen, Ventile und Messgeräte zu erkennen, die an der Wand montiert sind..
Artikel

GModG 2026 – Neuerungen und Fristen

Artikel 1 bis 4 des Gebäudemodernsierungsgesetzes (GModG) 2026 bringen neue Vorgaben für Heizungen, Energieausweise und Nullemissionsgebäude. Alle Änderungen im Überblick.

Mehr erfahren

Biotreppe

Foto, moderne Gasheizung mit digitalem Display in einem technischen Raum. Im Hintergrund sind ein roter Ausdehnungsbehälter, verschiedene Rohrleitungen, Ventile und ein Manometer zu sehen.
Artikel

Biotreppe im GModG 2026

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt ab 2029 die gestaffelte Beimischung von Biomethan, Bioheizöl und weiterer Brennstoffe, auch bekannt als „Biotreppe". Alternativen wie Hybridheizungen oder Wärmerückgewinnung sind ebenfalls möglich.

Mehr erfahren

Solarenergie

Foto, Dach eines modernen Gebäudes mit zahlreichen Solarpaneelen und umliegender Stadtlandschaft.
Artikel

Solarenergie im GModG 2026

Ab 2027 müssen gemäß GModG neue öffentliche Nichtwohngebäude und Nichtwohngebäude mit >250 m² Solarenergieanlagen errichten. Ab 2028 gilt dies für bestehende Nichtwohngebäude mit >500 m², ab 2029 für öffentliche Gebäude mit >750 m².

Mehr erfahren

Downloads

Gesetze

GModG - Gebäudemodernisierungsgesetz

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden vom 23.07.2026

Stand: Juli 2026

PDF 622 KB