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Wärmepumpen: Förderung

Stand: Mai 2023

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau als auch im Bestand bestehen vom Bund und von den Ländern verschiedene Förderprogramme. Die Förderung und die Höhe des Zuschusses sind an unterschiedliche Anforderungen gebunden, die je nach Förderprogramm variieren.

Foto, eine Frau und ein Mann sitzen an einem Schreibtisch und betrachten Dokumente. Auf dem Schreibtisch befinden sich ein Taschenrechner sowie das Modell eine Gebäudes.

Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) im Bestand

Der Einbau einer Wärmepumpe im Bestand wird innerhalb der „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)“ als energetische Einzelmaßnahme (BEG-EM) gefördert. Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Dabei sind einige Anforderungen zu beachten:

  • Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro
  • Gesamtes Fördervolumen von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit/Jahr bzw. insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude begrenzt
  • Nutzung als Heizungsanlage; keine reine Nutzung zur Warmwasser-Bereitung
  • Qualitätssicherung: Die Wärmepumpenanlage ist so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 2,7 erreicht wird. Ab 01.01.2024 beträgt die Jahresarbeitszahl mindestens 3,0. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03
  • Vorhandensein einer Schnittstelle, über die die Wärmepumpe automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden kann (z. B. anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“)
  • Wärmepumpen zur Beheizung mit Wasser benötigen für die Förderung eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA) zwischen 120 Prozent und 150 Prozent abhängig von der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Heizungsanlage. Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Anforderungen.
  • Wärmepumpen zur Beheizung mit Luft mit weniger als 12 Kilowatt Heizleistung benötigen mindestens eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 181 Prozent und Wärmepumpen mit mehr als 12 Kilowatt benötigen eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 150 Prozent
  • Technische Mindestanforderung:
    • Einbau einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige,     
    • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
    • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
    • Detaillierte Informationen können der Liste der technischen FAQ – BEG EM der KFW entnommen werden.

Förderfähige Wärmepumpen sind in einer Anlagenliste aufgeführt, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird. Wärmepumpen, die werkseitig über Schnittstellen zur netzdienlichen Aktivierung verfügen, sind in der Anlagenliste des BAFA entsprechend markiert. Desweiteren sind die Werte für die Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) und Kältemittelart aufgeführt.

In den nächsten Jahren kommen weitere Anforderungen hinzu:

  • Ab 2024 müssen die Geräuschemissionen für außenliegende Luftwärmepumpen 5 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen und ab 2026 sogar 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert, um förderfähig zu sein.
  • Zudem werden ab dem 01.01.2025 nur noch Wärmepumpen gefördert, die an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit sie netzdienlich arbeiten und betrieben werden können (Standards sind „SG Ready“ oder „VHP Ready“). Dadurch können energiewirtschaflich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge sicher gestellt werden.
  • Ab dem 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
Foto, im Vordergrund ein Mann auf einer Leiter, der Wärmepumpen prüft, im Hintergrund ein Haus mit einer Solaranlage auf dem Dach.

Wärmepumpen: Effizienz

Rund um das Thema Wärmepumpe existieren verschiedene Effizienzbegriffe. Das Wissen darüber sowie über die entsprechenden Einflussfaktoren hilft, Effizienz in Planung und Betrieb und somit Stromverbrauch und Betriebskosten zu optimieren.

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Foto, im Vordergrund Hände, die ein Druckmessgerät halten, im Hintergrund eine Wärmepumpe.

Wärmepumpen: Kältemittel

Verschiedene Kältemittel haben unterschiedliche Wirkungen im Wärmepumpenprozess und auf die Umwelt. Rechtliche Vorgaben und Technologieentwicklungen verändern Kältemittel. Ihre Eigenschaften sind wiederum für unterschiedliche Regelungen verantwortlich.

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Zu den förderfähigen Kosten gehören die Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme. Ebenfalls lassen sich die Einbindung von Expertinnen und Experten für die Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen wie die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden oder Speicherinstallationen bezuschussen.

Möglich ist eine Förderung im folgenden Umfang:

Zudem sind weitere Boni von insgesamt 15 Prozent möglich. Diese sind kombinierbar und es kann somit ein maximaler Fördersatz von 40 Prozent erreicht werden.

Wärmepumpen-Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung/ Baubegleitung

Im Zusammenhang mit der Förderung der Einzelmaßnahmen kann auch eine energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden, wenn diese durch anerkannte Energie-Effizienz-Expertinnen und Energie-Effizienz-Experten vorgenommen wird. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung/Baubegleitung.

Sanierung zum Effizienzhaus mit Wärmepumpe

Alternativ kann der Einbau einer Wärmepumpe auch im Rahmen einer systemischen Gebäudesanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (BEG WG/NWG) zum Effizienzhaus über die KfW (Kreditförderung) erfolgen. Dort gelten gesonderte Anforderungen an die Wärmpumpe.

Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau

Seit dem 01.03.2023 besteht die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) als eigenständiges Programm innerhalb der BEG. Gefördert werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit zinsverbilligten Krediten. Kommunen können dafür Investitionszuschüsse erhalten. Der Neubau ist über das Bundesförderprogramm förderfähig, wenn er

  • den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
  • nicht mit fossilen oder biogenen Brennstoffen beheizt wird und
  • die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschritten werden.

Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Die klimafreundlichen Wohngebäude werden mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.

Eine erhöhte Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.

Der Einbau einer Wärmepumpe ist oft der geeignete Weg, um die Anforderungen an eine energieeffiziente Heizanlage zu erfüllen. Im Rahmen des Neubaus sind die Kosten einer Wärmepumpe daher vollständig förderbar.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten bietet die Themenseite Förderprogramme für Gebäude.

Foto, Blick hinauf an der Fassade eines Mehrfamilienhauses, an dem Dämmung angebracht wird

Förderprogramme für Gebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen, je nach geplanter Maßnahme, Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.

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Förderprogramme der Bundesländer

Alternativ zur Förderung der BEG haben die Bundesländer Förderprogramme aufgestellt, mit denen sich der Einbau einer Wärmepumpe bezuschussen lässt. Die Förderprogramme auf Länderebene sind jedoch häufig zeitlich begrenzt und sich ändernden Bedingungen ausgesetzt. Hierfür lohnt es sich, die Beratung von lokalem Fachpersonal in Anspruch zu nehmen, um Anträge korrekt und zeitgerecht einzureichen.

In den nachfolgenden Bundesländern sind entsprechende Förderprogramme vorhanden (Stand: 03/2023):

Hinweise zur Beantragung

Der Förderantrag für eine Wärmepumpe muss vor der Beauftragung des Vorhabens eingehen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Hierzu zählt auch der Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen. Um sicherzugehen, dass die Förderung tatsächlich genehmigt ist, sollte mit der Beauftragung sämtlicher Leistungen bis zum Eingang des Zuwendungsbescheides gewartet werden.

Für die Antragstellung wird

  • ein förderfähiges Heizungsangebot von einem Fachhandwerksbetrieb,
  • eine Checkliste für den Fördergeldservice und
  • das Beiblatt, das vom Fachhandwerksbetrieb ausgefüllt wird,

benötigt. Wird die Förderung für mehrere energetische Maßnahmen beantragt, muss eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Energie-Effizienz-Experte für den gesamten Auftrag hinzugezogen werden, auch wenn nur eine der Maßnahmen eine solche Einbindung vorsieht.

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