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Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD: Ein Überblick

Stand: Februar 2023

Der Gebäudesektor als zentrale Säule in der EU-Politik

Foto, Blick auf die eingerüstete Fassade eines Gebäudes im Bau.

In Europa ist der Gebäudebereich für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Er ist somit der größte europäische Energieverbraucher und ein zentraler Sektor, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen.

Die Europäische Kommission hat nach der Europawahl 2019 ihre Pläne für einen Europäischen Grünen Deal vorgestellt. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Als Schritt in diese Richtung soll das Klimaziel 2030 für die Verringerung der Treibhausgasemissionen auf mindestens 55 Prozent angehoben werden. Um dies zu erreichen, werden der europäische energie- und klimapolitische Rahmen (Richtlinien und Verordnungen) überprüft und die Anforderungen an nationale Ziele und Instrumente in den Mitgliedstaaten verschärft, damit die jeweiligen Aktivitäten auf das europäische Ziel einzahlen und entsprechend angepasst bzw. erhöht werden. Deshalb spricht man bei den neuen oder überarbeiteten Vorschlägen von dem „Fit für 55“-Paket der EU-Kommission.

Am 15.12.2021 präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Die EPBD soll nun die Renovierungsquote stärker steigern und dazu beitragen, den Gebäudebestand in der EU zu modernisieren und zu dekarbonisieren. Dazu werden auch für bestehende Gebäude die Anforderungen deutlich verschärft.

Die folgende Grafik veranschaulicht die Weiterentwicklung der geltenden EPBD:

Nächste Schritte

Es ist zu beachten, dass der im Dezember 2021 von der EU-Kommission vorgestellte Richtlinienentwurf noch nicht final ist. Im Jahr 2022 hat sich der Europäische Rat zu diesem Vorschlag positioniert und Mitte März 2023 hat auch das EU-Parlament seine Positionierung dazu abgegeben. Es wird erwartet, dass die Verhandlung des finalen Richtlinientextes voraussichtlich im April im Trilog stattfinden wird und dass noch in diesem Jahr eine Einigung erzielt werden könnte.

Zentrale Punkte bei der Verhandlung werden u. a. die Ausgestaltung der MEPS (Minimum Energy Performance Standards) sein – insbesondere in Bezug auf Spielräume bei der nationalen Umsetzung – und wie stark sich die MEPS auf die schlechtesten Gebäude – auch im Wohngebäudebereich (WG) – auswirken. Zudem werden die konkreten Anforderungen bzgl. ZEB (Zero Emission Building) und die Weiterentwicklung bzw. europaweite Harmonisierung des Energieausweises, kurz EPC (Energy Performance Certificate), verhandelt.

Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine hat die EU-Kommission im Frühjahr 2022 den REPowerEU-Plan verabschiedet, welcher auch Einfluss auf die EPBD haben wird. Der Plan sieht u. a. eine Solarpflicht für Gebäudedächer, ein Verbot von neuen Gas- oder Ölheizungen, eine Wärmepumpenoffensive und eine Empfehlung von steuerlichen Maßnahmen für Energieeinsparungen vor. Diese Ansätze fließen in die laufende Novelle der EPBD ein.

Eine endgültige Version EPBD-Novelle wird es erst voraussichtlich 2023 geben. Wichtig ist, dass es sich bei der EPBD um eine rahmengebende Richtlinie handelt, die den Mitgliedstaaten Spielräume und Fristen bei der Umsetzung in nationales Recht lässt. Ergänzende Informationen rund um die Gesamteffizienz von Gebäuden und den Green Deal stellt die EU Kommission auf ihrer Internetseite zur Verfügung: Fragen und Antworten zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Was soll sich nach den Plänen der EU-Kommission ändern?

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