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Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene im Überblick

Stand: September 2026

WEG-Praxisguide

WEGs können zahlreiche Förderangebote nutzen, um ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Um Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell zu entlasten, bieten Bund, Länder und Kommunen Förderungen und Zuschüsse an. Für WEGs ist entscheidend, dass sie sich frühzeitig über verfügbare Fördermittel informieren und diese gezielt in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen. Antragstellende müssen Förderanträge vor Beginn der Maßnahme einreichen, da dies nachträglich nicht möglich ist. 

Fördermöglichkeiten auf Bundesebene

Für eine energetische Modernisierung gibt es auf Bundesebene verschiedene Fördermöglichkeiten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei unterstützt die BEG EM einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung der Gebäudehülle oder einen Heizungstausch. Für eine Komplettsanierung hingegen kann die WEG die BEG WG nutzen. Die Förderungen verfolgen das Ziel, Gebäude auf einen besseren Effizienzstandard zu heben.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank führen die BEG-Förderung durch. Die Antragstellenden reichen ihre Anträge direkt bei diesen beiden Stellen ein. Es werden Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss vergeben. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls zusätzlichen Förderboni zusammen. Dazu zählen beispielsweise der Einkommensbonus, der Bonus für serielles Sanieren, der Worst-Performing-Building-Bonus und der iSFP-Bonus. Bei den verschiedenen Förderprogrammen muss für jede Maßnahme individuell geprüft werden, welche Kosten mit welchen Bedingungen förderfähig sind. Die genaue Förderhöhe hängt oft von Faktoren wie der Art der Maßnahme, der Wohneinheit und spezifischen Voraussetzungen wie der Einkommenshöhe oder dem individuellen Sanierungsplan ab. Daher ist es wichtig, für jedes Programm die konkreten Anforderungen zu berücksichtigen, um die bestmögliche Förderung zu erhalten. 

WEGs können in den Förderprogrammen für energetisches Sanieren selbst Anträge stellen. Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann die WEG gemeinsam einen Förderantrag stellen. Die WEG-Verwaltung oder Energieberatende können dies mit einer Vollmacht ebenfalls übernehmen. 

Anträge für den Einkommensbonus, für Maßnahmen am Sondereigentum sowie Ergänzungskredite stellen jeweils die WEG-Mitglieder.

Zuständigkeit BAFA: 

Das BAFA ist zuständig für BEG EM-Förderanträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung). Förderfähig sind z.B. Maßnahmen, bei denen die Außenwände gedämmt oder die Fenster getauscht werden. Auch wenn Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Gebäude im Sommer vor Hitze schützen oder raumlufttechnische Anlagen und digitale Systeme zur Betriebsoptimierung einbauen bzw. optimieren möchten, können sie eine Förderung erhalten. Ferner kann über das BAFA auch die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) beantragt werden sowie eine Zusatzförderung für Fachplanung und Baubegleitung. 

Zuständigkeit KfW: 

Die KfW ist zuständig für BEG EM-Förderanträge zum Heizungstausch und zum Anschluss an das Fernwärmenetz. Wollen WEGs Gebäudenetze errichten, umbauen und erweitern lassen oder BEG EM-Ergänzungskredite für Privatpersonen nutzen, wenden sich die Mitglieder ebenfalls an die KfW. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Die KfW ist außerdem zuständig für BEG WG-Anträge, die für die Komplettsanierung eines Gebäudes verwendet werden.

Alternativ können Eigentümerinnen und Eigentümer energetische Sanierungen auch steuerlich fördern lassen. Bei Selbstnutzung des Eigentums dürfen sie diese Förderung jedoch nicht mit der BEG EM kombinieren.

Bei steuerlicher Förderung wird zwischen selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum unterschieden. Bei einer selbstgenutzten Immobilie können gemäß § 35c EstG 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung über drei Jahre verteilt abgesetzt werden. Bei einer vermieteten Immobilie können Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Höhe der Steuerersparnis hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz ab.

Die Energieberatung wird über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) bezuschusst. In Zusammenhang mit der BEG-Förderung kann auch die Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich gefördert werden. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten einzubinden.

Praxisbeispiel

In einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen soll der zentrale Gaskessel durch eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel ersetzt werden. Ein Eigentümer wohnt selbst in einer Wohnung. Die restlichen Wohnungen sind vermietet. Die WEG stellt einen Förderantrag für die Grundförderung plus Effizienzbonus – 30 Prozent plus 5 Prozent. 

Der selbstnutzende Einzeleigentümer beantragt zusätzlich den Geschwindigkeitsbonus mit 20 Prozent sowie den Einkommensbonus mit 30 Prozent, da sein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kumulierbar. 

Infografiken der KfW zu den Bedingungen der BEG

Fördermöglichkeiten auf Landesebene

Einige Bundesländer fördern zusätzlich mit eigenen Programmen und richten sie nach regionalen Gegebenheiten aus, z.B. nach der Solarpflicht. 

Enthalten sind unter anderem Zuschüsse für das Nutzen erneuerbarer Energien, etwa für Photovoltaikanlagen oder Solarthermie, und gesonderte Förderungen für das Austauschen fossiler Heizsysteme. In manchen Bundesländern wird auch die Gebäudebegrünung von Fassaden, Dächern oder Außenanlagen gefördert. In der Regel können Bundes- und Landesförderungen kombiniert werden.

Zusätzlich gibt es kommunale Förderungen, bei denen Städte und Gemeinden weitere Zuschüsse für Energieberatungen oder Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen.

Übersicht der allgemeinen Fördermöglichkeiten

Grafik, Illustration eines mehrstöckigen Hauses mit Gerüst und einer Gruppe von Menschen davor.
WEG-Praxisguide

E-Learning zum WEG-Praxisguide

Das kostenfreie E-Learning bietet in sechs Modulen einen praxisnahen Einstieg zu rechtlichen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen der energetischen Sanierung und vermittelt das nötige Know-how für Kommunikation und Prozessbegleitung in WEGs.

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