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Bilanzierung von Gebäuden: Diese Fehler vermeiden

Stand: März 2023
Foto, Nahaufnahme eines Schreibtisches mit Bauplänen sowie dem Arm einer Person mit einem Bleistift in der Hand.

Energieberatende kennen sie aus dem Effeff: Die Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599, DIN 4108 oder DIN 4701-10. Sie ist die Voraussetzung, damit Bauherren Fördermittel in Anspruch nehmen können. KfW und BAFA liefern dazu detaillierte Hilfestellungen. Dennoch kann es immer wieder zu Unklarheiten kommen ­– im schlimmsten Fall wird das beantragte Effizienzhaus-Niveau nicht erreicht, und die Förderung platzt. Wir haben häufige Fehler gesammelt und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese verhindern können.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche energetischen Mindestanforderungen für Gebäude gelten. Beispielsweise darf ein Neubau höchstens 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzhauses verbrauchen. Dieser Wert wird für jedes Gebäude individuell berechnet. Zudem sind technische Mindestanforderungen nachzuweisen – zum Beispiel energetische Kennwerte der Bauteile. Orientierung bieten dabei die technischen FAQ der KfW.

In der Praxis kommt es trotzdem immer wieder an ähnlichen Stellen zu Schwierigkeiten bei der korrekten Bilanzierung. Das zeigen die bei geförderten Bauvorhaben von der KfW durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen. Dabei werden Objekte nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und geprüft. Die wesentliche Erkenntnis: Die häufigsten Fehler lassen sich in drei Kategorien einteilen. Lesen Sie mehr dazu in diesen Bereichen:

Bild, Nahaufnahme eines Mannes an einem Schreibtisch, der Zahlen aus einer ausgedruckten Tabelle in einem Taschenrechner eintippt.

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