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Solarpaket I: Mehr PV-Strom, weniger Bürokratie

Stand: Juni 2024
Foto, eine Gebäudefassade mit Balkonen, an denen PV-Module installiert sind.

Das Solarpaket I bietet zahlreiche Erleichterungen und Anreize für den Ausbau von Photovoltaik an und auf Gebäuden. Die neuen Regelungen zu Balkon-PV, Mieterstrom und Co. im Überblick.

Im Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten. Das Ziel: den Ausbau von Photovoltaik (PV) maßgeblich zu beschleunigen. Die zehn wichtigsten Punkte:

1. Neues Modell für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Ein neues Modell ermöglicht es Wohn- oder Gewerbemietern sowie Wohnungseigentümern, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes weiterzugeben – und zwar ohne größere bürokratische Hürden. Von den bisher geltenden Lieferantenpflichten, die für kommerzielle Stromanbieter gelten, sind sie weitestgehend befreit.

2. Vereinfachter Mieterstrom

Mieterstrom wird in Zukunft auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch direkt und ohne Netzdurchleitung erfolgt. Zudem können mehrere Anlagen leichter zusammengefasst werden. Unverhältnismäßige technische Anforderungen – die bislang in Quartieren häufig ein Problem darstellten – werden dadurch vermieden.

3. Weniger Bürokratie für Balkon-PV

Balkon-PV-Anlagen sollen zukünftig unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige einzugebende Daten reduziert. Übergangsweise werden rückwärtsdrehende Zähler geduldet, bis ein geeichter Zweirichtungszähler installiert ist. Künftig soll die Balkon-PV-Anlage über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose angeschlossen werden können. Entsprechende technische Normen werden aktuell durch den VDE überarbeitet.

4. Mehr PV auf Gewerbedächern

Die Förderung für PV-Anlagen ab 40 kW auf Gewerbedächern wird um 1,5ct/kWh erhöht. Ab 2026 steigen die ausgeschriebenen Mengen für große PV-Dachanlagen auf 2,3 GW pro Jahr. Nach einer Übergangszeit müssen Anlagen ab 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen, um die wettbewerbliche Preisbildung zu unterstützen.

5. Flexiblere Direktvermarktung und unentgeltliche Abnahme

Die Vorgaben zur technischen Ausstattung in der optionalen Direktvermarktung kleinerer Anlagen bis 25 kW werden gelockert. Dadurch sinken die Kosten. Zudem entfällt die Direktvermarktungspflicht für Anlagen ab 100 kWp. Eine unentgeltliche Einspeisung ins Netz ist bis 200 kWp Leistung möglich. Bei hohem Eigenverbrauch ist das meist wirtschaftlicher, als einen Direktvermarkter zu beauftragen.

6. Repowering von Dachanlagen

Bestehende Dachanlagen können künftig mit weniger Bürokratieaufwand erneuert werden. Beispielsweise dürfen effizientere Module auch unabhängig von Schäden an den alten Modulen eingesetzt werden. Umfassendere Modernisierungen werden dadurch leichter möglich – und langfristig eine höhere Effizienz erzielt.

7. Förderung besonderer PV-Anlagen

Ein eigenes Untersegment für besondere PV-Anlagen, wie beispielsweise Parkplatz-PV, wird in den Ausschreibungen eingeführt, mit einem Höchstwert von 9,5 ct/kWh. Diese sollen so aus ihrer Nische herauswachsen und einen größeren Beitrag zur Energiewende leisten.

8. Flexible Nutzung von Speichern („Multi-Use“)

Speicher können künftig für verschiedene Zwecke genutzt werden: Während sie im Sommer bereits dabei unterstützen, den Eigenverbrauch von PV-Strom zu maximieren, dürfen sie nun auch für den Handel mit Netzstrom eingesetzt werden. Dafür wird das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip angepasst.

9. Einheitlichere Technische Anschlussbedingungen

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der über 850 Netzbetreiber in Deutschland werden stärker vereinheitlicht. Sondervorgaben der Netzbetreiber sollen nur in bestimmten Fällen zulässig sein. Sie sind zu begründen und zu auf einer neuen Plattform veröffentlichen. Für Projektierer, die deutschlandweit tätig sind, stellt das eine erhebliche Erleichterung dar.

10. Schnellere Netzanschlussverfahren

Das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher 10,8 kW) ausgeweitet, mit weiteren Vereinfachungen für Anlagen bis 100 kW. Dies beschleunigt den Anschlussprozess und reduziert die administrativen Hürden.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zu den Regelungen des Solarpakets I können auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgerufen werden:

zur Website des BMWK

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