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EU-Vorgaben für Gebäude: Das ist geplant

Stand: Mai 2024
Grafik, Darstellung einer EU-Flagge mit den Abkürzungen "EED", "EPBD" und "RED II", dazu der Text "Bis 2030 -55% CO2"".

Anfang Mai wurde die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie veröffentlicht. Das Fit-für-55-Paket für den Gebäudesektor ist damit beschlossen. Wir zeigen, welche Änderungen zu erwarten sind.

Mit dem Green Deal hat die EU Großes geplant: Bis 2030 will sie ihre CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduzieren. Damit soll Europa bis spätestens 2050 als erster Kontinent vollständig klimaneutral werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, wurden mit dem sogenannten Fit-für-55-Paket in den vergangenen Monaten viele EU-Rechtsvorschriften aktualisiert und nachgeschärft. Die wesentlichen Änderungen für den Gebäudesektor im Überblick:

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Bestand dekarbonisieren

Die viel diskutierte EPBD-Novelle ist soeben veröffentlicht worden und tritt am 28.05.2024 in Kraft. Die novellierte Richtlinie nimmt vorrangig den Gebäudebestand in den Fokus:

  • Primärenergieverbrauch: Für den Wohngebäudebestand ist bis 2030 eine Minderung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent gegenüber 2020 geplant. Bis 2035 muss dieser um 20 bis 22 Prozent gesunken sein. Auf welchem Wege das erreicht wird, bleibt weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Reduktion muss in den 43 Prozent der Wohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden. Eine zwischenzeitlich diskutierte individuelle Sanierungspflicht für Wohngebäude wurde hingegen nicht beschlossen.
  • Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude (MEPS): Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz müssen in absehbarer Zeit energetisch saniert werden. Bis 2030 gilt das für die unteren 16 Prozent des Nichtwohngebäudebestands. Bis 2033 sind die schlechtesten 26 Prozent zur Sanierung verpflichtet.
  • Nullemissionsgebäude: Neubauten innerhalb der EU sollen schrittweise nur noch als sogenannte Nullemissionsgebäude umgesetzt werden. Ab 2028 gilt dies für neue Gebäude in öffentlicher Hand, ab 2030 ist die Regelung für den gesamten Neubau verpflichtend.
  • Energieausweise: Mit der EPBD sollen Energieausweise klarer und zuverlässiger werden. So werden die vorgeschriebenen Indikatoren umfassender definiert. Auch müssen Eigentümerinnen bei größeren Renovierungen und Mietvertragsverlängerungen Energieausweise zwingend vorlegen. Die Verpflichtung erstreckt sich zudem auch auf alle öffentlichen Gebäude.
  • Energieberatung: Zur Beratung bei energetischen Gebäudesanierungen müssen die Mitgliedsländer flächendeckend zentrale Anlaufstellen etablieren. Neben Privathaushalten sollen diese auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unterstützen. Sie werden Informationen zu möglichen Effizienzmaßnahmen, Finanzierungsoptionen, aber auch administrativen Fragen bereitstellen.  
  • Gebäuderenovierungspass: Ein Gebäuderenovierungspass soll Eigentümerinnen und Eigentümern beim Umrüsten auf ein Nullemissionsgebäude unterstützen und zusätzliche Informationen bieten. Zertifizierte oder qualifizierte Fachleute können nach einer Besichtigung vor Ort detaillierte Sanierungsfahrpläne erstellen, die über technische Lösungen sowie verfügbare finanzielle Fördermöglichkeiten informieren. In Deutschland decken individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) viele der Anforderungen bereits ab. Neu ist etwa die Integration digitaler Tools bei der Erstellung der Pläne.
  • Gebäudeautomation: Für Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlage über 290 kW gilt bereits ab Ende 2024 die Pflicht zur Gebäudeautomation. Dieser Schwellenwert wird Ende 2029 auf 70 kW gesenkt. 

EU-Effizienzrichtlinie (EED): Öffentliche Hand als Vorbild

Die EED wurde bereits Ende 2023 verabschiedet und setzt verstärkt auf die Verantwortung der öffentlichen Hand. Die Richtlinie sieht vor, dass jährlich drei Prozent der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden umgerüstet werden müssen.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III): Erneuerbare ausbauen

Mit der RED-Richtlinie ist im europäischen Gebäudesektor erstmals ein indikatives, EU-weites Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien festgelegt. Wesentliche Regelungen:  

  • Anteil erneuerbare Energien: Bis 2030 sollen 49 Prozent des Endenergieverbrauchs in Gebäuden aus Erneuerbaren gespeist werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an Fernwärme soll zudem jährlich um 2,2 Prozentpunkte erhöht werden. Beide Ziele sind aber nicht verbindlich.
  • Beschleunigte Genehmigungsverfahren: Mitgliedsstaaten müssen gewährleisten, dass die Genehmigungsverfahren für Solaranlagen drei Monate nicht überschreiten bzw. einen Monat für Solaranlagen unter 100 kW. Für Wärmepumpen unter 50 MW sollen sie maximal einen Monat betragen. Bei Erdwärme als Wärmequelle verlängert sich die Frist auf drei Monate.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auf den Themenseiten „EU-Vorgaben für den Gebäudesektor"des Gebäudeforums klimaneutral.

Foto, eine Europa- sowie eine Deutschlandflagge wehen vor einem Gebäude.

EU-Vorgaben für den Gebäudesektor

Die EU hat sich vorgenommen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Gebäudebereich hat dabei eine zentrale Rolle inne, weshalb verschiedene legislative Vorhaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden angestoßen wurden bzw. sich in Umsetzung befinden.

Mehr erfahren

05.06.2024: Online-Workshop zur Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

Das Institut für Energie- und Umweltforschung gGmbH (ifeu) und die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) laden zu einem Fachworkshop zur europäischen Gebäuderichtline (EPBD) ein. Es sollen mit nationalen Stakeholdern des Gebäudesektors die vom Rat verabschiedete Gebäuderichtlinie geteilt und auf absehbare Auswirkungen eingegangen werden. Nach kurzen Statements verschiedener Stakeholder werden gemeinsam Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete Implementierung der EPBD diskutiert.

  • Wann: Mittwoch, den 05.06.2024 von 14.30 – 17.30 Uhr
  • Für: Stakeholder des Gebäudesektors

Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme

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