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5 Erfassung des energetischen Istzustands

Stand: November 2023

Die Eingabe der für den Istzustand erforderlichen Projekt- und Bilanzdaten sowie die Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erfolgen in der Bilanzierungssoftware. Die Bilanzierungssoftware mit integrierter Schnittstelle zur Druckapplikation übernimmt die Zusammenstellung, Gruppierung und Bewertung der einzelnen Werte entsprechend der iSFP-Bewertungsmethodik für den Istzustand.

5.1 Datenaufnahme

Für die Erstellung des iSFP sind die umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes sowie die Erfassung der aktuellen und absehbaren künftigen individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Eigentümer Ausgangpunkt der Beratung.

Die Aufnahme der relevanten Daten für die Berechnung der energetischen Qualität des Gebäudes ist – wie auch bei anderen Energieberatungen – die Grundlage der gesamten Gebäudebilanzierung. Beachten Sie die folgenden Hinweise, um die Qualität der iSFP-Aussagen sicherzustellen:

  • Nehmen Sie die Daten zum Gebäude und zur Anlagentechnik sowie die wichtigsten Aspekte zum Gebäudezustand und zu den Wünschen und Vorstellungen der Hauseigentümer vor Ort auf. Hilfestellung geben Ihnen dabei die Checkliste „Persönliches Gespräch und Datenaufnahme beim ersten Vor-Ort-Termin“ und die Blankofahrplanseite. Diese können Sie im Internet kostenlos unter www.gebäudeforum.de herunterladen. Die Checkliste steht als PDF-Version zum Ausdrucken und als interaktive Datei zum Bearbeiten auf Tablet oder PC zur Verfügung.
  • Nehmen Sie alle Daten sorgfältig auf, beachten Sie, dass Sie die Bauteile der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zur Erstellung des iSFP detailliert berechnen und beschreiben müssen.
  • Beachten Sie das Infoblatt Liste der technischen FAQ der BEG schon bei der Datenaufnahme.

Wenn Ihnen beim Rundgang durch das Gebäude weitere – nicht energierelevante – Schwachstellen auffallen, sollten Sie die Hauseigentümer darauf hinweisen, damit sie weitere geeignete Sachverständige zur Beurteilung heranziehen können. Damit erhalten die Hauseigentümer erste Hinweise auf eventuell zusätzlich anstehenden Handlungsbedarf und gegebenenfalls damit verbundene Mehrkosten. Haben Sie beim Rundgang auch ein Augenmerk auf energetische und nicht energetische Aspekte – insbesondere Letztere sind oft der Sanierungsanlass. Auch hierbei kann Ihnen die Checkliste eine Orientierung geben.

5.2 Gesamtbewertung des Gebäudes

Die Gesamtbewertung des Gebäudes bildet den Ausgangspunkt für die Erstellung des iSFP.

Die energetische Qualität des gesamten Gebäudes wird auch im iSFP anhand des spezifischen Primärenergiebedarfs nach GEG 2020 Abschnitt 3 § 20 unter Beachtung der Maßgaben nach § 20 Absatz 3 bis 6, der §§ 22 bis 30 bewertet. Hierfür ist die normative Bilanzierung innerhalb der Bilanzierungssoftware erforderlich.

Die Darstellung des Primärenergiebedarfs erfolgt im Sinne einer leichten Verständlichkeit visuell durch die Einordnung und Darstellung des Ergebnisses in den festgelegten Farbklassen.

Detaillierte Erläuterungen dazu und die Tabelle mit den Klassengrenzen finden Sie in Kapitel 12.1.

Für die Bilanzierung des Primärenergiebedarfs sind alle Gegebenheiten der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik zugrunde zu legen. Das gilt insbesondere für die Ermittlung der Flächen und Volumen. Bauteile und Anlagentechnik müssen detailliert erfasst und später im iSFP beschrieben werden. Beachten Sie bereits hier die Liste der technischen FAQ der BEG.

⚠️ Wichtig

Das individuelle Nutzerverhalten ist für die energetische Bewertung des Gebäudes nicht relevant. Das Nutzerverhalten wird innerhalb des iSFP und der Umsetzungshilfe nur zur Berechnung der Energiekosten berücksichtigt. Die Energiekosten werden auf Verbrauchsbasis abgebildet (siehe hierzu Kapitel 6.3.9 und 6.3.10).

Fahrplanseite

Um den Eigentümern die Einordnung der energetischen Qualität des Gebäudes und der Entwicklung durch die Maßnahmenpakete zu ermöglichen, finden sich die Farben im Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ auf der Fahrplanseite wieder. Ebenso werden die Farben in der Umrandung des Gebäudepiktogramms auf den Seiten „Ihr Haus heute – energetischer Istzustand“ und „Ihr Haus in Zukunft – energetischer Zielzustand“ wiedergegeben. Die Farben dienen darüber hinaus im Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ als Farbleitsystem in den Icons und Linien der Maßnahmenpakete.

5.3 Bewertung der Komponenten des Gebäudes

Um ein größeres Verständnis bei den Hauseigentümern für die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu entwickeln, wurden einzelne Bau- und Anlagenteile entsprechend ihren energetischen Einflüssen auf das Gebäude zu Komponenten zusammengefasst. Jede Komponente wird im iSFP mit einem Icon veranschaulicht.

Zur Darstellung der unterschiedlichen energetischen Zustände wurde für jede Komponente ein Farbschema auf Basis energetischer Kennwerte entwickelt. Auch hier gilt für die Bewertung: Die beste Effizienzklasse ist dunkelgrün, die schlechteste Klasse dunkelrot dargestellt. Zur Bewertung jeder Sanierungskomponente stehen mehrere Farbabstufungen zur Verfügung.

Die Komponenten-Icons weisen somit die Hauseigentümer auf energetische Schwachstellen hin und zeigen gleichzeitig die Ansätze für eine energetische Sanierung auf.

Die Grundstruktur des visuellen Bewertungssystems ist dabei wie folgt aufgebaut: Die einzelnen Komponenten werden nach ihrem energetischen Kennwert bewertet und die zugehörigen Komponenten-Icons entsprechend farblich dargestellt. Die beste Komponentenklasse (dunkelgrün) wird für den auf absehbare Zeit höchsten Effizienzstandard vergeben, beispielsweise Effizienzhaus-40- oder Passivhaustaugliche Bauteile. Bei den Komponentenklassen steht die zweite Stufe für die Technischen Mindestanforderungen der BEG – Einzelmaßnahmen (EM) 2020 (außer bei den Lüftungsanlagen). In der dritten Stufe sind die Anforderungen des GEG 2020 an sanierte Bauteile oder die Anlagentechnik einsortiert. Die weiteren Klassen stehen zur Verfügung, um die verschiedenen Baualtersklassen und Teilsanierungen unterscheiden zu können.

🔍 Exkurs

Warum wird auf die Darstellung der Kennwerte in Form von Zahlen oder Buchstaben verzichtet?

Aus der Geschichte der verschiedenen Kennzeichnungssysteme heraus haben sich unterschiedliche Skalen zur Effizienzbewertung entwickelt. Manche reichen von A+ bis H, andere von A bis G oder A+++ bis G. Um nicht eine weitere Klassifizierung anhand von Buchstaben oder Zahlenwerten zu etablieren, die die Hauseigentümer womöglich verwirren würde, werden alle Bewertungen und Effizienzklassen im iSFP nur farbig, ohne Kennwerte und Buchstaben, dargestellt.

Die Komponenten-Icons werden im iSFP zur Darstellung des Istzustands und des Zielzustands verwendet. Auf den Übersichtsseiten der Maßnahmenpakete werden sie zur Darstellung der verbesserten energetischen Qualität durch die Sanierungsmaßnahme genutzt.

Die Berechnung der Kennwerte für die Bewertung der einzelnen Komponenten erfolgt innerhalb Ihrer Bilanzierungssoftware. Hier werden Detailergebnisse aus der Gebäude- und Anlagenbewertung entsprechend der iSFP-Bewertungsmethodik für die Übergabe an die iSFP-Druckapplikation zusammengestellt und aufbereitet.

Details zur Bewertungsmethodik finden Sie in Kapitel 12.2.

5.3.1 Bewertung der Gebäudehülle

Zur energetischen Bewertung der Gebäudehülle werden die einzelnen Bauteile der Gebäudehülle den folgenden vier Komponenten zugeordnet:

  • Wände, inklusive Kellerwänden
  • Dach, oberer Gebäudeabschluss
  • Fenster, inklusive Dachflächenfenstern
  • Boden, unterer Gebäudeabschluss

Die energetische Qualität der Komponenten wird aus den in der Bilanz berechneten Bauteilflächen und U-Werten bestimmt. Zu beachten ist dabei, dass es sich hier nicht um den gemittelten U-Wert des Bauteils, sondern den mittleren U-Wert der Sanierungskomponente handelt. Dieser wird für die Einordnung der Komponente in die Farbklasse verwendet. Details zur Bewertung und Einstufung der Bauteilkomponenten finden Sie in Kapitel 12.2.1.

Die U-Werte der einzelnen Bauteile werden nachvollziehbar und detailliert in der technischen Dokumentation ausgegeben. Neben dem U-Wert der Bauteile sind diese auch im Aufbau (Material, Schichtdicken) zu beschreiben. Achten Sie hier auf die Übereinstimmung.

5.3.2 Bewertung der Anlagentechnik

Die Anlagentechnik wird anlog zur Gebäudehülle in Komponenten eingeteilt und energetisch getrennt bewertet nach:

  • Heizung: Effizienz der Wärmeerzeugung
  • Warmwasser: Effizienz der Warmwasserbereitung
  • Wärmeverteilung: Effizienz der Speicherung, Verteilung und Übergabe von Wärme und Warmwasser
  • Lüftung: Effizienz der Lüftungsart

Die an erster Stelle genannten Anlagenbestandteile dienen als Bezeichnung der jeweiligen Sanierungskomponenten in der Kategorie Anlagentechnik.

Die im iSFP verwendeten Kennwerte liefern einen Überblick über die Effizienz der einzelnen Anlagenkomponenten.

Die Bilanzierungssoftware nutzt zur Ermittlung der Komponenteneffizienz Zwischenergebnisse der Anlagenbewertung und ermittelt daraus spezielle, für den iSFP festgelegte Aufwandszahlen. Diese werden benutzt, um die Effizienz der einzelnen Komponenten in die dazugehörigen Farbklassen einzustufen.

Die Aufwandszahlen zur Bestimmung der Komponenteneffizienz entsprechen nicht den normativen Anlagenaufwandszahlen. Details zur Bestimmung und Bewertung der Komponenteneffizienz finden Sie in Kapitel 12.2.2.

Bei der Bilanzierung ist auf die detaillierte Erfassung und Bewertung der Anlagentechnik zu achten. Im iSFP ist sie detailliert zu beschreiben.

Um eine realistische Einschätzung der Ökobilanz zu erhalten, sind auch Deckungsanteile für regenerative Energien innerhalb der Bilanzierung zu beachten. Die Nutzung regenerativer Energien beeinflusst im iSFP die Darstellung der Icons der entsprechenden Komponenten (siehe Kapitel 5.4 und 5.5).

5.4 Berücksichtigung von erneuerbaren Energien

Die Nutzung regenerativer Energien für die Raumheizung oder Warmwasserbereitung wird in die Bewertung der Anlagenkomponenten einbezogen. So sorgt ein Anteil regenerativer Energien für die Verbesserung der Erzeugereffizienz. Das führt wiederum zu einer besseren Einstufung der Komponente in die zugeordneten Farbklassen.

Um die Nutzung regenerativer Energien präsenter darzustellen bzw. stärker hervorzuheben, wurde ein zusätzliches Overlay-Icon entwickelt. Dieses Icon wird dem Icon der Komponente zugeordnet, in deren Bereich der regenerative Energieträger eingesetzt wird.

Das Overlay-Icon bezieht sich auf erneuerbare Energien, die direkt in der Gebäudebilanz berücksichtigt wurden. Das sind insbesondere Solarthermie, Biomasse (Holz), Umweltwärme (in Wärmepumpen) sowie Nah- und Fernwärme in Verbindung mit erneuerbaren Anteilen. Photovoltaik-Anlagen fallen nicht in diese Kategorie, sondern werden mit einem eigenen Overlay-Icon bewertet.

Overlay-Icons für den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Warmwasser und Heizung

Das Overlay-Icon wird im iSFP dargestellt, wenn innerhalb der Bilanzierung ein Anteil an erneuerbaren Energien berücksichtigt wurde. Dabei wird unterschieden, ob erneuerbare Energien nur für die Brauchwassererwärmung, nur für die Beheizung oder für beides genutzt werden.

Die Overlay-Icons erscheinen in den iSFP-Dokumenten für die Hauseigentümer an drei Stellen: jeweils einmal auf den Seiten, die den energetischen Istzustand und den Zielzustand visualisieren, und ein weiteres Mal bei den Maßnahmenbeschreibungen der Umsetzungshilfe, wo der voraussichtliche energetische Zustand der jeweiligen Komponente nach der Sanierung detailliert dargestellt ist und regenerative Energieträger Verwendung finden.

Seite „Ihr Haus heute – energetischer Istzustand“
Seite „Umsetzungshilfe Maßnahmenpaket 1“

5.5 Bewertung von gebäudenaher Photovoltaik

Photovoltaik-Anlagen werden im iSFP mit einem eigenen Overlay-Icon dargestellt. Es erscheint auf der Seite „Ihr Haus heute – energetischer Istzustand“ und / oder auf der Seite „Ihr Haus in Zukunft – energetischer Zielzustand“ oberhalb des Gebäude-Icons.

Das Overlay-Icon besagt, dass im jeweiligen Gebäudezustand eine PV-Anlage am Gebäude vorhanden ist und klimaneutral Strom erzeugt wird. Wenn dies bei dem Gebäude im Ist- oder Zielzustand der Fall ist, können Sie das Overlay-Icon in der iSFP-Druckapplikation aktivieren. Der Anteil von selbst genutztem Strom kann in der Bilanzierung gemäß GEG § 23 berücksichtigt werden.

Wenn in dem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage genutzt wird oder im künftigen Zielzustand vorgesehen ist, können die erwirtschafteten oder zu erwartenden Erlöse unterhalb der Kostentabelle angegeben werden (siehe Kapitel 6.3).

Overlay-Icon für Photovoltaik-Anlagen

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