65 Prozent Erneuerbare: Fristen im GEG 2024
Stand: Dezember 2023Ab dem 01.01.2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Kern ist eine schrittweise Umsetzung der 65-Prozent-Regel für neue Heizungen. Die wichtigsten Fristen im Überblick.
Die GEG-Novelle hat im September 2023 im Bundesrat ihre letzte Hürde genommen. Mit dem Gesetz ebnet die Bundesregierung den Weg für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Die zentrale Vorgabe: Neu eingebaute Heizungen müssen zukünftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wann genau diese Regelung greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir geben eine Orientierungshilfe.
Allgemeine Fristen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht eine Übergangsphase vor – nicht für jede neue Heizung greift die 65-Prozent-Regel ab 2024. Vielmehr gelten je nach Gebäude, Wohngebiet und Stand der Wärmeplanung in der Kommune unterschiedliche Regelungen:
Neubauten in Neubaugebieten
Die 65-Prozent-Regel muss ab 01.01.2024 erfüllt werden.
Bestand und andere Neubauten
Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass flächendeckend alle rund 11.000 Kommunen eine Wärmeplanung erstellen. Sie wird Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, sich für eine Heiztechnologie mit erneuerbaren Energien zu entscheiden. Wann die 65-Prozent-Regel greift:
- Gebiet mit mehr als 100.000 Einwohner und keine Wärmeplanung: ab 30.06.2026
- Gebiet mit 100.000 Einwohner oder weniger und keine Wärmeplanung: ab 30.06.2028
Erstellt eine Kommune die Wärmeplanung schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 und trifft darüber hinaus die Entscheidung, ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau für Wärmeplanung auszuweisen, ist der Einbau neuer Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien schon einen Monat nach Bekanntgabe verpflichtend.
Ausnahme von den allgemeinen Fristen
Wenn darüber hinaus in Aussicht steht, dass ein Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt wird oder ein Wärmenetzbetreiber innerhalb von zehn Jahren den Anschluss an ein Wärmenetz vornimmt, kann bis dahin noch eine umrüstbare Gasheizung eingebaut werden.
Einbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024
In Gebieten, die nach dem 01.01.2024 nicht der 65-Prozent-Regel unterliegen, können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Dann gelten allerdings weitere Anforderungen. Die Heizungen müssen
- ab dem 01.01.2029 mindestens 15 Prozent,
- ab dem 01.01.2035 mindestens 30 Prozent und
- ab dem 01.01.2040 mindestens 60 Prozent der bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff oder daraus hergestellten Derivaten erzeugen.
Zudem muss eine Beratung zu Kostenrisiken und möglicher Unwirtschaftlichkeit verpflichtend eingeholt werden. Dies gilt für alle Verbrennungsheizungen.
Übergangsfristen
- Grundsätzlich gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Umsetzung der 65-Prozent-Regel.
- Die 65-Prozent-Regel gilt nicht für Heizungsanlagen, für die vor dem 19.04.2023 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde und die bis zum 18.10.2024 eingebaut oder aufgestellt werden.
- Für Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern gelten Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren.
Weiterführende Informationen
Weitere Details auf der Themenseite zu Fristen im Gebäudeenergiegesetz:
Informationen zum GEG für Hausbesitzerinnen und -besitzer
Teilweise haben Kundinnen oder Kunden vielfältige Fragen zum Gebäudenergiegesetz, die im Rahmen eines Beratungsgespräches nicht immer vollumfänglich adressiert werden können. In diesen Fällen bietet es sich an, auf die BMWK-Kampagne Energiewechsel zu verweisen , diese bietet auf ihrer Website speziell für Hausbesitzerinnen und -besitzer aufbereitet Infos zum GEG: