Zielpfad für die nächste Legislatur: Gebäudesanierung im Fokus
Stand: März 2025
Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 hat die Deutsche Energie-Agentur zwölf Handlungsfelder für die nächste Bundesregierung formuliert. Zentrale Botschaft für den Gebäudesektor: Damit die Wärmewende gelingt, muss verstärkt auf Effizienz durch energetische Sanierung gesetzt werden.
Die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sind zwischen 2021 und 2023 um 2,6 Prozent gesunken, liegen allerdings weiterhin über dem im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresbudget. Setzt sich dieser Trend fort, werden die ambitionierten Zwischenziele bis 2030 deutlich verfehlt – das zeigt ein Bericht des Expertenrats für Klimafragen. Um den Gebäudesektor auf Kurs zu bringen, sind zusätzliche Maßnahmen der kommenden Bundesregierung erforderlich.
Laut dem neuen Impulspapier der Deutschen Energie-Agentur (dena) „12 Leitplanken für die nächste Legislatur“ sollte dabei ein Schwerpunkt auf energetischen Sanierungen liegen. Neben moderner Anlagentechnik und dem Umstieg auf erneuerbare Energien ist dabei eine effiziente Gebäudehülle von hoher Bedeutung, um den Energiebedarf dauerhaft zu senken. Zugleich bieten energetische Sanierungen mehrere positive Nebeneffekte. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu regionalen und nationalen Wertschöpfungsketten und bieten Vorteile für Mietende sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, die so Energie sparen und künftigen Preissteigerungen weniger ausgesetzt sind. Außerdem steigern energetische Sanierungen den Wert einer Immobilie und tragen zu Wohnkomfort und Behaglichkeit bei. Diese Maßnahmen sind laut den dena-Leitplanken zentral:
Förderung für energetische Sanierung verstetigen:
- Verlässlichkeit und Verstetigung der Förderung mindestens im Rahmen des aktuellen Volumens
- Sozialere Ausgestaltung des Fördersystems durch höhere Förderbeträge für Haushalte mit geringem Einkommen und verstärkter Einsatz der begrenzten Fördermittel für einkommensschwächere Haushalte
- Unterstützung einkommensstärkerer Haushalte insbesondere über steuerliche Regelungen
- Fokussierung der begrenzten Fördermittel auf Worst-Performing-Buildings, um diese schrittweise hin zu besseren Effizienzklassen zu bringen
- Spezielle Kredite und Absicherung auch für schlechtere Bonitäten und ältere Menschen
Rechtliche Rahmenbedingungen gestalten:
- Beibehaltung der wesentlichen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) inklusive der Bestimmungen zur verpflichtenden Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der sogenannten 65%-EE-Regelung
- Maßvolle Weiterentwicklung der GEG-Mechanismen beziehungsweise -Systematik
- Zügige Überführung der europäischen Vorgaben der Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht, zum Beispiel im Bereich Gebäudeeffizienz oder Solarenergie
- Zielorientierte Entwicklung des Nationalen Renovierungsfahrplans und entsprechende Abstimmung des Instrumentenmixes
Information und Kommunikation stärken:
- Praxisorientierter Ausbau bestehender Informationsangebote
- Ausweitung und kontinuierliche Förderung der Energieberatung, inklusive Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFPs)
- Verknüpfung von kommunaler Wärmeplanung und lokalen Angeboten zur Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel One-Stop-Shops
- Einbeziehung lokaler Stakeholder wie zum Beispiel Energieagenturen für konkrete Perspektiven und Empfehlungen
Marktangebote ausbauen:
- Verstärkte Umsetzung von seriellem Sanieren für verschiedene Gebäudetypen
- Weiterentwicklung von Contracting-Geschäftsmodellen, um Anreize für die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Energiedienstleistern und Kommunen zu schaffen
- Verstärkte Nutzung digitaler Lösungen, um vorhandene Effizienzpotenziale zu heben
- Weiterentwicklung von Gebäudepooling-Strategien, um Sanierungsmaßnahmen zusammenzufassen, Synergien zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen
Weiterführende Informationen
In ihrem neuen Impulspapier „12 Leitplanken für die nächste Legislatur“ formuliert die Deutsche Energie-Agentur (dena) Lösungsansätze für zentrale Handlungsfelder von Stromnetzen über Mobilität bis hin zur Finanzierung von Kommunen. Mehr Informationen finden sich auf der Website der dena: