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Koalitionsvertrag: Was ist für Gebäude zu erwarten?

Stand: Dezember 2021
Grafik, eine Ampel sowie nebenstehend die Worte "Mehr Fortschritt wagen".

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben Olaf Scholz zum neuen Bundeskanzler gewählt – ein Überblick zu den Inhalten des Koalitionsvertrags.

Die neue Bundesregierung will eine aktive Wohnungsbaupolitik betreiben. So ist entsprechend des Koalitionsvertrages u. a. ein eigenständiges Bauministerium unter Führung der SPD-Politikerin Klara Geywitz sowie der Neubau von 400.000 Wohnungen pro Jahr geplant – 100.000 davon öffentlich gefördert. Schließlich spielt der Gebäudesektor die zentrale Rolle für das Gelingen der Energiewende und mehr Klimaschutz.

Wesentliche Punkte in der Übersicht:

  • Neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau: 2022 soll ein Klimaschutz-Sofortprogramm auf den Weg gebracht werden. Wichtig dabei: Das Förderprogramm für den Wohnungsneubau nimmt die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche in den Fokus. Gleichzeitig läuft die bisherige Neubauförderung EH 55 zum Februar 2022 aus.
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG): Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Bereits ein Jahr zuvor werden für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden die Standards im GEG so angepasst, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen. Im GEG werden die Neubaustandards zum 1. Januar 2025 an das EH 40 angeglichen.
  • Technologieoffener Ansatz: Die Koalitionspartner plädieren für passgenaue und technologieoffene Maßnahmen für mehr Klimaschutz in Gebäuden. Es gilt, verschiedene Ansätze zu kombinieren und zu optimieren: die Gebäudehülle, die technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Entsprechend sollen die Förderprogramme weiterentwickelt und umgeschichtet werden.
  • Einsatz grauer Energie sowie Lebenszykluskosten: Ein digitaler Gebäuderessourcenpass soll eingeführt werden. Außerdem ist geplant, eine nationale Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie aufzulegen.
  • CO2-Preis-Umlage: Die Modernisierungsumlage im Mietwohnbereich soll in einer Teilwarmmiete aufgehen. Zudem ist ein Stufenmodell für die Umlage des CO2-Preises nach Gebäudeenergieklassen ab 1. Juni 2022 geplant. Alternativ wird eine hälftige Aufteilung zwischen Mieterinnen und Mietern sowie den Vermieterinnen und Vermietern angestrebt.
  • Sanierungsfahrpläne: Das Instrument soll breit und systematisch genutzt werden. Für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes werden Sanierungsfahrpläne zum Beispiel kostenlos angeboten.
  • Fortführung Förderprogramm serielles Sanieren: Serielles und modulares Bauen und Sanieren soll weiterentwickelt werden, zum Beispiel nach dem Energiesprong-Prinzip. Dafür sollen laut Koalitionsvertrag bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Hürden identifiziert und beseitigt werden.
  • Gebäudeenergieausweis: Der Ausweis soll verbessert, vereinheitlicht und digitalisiert werden. Die neue Koalition wird auch prüfen, ein digitales Gebäudeenergiekataster einzuführen.
  • Solarpflicht: Ziel ist es, die Photovoltaik bis 2030 auf 200 GW auszubauen. Dafür sollen alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden – bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Das soll erreicht werden mit dem Abbau bürokratischer, rechtlicher und technischer Hürden sowie finanzieller Unterstützung.
  • Wärmenetze: Der Koalitionsvertrag sieht eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vor. Wärmenetze sollen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien ausgebaut werden – bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral sein.
  • Wasserstoff: Der Einsatz von Wasserstoff soll nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzt werden. Grüner Wasserstoff soll allerdings vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden, in denen Verfahren und Prozesse nicht durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden können.
  • Fachkräftemangel im Handwerk: Das duale System der beruflichen Ausbildung soll gestärkt und der Übergang von der Schule in die berufliche Bildung verbessert werden. Auch ist geplant, die Ausbildung im Handwerk gezielt zu fördern.

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