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Effizienzhaus 55: Anträge bis 31.01.2022 stellen

Stand: Dezember 2021
Foto, Blick auf mehrere, neu gebaute und modern anmutende Wohnhäuser. Im Hintergrund grüne, bewaldete Hügel.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 01.02.2022 neu ausgerichtet. Im Mittelpunkt: das Aus für Effizienzhaus-55-Förderungen im Neubau.

Ende September hat die Große Koalition weitreichende Änderungen der BEG beschlossen. Aufgrund des hohen Zuspruchs wurden für das laufende Jahr die bereitgestellten Mittel um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro erhöht. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Fördersystematik neu justiert: Fördermittel sollen vermehrt dorthin fließen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist.

2021 entfallen im Neubau von den zugesagten BEG-Förderungen etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe Effizienzhaus 55. Zum Februar 2022 ist damit Schluss.

Die Gründe:

  • Höhere Fördereffizienz bei Sanierungen: Die jährlichen CO2-Einsparungen pro Förder-Euro sind bei energetischen Sanierungen deutlich größer als bei Neubauten. Das liegt auch an den ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen, die für Neubauten gelten.  
  • Standard hat sich durchgesetzt: Das Effizienzhaus 55 ist auch ohne Förderung vielfach die wirtschaftlichste Art des Neubaus. Hintergrund sind steigende Kosten für fossile Brennstoffe und technologische Weiterentwicklungen.

Neubau-Förderungen für das KfW-Effizienzhaus 55, 55 Erneuerbare Energien (EE) sowie 55 Nachhaltigkeit (NH) können nur noch bis einschließlich 31. Januar 2022 beantragt werden. Förderungen für das KfW-Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH, KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind von der Änderung unbenommen.

Zur KfW-Website

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