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EU-Bauproduktenverordnung: Nachhaltigkeit voraus!

Stand: Dezember 2024
Foto, EU-Flaggen vor einem Gebäude

Die Bauproduktenverordnung garantiert seit 2013 einheitliche Standards für Bauprodukte innerhalb der EU. Die Neuauflage der Verordnung, die jüngst vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurde, stärkt wesentliche Aspekte der Kreislaufwirtschaft.

Die Bauproduktenverordnung sorgt dafür, dass sämtliche Bauprodukte innerhalb der EU einheitlichen Standards entsprechen – ob einzelne Materialien oder ganze Bauteile. Nur Produkte, die mit einer sogenannten CE-Kennzeichnung versehen sind und dementsprechend harmonisierten europäischen Normen genügen, dürfen auch auf den Markt gebracht werden. Die Bauproduktenverordnung legt hier Anforderungen an die verschiedenen Akteure fest: Hersteller müssen zunächst die Leistungsfähigkeit ihrer Bauprodukte nachweisen. Wesentlich sind dabei etwa Eigenschaften in Bezug auf Brand- und Schallschutz sowie Sicherheit, aber auch Nachhaltigkeit. Diese Nachweise werden dann von unabhängigen Bewertungsstellen auf ihre Konformität mit geltenden Normen geprüft und bestenfalls mit der CE-Kennzeichnung zertifiziert. Händlerinnen und Händler wiederum müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die festgelegten Vorgaben erfüllen.

Neuauflage fördert Kreislaufwirtschaft

Im November hat der EU-Rat der ersten Neuauflage seit Einführung der Verordnung 2013 zugestimmt. Die neue Verordnung soll voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten. Das Ziel: Normungsprozesse für Bauprodukte deutlich zu verbessern und eine lebenszyklusorientierte Perspektive zu stärken.

Das ändert sich:

  • Schnellere Normungsprozesse: Die neue Verordnung beschleunigt die Annahme neuer Normen und ermöglicht es der Kommission, unter bestimmten Umständen gemeinsame Spezifikationen zu erlassen. Hintergrund: In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zu Verzögerungen im Normungsprozess gekommen.
  • Einführung des digitalen Bauproduktenpass: Dieser enthält wichtige Produktinformationen wie Inhaltsstoffe, Herkunft sowie Möglichkeiten für Wiederverwendung, Recycling oder Entsorgung. Verbraucherinnen und Verbraucher können dementsprechend künftig besser informierte Kaufentscheidungen treffen und Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus miteinbeziehen.  
  • Nachhaltige öffentliche Beschaffung: Öffentliche Aufträge sollen ökologisch nachhaltige Bauprodukte künftig stärker bevorzugen. So ist vorgesehen, dass die Kommission Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit von Bauprodukten festlegen kann. 

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zur aktualisierten Bauprodukteverordnung bietet die Website des Europäischen Rats:

zur Website des Rats der Europäischen Union

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