Suffizienz: Bauen, was wirklich gebraucht wird
Stand: Mai 2023Was Menschen tatsächlich benötigen – Stichwort Suffizienz – kommt in klimapolitischen Debatten häufig zu kurz. Eine Studie analysiert nun Potenziale und Handlungsfelder.
Klimaschutz wird vornehmlich unter den Aspekten Energieeffizienz und Ressourcenwahl diskutiert. Sträflich vernachlässigt wird hingegen das Thema Suffizienz. Für den Gebäudebereich heißt das: Die Bedürfnisse der Menschen nach attraktivem und bezahlbarem Wohnen befriedigen, und dabei die ökologischen Grenzen der Erde zu berücksichtigen. Dabei rückt die Wohnungsgröße in den Fokus: Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in Deutschland ist seit 1990 von 34,3 m² auf 47,7 m² gestiegen.
Die Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) legt nahe, dass maximal 30 m² pro Person ideal sind, damit Menschen in ihrem Wohnkomfort nicht beeinträchtigt und gleichzeitig ökologische Kriterien eingehalten werden. Das Klimaschutzpotenzial ist enorm: Im besten Fall sinken die jährlichen Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebetrieb um rund 11 Millionen Tonnen und bei den grauen Emissionen um etwa 9 Millionen Tonnen. Im Zusammenhang mit der vieldiskutierten Wohnungsnot in urbanen Räumen weist die Studie darauf hin, dass es sich eher um ein Verteilungsproblem handelt. Neben der Reduzierung der Pro-Kopf-Wohnfläche umfassen Suffizienzstrategien vier weitere Ansätze: Bestandsentwicklung gegenüber Neubau priorisieren; Gebäude so flexibel wie möglich konzipieren und eine hohe Umnutzungsfähigkeit einplanen; einfache Bauweisen bevorzugen; ein energiesparendes Nutzungsverhalten forcieren.
Maßnahmen für mehr Suffizienz
Doch wie kann mehr Suffizienz im Gebäudebereich erreicht werden? Das BBSR verweist insbesondere auf die politische und rechtliche Flankierung und hebt drei Maßnahmenbündel hervor:
- Kommunikation: Politische Programme wie die Energieeffizienzstrategie Gebäude oder auch Koalitionsverträge sollten Suffizienzansätze stets spiegeln. Zudem empfiehlt das BBSR eine intensive Öffentlichkeitsarbeit samt bundesweiter Kampagne sowie eine Vorbildrolle des Bundes – Suffizienz ist demnach in den maßgebenden Regelwerken für Bundesgebäude zu verankern.
- Förderung: Kommunale Planungsprozesse sollten dem Gebot der Suffizienz unterliegen. Konkrete Ansatzpunkte bieten Leerstands- und Nachverdichtungspotenzialkataster in Kombination mit Wohnraumbedarfsanalysen. Zugleich sind suffizienzorientierte Inhalte verpflichtend in förderfähige Beratungsangebote und in die Förderlandschaft zu integrieren – siehe die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
- Rechtliche Impulse: Im Bau- und Planungsrecht sollte eine Reduktion der Netto-Neuversiegelung für Bund, Länder und Kommunen verbindlich festgeschrieben werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist anzupassen, beispielweise um graue Emissionen zu berücksichtigen und Low-Tech-Konzepte zu stärken.
Weiterführende Informationen
Mehr in der BBSR-Studie „Unterstützung von Suffizienzansätzen im Gebäudebereich“: