Wärmepumpen: Alles zur Smart-Meter-Steuerung
Stand: April 2025
Wärmepumpen ab 4,2 kW Leistung müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein – doch wie wird die Steuerung umgesetzt? Eine neue VdZ-Broschüre für das Fachhandwerk liefert Antworten für Planung, Installation und Nachrüstung.
Seit 2024 sind Wärmepumpen so anzuschließen, dass sie bei einer möglichen Netzüberlastung gedrosselt werden können. Das schreibt der neue § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Wichtig dabei: Netzbetreiber dürfen in Ausnahmesituationen den Stromverbrauch maximal zwei Stunden pro Tag reduzieren. Doch was bedeutet diese Anforderung konkret für Installateurinnen und Installateure? Antworten darauf liefert die jüngst aktualisierte Reihe „Umsteigen auf die Wärmepumpe“ des VdZ, der Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie . Sie bietet in drei Teilen eine praxisnahe Orientierung für SHK- und Elektrofachbetriebe. Die ersten beiden Broschüren thematisieren Planung und Installation sowie Inbetriebnahme und Wartung. Der neue dritte Teil zeigt unter anderem anhand von drei Fallbeispielen, wie der Anschluss von Wärmepumpen an Smart Meter in der Praxis gelingt.
Wie funktioniert die Steuerung der Wärmepumpen?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, Wärmepumpen und Smart Meter zu verbinden:
- Direktansteuerung durch den Netzbetreiber: Diese Steuerungsart bietet eine einfache technische Umsetzung. Die Wärmepumpe wird bei einem Steuereingriff nach § 14a EnWG über eine Steuerbox direkt durch den Netzbetreiber reguliert. Die Drosselung erfolgt nur, wenn der vorgegebene maximale Leistungsbezug überschritten wird. Dieser Wert beträgt mindestens 4,2 kW, kann bei größeren Wärmepumpen jedoch höher liegen: Beispielsweise haben Geräte mit mehr als 11 kW Anschlussleistung Anspruch auf mindestens 40 Prozent der installierten Leistung.
- Integration in ein Energiemanagementsystem: Die Wärmepumpe wird zusammen mit anderen steuerbaren Verbrauchern wie Wallboxen oder Batteriespeichern in ein zentrales Energiemanagementsystem (EMS) eingebunden. Der Netzbetreiber kann bei drohenden Engpässen den maximalen Leistungsbezug vorgeben. Nutzerinnen und Nutzer können aber mittels EMS entscheiden, wie sie diese Leistung auf die angeschlossenen Geräte verteilen. Wird beispielsweise das Elektroauto in dem Zeitraum nicht geladen, kann die Wärmepumpe die volle Leistung nutzen. Das EMS bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher einzubinden und so den selbst erzeugten Strom maximal zu nutzen.
Betreiberinnen und Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Wärmepumpe oder andere Geräte mit dem Stromnetz kommunizieren können – damit die Steuerung nach § 14a EnWG funktioniert. Dafür gibt es verschiedene Anschlussmöglichkeiten: entweder über eine IP-Schnittstelle mit den Protokollen EEBUS oder KNX, oder – für eine Übergangszeit – über einfache Relaiskontakte. Wenn ein EMS genutzt wird, kann auch ein anderer Standard verwendet werden. Wichtig: Die gewählte Variante muss beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Wirtschaftliche Vorteile
Die netzorientierte Steuerung bedeutet aber nicht nur Pflichten, sondern bietet auch einen wirtschaftlichen Ausgleich. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, kann von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dafür gibt es drei Modelle:
- Pauschale Netzentgeltreduzierung: Anlagenbetreiber erhalten einen festen, verbrauchsunabhängigen Rabatt auf die Netzentgelte – abhängig vom Netzbetreiber aktuell etwa 140 Euro. Dabei ist keine zusätzliche Messtechnik erforderlich. Das ist attraktiv für Haushalte mit einer einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit geringem Verbrauch, beispielsweise für Haushalte mit nur einer Wärmepumpe.
- Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts: Die Reduzierung hängt in diesem Fall vom tatsächlichen Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab. Das ist lohnenswert bei hohem Verbrauch oder mehreren steuerbaren Geräten, zum Beispiel Wärmepumpe und Wallbox. Dafür sind zusätzliche Messeinrichtungen erforderlich, die Kundinnen und Kunden selbst tragen müssen.
- Zeitvariables Netzentgelt: Der Strompreis variiert abhängig von der Tageszeit und Netzsituation. Wer Verbraucher wie Elektroautos flexibel steuern kann, kann günstigere Zeitfenster nutzen. Diese Variante erfordert ein intelligentes Energiemanagement.
Darüber hinaus ermöglichen intelligente Steuerungssysteme den Zugang zu dynamischen Stromtarifen – ein Plus für Haushalte mit PV-Anlage und Batteriespeicher.
Download der Broschüre
Mehr Informationen finden sich in der VdZ-Broschüre „Anschluss Wärmepumpe und steuerbare Verbraucher an Smart Meter“, dem dritten Teil der Reihe „Umsteigen auf die Wärmepumpe“:
Umsteigen auf die Wärmepumpe – Teil 3: Anschluss Wärmepumpe und steuerbare Verbraucher an Smart Meter
In der Broschüre wird erläutert, wie der Anschluss gemäß den Vorgaben des Paragrafen 14a EnWG umgesetzt werden kann und welche Informationen die betroffenen Gewerke austauschen müssen.
Download des ersten sowie zweiten Teils
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Leitfäden
Umsteigen auf die Wärmepumpe – Teil 1: Planung und Installation
Der Leitfaden des VdZ zeigt, was beim Umstieg auf Wärmepumpen besonders beachtet werden muss und was bei Planung, Installation und Inbetriebnahme im Vergleich zur Gas- oder Öl-Brennwerttechnik zu berücksichtigen ist.
Stand: März 2025 -
Leitfäden
Umsteigen auf die Wärmepumpe – Teil 2: Inbetriebnahme und Wartung
Der Leitfaden bietet Fachkräften aus dem Handwerk praktische Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Wartung von Luft-Wasser-Wärmepumpen in Monoblockbauweise für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand.
Stand: März 2025