• Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache

Gebäudetyp E: Einfach nachhaltig bauen

Stand: April 2025
Foto, zwei Bauarbeiter in Schutzkleidung messen und besprechen Holzbalken in einem im Bau befindlichen Gebäude, wobei sie Werkzeuge und Pläne im Blick haben.

Noch ist das geplante Gesetz zum Gebäudetyp E nicht verabschiedet. Ein Leitfaden des BMWSB zeigt aber: Wer nach den innovativen Prinzipien des Gebäudetyps E bauen möchte, kann das schon jetzt tun.

Schneller, kostengünstiger und ressourceneffizienter bauen – das ermöglicht der Gebäudetyp E, wobei das „E“ für einfach und experimentell steht. Richtlinien und Standards verhindern heute oft nachhaltige Innovationen im Bauwesen. Der Gebäudetyp E bietet eine Alternative: Er lockert starre Vorgaben, ohne dabei wesentliche Sicherheitsanforderungen wie Brandschutz oder Statik zu gefährden. Bauherren und Planende erhalten damit mehr Gestaltungsfreiheit.

Ein Beispiel: Die DIN-Norm 18015-2 schreibt für kleine Wohnräume unter 20 Quadratmeter mindestens vier Steckdosen vor, in Räumen über 20 Quadratmetern sogar fünf. Der Gebäudetyp E erlaubt es, solche Anforderungen in Absprache zwischen Planenden und Bauherren individuell anzupassen. Das schont Ressourcen und spart gleichzeitig Geld: So könnte ein Verzicht auf gängige Komfortstandards zu einer spürbaren Reduzierung der Baukosten führen.

Leitlinie: Jetzt loslegen!

Die gesetzliche Verankerung des Gebäudetyps E konnte vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden. Doch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine 52-seitige Leitlinie veröffentlicht, die zeigt, dass einfaches Bauen auch jetzt bereits möglich ist. 

Dabei gibt die Leitlinie konkrete Hinweise, wie Abweichungen von geltenden Standards heute schon rechtssicher vereinbart werden können. Anhand von verschiedenen Planungsbeispiele stehen konkrete Formulierungshinweise für Planer- und Bauverträge zur Verfügung. Zudem werden Hinweispflichten gegenüber dem Bauherren praxisnah erläutert.

Download der Leitlinie

Mehr Informationen finden sich in der Leitlinie „Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung“:

Gebäudetyp E – Leitlinie und Prozessempfehlung (PDF / 4 MB)

Das könnte auch interessant sein

Foto, Blick von oben auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses mit Photovoltaikanlage. Im Hintergrund Baustelle eines Hochhauses mit Kränen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Standards für Neubauten und für Bestandsbauten bei Sanierungen fest und regelt die Einsparung von Energie in Gebäuden.

Mehr erfahren
Foto, Nahaufnahme von mehreren übereinanderliegenden Papierstapeln, die jeweils mit einer Dokumentenklammer zusammengehalten werden.

Bilanzierungsnormen

Energetische Mindestanforderungen, Berechnungsansätze sowie hierbei anzusetzende Randbedingungen sind im GEG und den anzuwendenden Normen festgelegt.

Mehr erfahren