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Hohe Energiepreise: Das plant die Bundesregierung

Stand: April 2022
Grafik, Symbol eines Hauses mit zwei Pflanzenblättern daneben sowie Text "Neue Heizungen: Ab 2024 mit 65% Erneuerbaren".

Die Politik will mehr Effizienz und Klimaschutz in Gebäuden. Das Gebäudeforum zeigt auf, was in dem Bereich von Entlastungs- und Osterpaket zu erwarten ist.

Das Entlastungspaket – richtungsweisend für mehr Energieeffizienz

Die Ampel-Koalition hat auf die massiv gestiegenen Energiepreise reagiert und am 23. März ein Entlastungspaket beschlossen. Neben kurzfristiger Unterstützung wie einem zusätzlichen Heizkostenzuschuss, temporären Benzinpreissenkungen und vergünstigten ÖPNV-Tickets sieht die Bundesregierung auch Maßnahmen im Gebäudebereich vor. Schwerpunkt ist, perspektivisch den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern:

  • Neubaustandard: Der Effizienzstandard 55 soll ab dem 1. Januar 2023 für Neubauten verbindlich gelten. Das soll im Rahmen einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt werden.
  • Heizungsanlagen: Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sollen ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen. Anreize will die Bundesregierung setzen, indem sie das Gaskesselaustauschprogramm des Bundesprogramms effiziente Gebäude (BEG) optimiert. Für Industrie, Handwerk und Privathaushalte ist eine große Wärmepumpen-Offensive geplant.
  • Förderung: Die Fördersätze der BEG werden weiterentwickelt. Sie sollen nach den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie den Lebenszykluskosten bemessen werden. Bei der Gebäudesanierung soll mehr Planungssicherheit geschaffen und Förderstopps möglichst vermieden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die Förderprogramme zeitnah überprüfen.
  • Sanierung: Im Sinne der EU-Vorgaben sollen besonders ineffiziente Gebäude vorrangig saniert werden („worst first“).
  • Kommunale Wärmeplanung: Eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung soll eingeführt und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern werden.
  • Fernwärme: Der klimaneutrale Anteil an der Fernwärme soll 2030 mindestens 50 Prozent erreichen. Abwärme soll schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden.

Das Osterpaket – Klarheit für die Photovoltaik-Förderung

Am 6. April hat das Bundeskabinett das sogenannte Osterpaket verabschiedet – ein umfangreiches Gesetzespaket von insgesamt mehr als 500 Seiten. Die Ziele: Energiesicherheit stärken und Grundlagen für die Klimaneutralität schaffen. Für den Gebäudebereich ist vor allem relevant, dass die Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen deutlich angehoben werden soll. Vor allem neue Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, sollen künftig auskömmlich gefördert werden. Darüber hinaus wird die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

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