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Gebäudeabriss: Umwelthilfe fordert Genehmigungspflicht

Stand: Februar 2023
Grafik, Darstellung eines beschädigten Gebäudes mit einem davor positioniertem Bagger, dazu der Text "14.000 Gebäude 2021 abgerissen".

In Deutschland werden täglich etwa 40 Gebäude abgerissen – klimapolitisch ein Albtraum. Ein Grund: fehlende rechtliche Hürden. Die Deutsche Umwelthilfe fordert daher eine Genehmigungspflicht für Abrisse.

Kaum rechtliche Hürden für den Abriss

Wer in Deutschland ein Haus abreißen will, braucht zumeist keine Genehmigung. Jedes Bundesland agiert dabei nach der eigenen Landesbauordnung. Es gibt nur wenige genehmigungspflichtige Ausnahmen:

  • Bei einem Gesamtvolumen von über 300 Quadratmetern muss das Bauamt informiert werden.
  • Der Abriss von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder bei denen es arten- oder naturschutzrechtliche Bedenken gibt, ist genehmigungspflichtig.
  • Eine grundsätzliche Ausnahme bildet Berlin: Hier ist der Abriss von Gebäuden mit Wohnraum aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes nicht genehmigungsfrei.

Die Folge der insgesamt laxen Regelungen: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland rund 14.000 Gebäude abgerissen. Die Recyclingquote bei Baumaterialien ist dabei überschaubar. So ist das Bauwesen für etwa 55 Prozent des gesamten Abfallaufkommens verantwortlich. Unter dem Strich steht damit eine große Ressourcenverschwendung. Die in Gebäuden gebundenen Baustoffe und die bereits aufgewendete graue Energie werden oftmals nicht genutzt, sondern deponiert. In vielen Fällen wäre daher eine Sanierung eine dringende Alternative – statt Abriss und Neubau.

Breites Bündnis fordert politisches Umdenken

Der WWF, die Bundesstiftung Baukultur sowie ein breites Bündnis unter dem Dach der Architects for Future und der Bundesarchitektenkammer fordern ein rasches Umdenken. In einem offenen Brief an die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz kritisieren sie, dass die aktuelle Rechtslage den klimaschädlichen Abriss begünstige. Das Bündnis fordert den sofortigen temporären Stopp von Rückbau beziehungsweise Abriss von (Wohn-)Gebäuden und eine Neuregelung der geltenden Vorschrift – um Klima und Ressourcen zu entlasten. Konkret: Nicht der Erhalt von Gebäuden, sondern der Abriss soll erklärungsbedürftig werden. Auch das Deutsche Energieberater-Netzwerk drängt darauf, dem Erhalt und der Nachnutzung von Bestandsgebäuden mehr politisches Gewicht zu geben. Es fordert die Bundesregierung dazu auf, klare regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen.

Rechtsgutachten der deutschen Umwelthilfe prüft Änderung der Bauordnungen

Die Deutsche Umwelthilfe kommt nun in einem aktuellen Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Einführung einer verpflichtenden Abrissgenehmigung in den Bauordnungen der Länder verfassungsrechtlich möglich wäre. Daher fordern sie die Bauministerien der Länder dazu auf, die Genehmigungspflicht in den Bauordnungen zu verankern. Ihr Kernanliegen: Der Abriss von Gebäuden soll an eine Ökobilanzierung gekoppelt werden. Sind Emissionswerte und Energieaufwand für eine Sanierung niedriger als bei Abriss und Neubau, sollen Gebäude saniert werden. Bestandsumbau und ressourcenschonende Sanierung, aber eben auch die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte, wären dann der Regelfall.

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