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Wärmepumpen im Stromnetz

Stand: Januar 2024
Foto, im Vordergrund eine Solaranlage auf einer Wiese, im Hintergrund Windräder und ein Strommast.

Wärmepumpen benötigen elektrischen Strom, um Umgebungswärme nutzbar zu machen. Werden Wärmepumpen oder auch andere Verbraucher auf der Nachfrageseite flexibel betrieben, können erneuerbare Energien effizient in das Stromsystem integriert und das Netz sicher betrieben werden.

Anschluss und Anmeldung von Wärmepumpen

Wärmepumpen in Haushalten werden an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Der Anschluss von Wärmepumpen muss beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt üblicherweise durch den Installationsbetrieb. Der zuständige Verteilnetzbetreiber kann über das gemeinsame Onlineportal der Verteilnetzbetreiber ermittelt werden. 

Grundsätzlich ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Letztverbraucher anzuschließen. Der Verteilnetzbetreiber kann dem Verbraucher entstehende Kosten für den Anschluss in Rechnung stellen. Zusätzlich kann ein Baukostenzuschuss verlangt werden, falls weitere Maßnahmen zur Verstärkung des Netzes nötig werden. Sofern die benötigte Leistung des Hausanschlusses durch den Anschluss neuer Verbraucher wie einer Wärmepumpe jedoch weiterhin unter der Freigrenze von 30 kW liegt, muss kein Baukostenzuschuss entrichtet werden. Laut Bundesnetzagentur, ist dies ist bei den meisten Haushaltsanschlüssen der Fall.

Insbesondere bei größeren Anlagen, z. B. für Mehrfamilienhäuser, sollte frühzeitig der Kontakt zum zuständigen Verteilnetzbetreiber gesucht werden, um Verzögerungen beim Anschluss, die durch ggf. nötige Verstärkungsmaßnahmen entstehen könnten, zu vermeiden.

Foto, Blick auf eine grüne Wiese mit einer großen Photovolataik-Anlage, im Hintergrund ein Kohlekraftwerk sowie Windräder.

Stromversorgung und Stromnetz

Eine steigende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien reduziert Emissionen. Gleichzeitig steigt der Stromverbrauch, z. B. durch Wärmepumpen, weshalb Netzausbau und Erzeugungsleistung sowie ein flexibler Verbrauch für eine sichere Stromversorgung sorgen.

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Flexibilität von Wärmepumpen nutzen

Für das Stromsystem ist ein flexibler Betrieb von Verbrauchern hilfreich, um erneuerbaren Strom insbesondere dann zu nutzen, wenn er wetterbedingt zur Verfügung steht und auch um temporäre Netzengpässe zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch einen flexiblen Betrieb von günstigeren Strompreisen und geringeren Netzentgelten profitieren.

Wärmepumpensysteme in Gebäuden können ihren Strombezug zeitlich um einige Stunden verschieben bzw. gezielt erhöhen oder senken, ohne dass der Komfort für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeschränkt wird. Dies war bereits seit Jahren Bedingung, um den reduzierten Strompreis (Wärmepumpen-Tarif) zu erhalten. Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bedingungen für das flexible Steuern durch den Netzbetreiber und reduzierte Netzentgelte.

Flexibles Steuern durch den Netzbetreiber im Engpassfall (Energiewirtschaftsgesetz) ab 01.01.2024

Durch den schnellen Anschluss vieler zusätzlicher Verbraucher in den Verteilnetzen, wie zum Beispiel Ladepunkte von Elektroautos und Wärmepumpen in den kommenden Jahren, können temporär und regional begrenzt Engpässe in den Niederspannungsnetzen entstehen, bis diese ausgebaut werden können.

Damit neue Verbraucher trotzdem ohne Verzögerung angeschlossen werden können, wurde mit dem § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Verteilnetzbetreiber die Leistung neuer steuerbarer Verbraucher wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen und Stromspeicher auf eine Mindestleistung reduzieren können, wenn unmittelbar ein Engpass droht. Im Gegenzug müssen neue Verbraucher ohne Verzögerung ans Netz angeschlossen werden. Ein Verweis auf mangelnde Netzkapazität ist somit nicht mehr als Grund für Verzögerung oder Verweigerung eines Netzanschlusses gestattet.

Factsheets

Netzorientierte Steuerung ermöglicht den weiteren Zubau von Wärmepumpen und Ladestationen

Dieses Factsheet des KEDi informiert über die neue Regelung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Dimmung von Verbrauchseinrichtungen und erklärt, warum diese Regelung nötig ist, wer von ihr betroffen ist und was genau geregelt wird.

Stand: Januar 2024

PDF 702 KB barrierefrei

Den Verbrauch am Strompreis ausrichten

Verbraucherinnen und Verbraucher mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen profitieren wirtschaftlich von der Flexibilität ihrer Anlage. Viele Energieversorger bieten bereits seit Jahren vergünstigte Stromtarife für Wärmepumpen an, die mit Flexibilitätsanforderungen einhergehen. Mit der bisherigen Regelung des § 14a  EnWG galt dabei:  Die Wärmepumpe konnte maximal drei Mal am Tag jeweils bis zu zwei Stunden abgeschaltet werden.  Mit der neuen Regelung ab dem 01.01.2024 gilt nun eine Minimalleistung zum Betrieb der Wärmepumpe für maximal zwei Stunden pro Tag. In der Planung der Anlage wird dabei geprüft, ob die Speichermasse im System und Gebäude ausreicht, um die Abschaltungen zu überbrücken. Andernfalls wird dafür der Pufferspeicher größer dimensioniert.

In Zukunft werden zeitvariable Stromtarife an Bedeutung gewinnen. Sie ermöglichen es Haushalten, die über ein Smart Meter verfügen, durch einen zeitlich angepassten Verbrauch von Schwankungen des Strompreises zu profitieren. So kann der Strombezug hauptsächlich in Tageszeiten verlegt werden, in denen viel erneuerbare Stromerzeugung zur Verfügung steht und die Strompreise entsprechend gering sind. Prosumer, die über eine eigene Stromerzeugung, z. B. aus einer Photovoltaikanlage verfügen, können zusätzlich durch die flexible Optimierung ihres Eigenverbrauchs Kosteneinsparungen erzielen.

Weitere Informationen diesbezüglich bietet ein Factsheet des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi)

Verfahren beim Netzanschluss von Wärmepumpen

Für den Netzanschluss von Wärmepumpen muss beim Netzbetreiber ein Antrag gestellt werden. Daraufhin führt dieser eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, diese innerhalb von höchstens acht Wochen durchzuführen.  

Wird auf dieser Basis ein Netzausbaubedarf festgestellt, kann der Netzbetreiber bei Überschreitung der Hausanschlussleitung von 30 kW einen Baukostenzuschuss fordern. Dabei kann ein Rabatt von bis zu 20 Prozent auf den Anteil gewährt werden, der auf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen entfällt.

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