Wärmepumpen-Realisierung im Bestand: Akteure, Schnittstellen und Projektablauf
Stand: Mai 2026
Die Planung und Umsetzung eines Wärmepumpensystems umfasst mehrere Arbeitsschritte, von der Beratung über Planung und Installation bis zum Betrieb. An jedem dieser Schritte sind verschiedene Gewerke sowie Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer beteiligt.
Die folgenden Inhalte beschreibt den typischen Projektablauf bei der Realisierung von Wärmepumpen im Bestand. Sie zeigen, welche Akteure in den einzelnen Projektphasen beteiligt sind, wann sie eingebunden werden und an welchen Schnittstellen Abstimmungen, Prüfungen und Informationsübergaben erforderlich sind.
Überblick über den Projektablauf bei der Realisierung von Wärmepumpen
Detaillierte Übersicht zum Download
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE) hat im Rahmen des Projekts WESPE eine detaillierte Übersicht der beteiligten Akteure und einzelner Schritte erstellt. Die Übersicht liegt hier zum Download vor:
Fraunhofer ISE: Standardprozess Luft-Wärmepumpe (PDF / 137 KB)
Projektanbahnung und Beratung
Im Vorfeld erfolgt oft eine Erstberatung durch Expertinnen und -Experten der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die über mögliche Sanierungsvarianten (individueller Sanierungsfahrplan, iSFP), gesetzliche Rahmenbedingungen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) und Fördermöglichkeiten (BEG-Antragsverfahren) informieren. Eine Beratung ist jedoch nicht zwingend erforderlich für einen Heizungstausch und die Inanspruchnahme von Fördermitteln.
Für den Einbau einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus im Bestand sind meist SHK-Fachbetriebe (Sanitär, Heizung, Klimatechnik) die Hauptansprechpartner. SHK-Fachbetriebe sind über das Serviceportal SHK oder die Webseiten der Innungen zu finden, Betriebe mit dem Gütesiegel „Fachbetrieb Wärmepumpe” sind auf der Website des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) gelistet.
Nach der ersten Kontaktaufnahme nimmt der Betrieb bei einem Vor-Ort-Termin Gebäudedaten, Daten zum bestehenden Heizsystem und Energieverbräuche auf, erläutert die Optionen (geeignete Wärmepumpenarten) und den voraussichtlichen Kostenrahmen. Schon beim Vor-Ort-Termin sollten technische Voraussetzungen wie der Platzbedarf für die Anlage, mögliche Aufstellorte sowie Maßnahmen zur Senkung der erforderlichen Vorlauftemperaturen geprüft werden.
Informationsangebote für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer haben häufig grundlegende Fragen zur Planung und Umsetzung eines Wärmepumpensystems. Fachbetriebe können den Entscheidungsprozess unterstützen, indem sie frühzeitig verständliche Informationen zum Projektablauf und zu technischen Voraussetzungen bereitstellen.
Typische Inhalte für eine Vorinformation sind beispielsweise:
- grundlegende Informationen zu Wärmepumpen (Technik, Wärmepumpentypen, Betriebsüberwachung oder Einbindung von Photovoltaik)
- typische Fragen und Antworten zur Planung und Umsetzung
- der typische Projektablauf einer Wärmepumpeninstallation
- Hinweise auf Praxisbeispiele oder häufige Missverständnisse („Mythen“)
Zur Vorbereitung eines Projekts kann zudem eine erste Prüfung der Gebäudesituation hilfreich sein, beispielsweise:
- Prüfung der vorhandenen Heizkörper und Räume auf mögliche Absenkung der Temperaturen (UBA / ifeu: Gebäudecheck Wärmepumpe)
- Erhebung relevanter Gebäudedaten für die Planung
Tool-Tipp
Gebäudecheck Wärmepumpe
Über das Online-Tool Gebäudecheck Wärmepumpe lässt sich mit wenigen Angaben zu Räumen und Heizkörpern prüfen, ob ein Gebäude schon für eine Wärmepumpe geeignet ist – oder welche Schritte dafür noch nötig sind.
Empfohlene Gesprächsinhalte für ein transparentes Erwartungsmanagement beim Gebäudeeigentümer oder Gebäudeeigentümerin
Für ein transparentes Erwartungsmanagement sollten im Beratungsgespräch unter anderem folgende Aspekte angesprochen werden:
- erwartbare Effizienz des Wärmepumpensystems und mögliche Betriebskosten
- Betriebskosten-Rechner von HeatPumps Watch e.V.
- BWP – Jahresarbeitszahlen-Rechner
- mögliche Geräuschemissionen der Anlage (z.B. mithilfe des BWP-Schallrechners abschätzbar)
- frühzeitige Klärung der Förderfähigkeit und der erforderlichen Unterlagen
- Dokumentation der Erstberatung, beispielsweise durch ein Gesprächsprotokoll
Eine strukturierte Dokumentation erleichtert die spätere Planung und sorgt dafür, dass getroffene Annahmen und Entscheidungen nachvollziehbar bleiben.
Tools und Downloads
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Toolbox
Jahresarbeitszahl-Rechner für Wärmepumpen
Tool für die Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen
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Toolbox
Schallrechner für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Der Schallrechner ermöglicht die Beurteilung der Lärmimmissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen nach TA Lärm im Tagbetrieb zu Zeiten erhöhter Empfindlichkeit und während der Nacht.
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Leitfäden
Umsteigen auf die Wärmepumpe – Teil 1: Planung und Installation
Der Leitfaden des VdZ zeigt, was beim Umstieg auf Wärmepumpen besonders beachtet werden muss und was bei Planung, Installation und Inbetriebnahme im Vergleich zur Gas- oder Öl-Brennwerttechnik zu berücksichtigen ist.
Stand: März 2025 -
Praxishilfen
Praxisratgeber „Modernisieren mit Wärmepumpe“ (für Handwerker)
Mit diesem Praxisratgeber soll allen Handwerkern und Planern ein Werkzeug an die Hand geben werden, um den Heizungstausch mit Wärmepumpe professionell zu planen und durchzuführen.
Stand: Oktober 2025
Weiterführende Informationen für Gebäudeeigentümer oder Gebäudeeigentümerinnen
Konzeption, Angebot und Förderung
Auf Grundlage der aufgenommenen Gebäudedaten sowie der Energieverbräuche der vergangenen Jahre schätzt der SHK-Betrieb die Heizlast ab und erstellt eine Grobplanung zur Dimensionierung der Wärmepumpe, zum Hydraulik-Schema und ggf. zum Austausch bestehender Heizkörper.
Ziel ist es, die erforderliche Vorlauftemperatur im Heizsystem zu senken und damit die Effizienz des Wärmepumpensystems zu verbessern.
Zur Abschätzung der erforderlichen Vorlauftemperaturen kann beispielsweise der Heizkörperrechner des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) genutzt werden. Auch kostenpflichtige branchenübliche Softwarelösungen bieten entsprechende Funktionen. Das Verfahren zur Prüfung und Auslegung von Wärmeübergabesystemen ist zudem in der VDI-Richtlinie 4645 beschrieben.
Auf dieser Basis konzipiert der SHK-Betrieb das neue Wärmepumpensystem samt erforderlicher Komponenten (wie z.B. Speicher) als Grundlage für das Angebot. Eine Checkliste zur Konzept- und Detailplanung befindet sich in der VDI 4645, Anhang D.
Tools und Downloads
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Toolbox
Heizlastrechner
Tool zur Berechnung der Heizlast
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Toolbox
Heizkörperrechner
Heizkörperrechner zur überschlägigen Ermittlung von Heizkörperleistungen
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Leitfäden
Leitfaden Wärmepumpendimensionierung
Wärmepumpenanlagen reagieren besonders sensibel auf eine falsche Dimensionierung. Dies gilt für den Anlagenbetrieb, die Effizienz, Lebensdauer. Dieser Leitfaden soll verdeutlichen, wie bei der Dimensionierung und Auswahl von Wärmepumpen vorzugehen ist.
Stand: November 2025 -
Leitfäden
Leitfaden Hydraulik - bei Heizungsanlagen mit eingebundener Wärmepumpe
Der Leitfaden soll den Nutzenden ermöglichen, aus hydraulischer Sicht effiziente Wärmepumpenanlagen zu planen sowie zu errichten und gibt gibt Hinweise zur überschlägigen Dimensionierung der Grundkomponenten in den einzelnen Hydraulikschemata.
Stand: August 2023
Förderung
Nach einer Beauftragung des Angebots können die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer einen Zuschuss nach „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ über das KfW-Portal beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Beauftragung eines registrierten Fachunternehmens oder einer Expertin oder eines Experten der Energieeffizienz-Expertenliste, welche eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung über die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Fördermittel werden ausschließlich für Leistungen gewährt, die im Lieferungs- oder Leistungsvertrag eines Fachunternehmens enthalten und im Förderantrag angegeben sind.
Im Merkblatt der KfW zu „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Einzelheiten zur Förderung sind in der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen zu finden. Im Vertrag muss eine entsprechende Regelung vereinbart werden, wonach der Vertrag erst in Kraft tritt, sobald die Zusage für den Zuschuss vorliegt. Ohne eine solche Regelung gilt der Vertragsabschluss als Vorhabenbeginn – und schließt eine Förderung aus. Nach Zusage der KfW muss die Realisierung des Vorhabens in der Regel innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.
Detailplanung und Abstimmung der Gewerke
Nach der Beauftragung werden die Anlagenparameter, das Speichersystem sowie das hydraulische Konzept überprüft und auf das konkrete Vorhaben abgestimmt. Grundlage der Detailplanung ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Auf dieser Basis werden das Wärmepumpengerät und die zugehörigen Komponenten dimensioniert.
Die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist zugleich Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich und damit auch für die BEG-Förderung. Förderfähige Wärmepumpen in der BEG EM sind im Wärmeerzeuger-Portal gelistet. Unterstützt wird der Planungsvorgang oft durch Wärmepumpenhersteller, welche Auslegungshilfen und Planungssoftware zur Verfügung stellen.
Bestandskomponenten sollten daraufhin geprüft werden, ob sie sich in das neue Hydrauliksystem integrieren lassen. Es erfolgt eine detaillierte Ausführungsplanung durch den SHK-Betrieb nach VDI 4645. Die Planung der Elektroinstallation und Integration ins Hausnetz sowie Anmeldung der Hausanschlussleistung beim Netzbetreiber übernimmt eine Elektrofachkraft nach VDE AR-N 4100 und TAB (vgl. Genehmigungen).
Für die Detailplanung müssen SHK-, Elektro-, Tiefbau- und Gartenbaubetrieb ihre Leistungen aufeinander abstimmen. Es ist sinnvoll, eine koordinierende Stelle zu benennen: Bei Einfamilienhäusern üblicherweise den SHK-Betrieb, bei Mehrfamilienhäusern das Planungsbüro. Regelmäßige Abstimmungen, eine transparente Dokumentation und klare Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit an den Schnittstellen funktioniert. Damit die die Installation reibungslos abläuft, sollten die einzelnen Abschnitte und ihre zeitlichen Abhängigkeiten frühzeitig geplant werden – etwa Bohrungen vor Installation, Elektroarbeiten nach Hydraulik. Zudem muss der Zugang zu allen relevanten Bereichen (Wohnungen, Technikräume, Außenflächen) sichergestellt werden.
Checklisten und Informationen für Fachakteure
Die Checkliste von ZVSHK und ZVEH „Informations- und Datenaustausch für die Planung und Installation einer Elektro-Wärmepumpe“ ist in den aktuellen VdZ-Wärmepumpenbroschüren enthalten.
Elektrotechnische Anforderungen an das Bestandsgebäude für den Einbau von Wärmepumpen
Dieser Leitfaden des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gibt einen Überblick über die elektrotechnischen Aspekte und Lösungsmöglichkeiten bei der Erweiterung von Bestandsanlagen mit einer Wärmepumpe.
Relevante Schnittstellen und Abstimmungsthemen
- SHK und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer:
- Wärmequellenauswahl/Wärmepumpentyp
- Schallschutz und Aufstellort (Abstände, Schallausbreitung)
- Förderbedingungen
- Maßnahmen zur Senkung VL-Temperatur
- Gebäudedaten
- SHK und Hersteller:
- Leistungsdaten, Betriebsgrenzen, Zubehör
- SHK und Elektro:
- Leitungsführung, Zählerschrank, Absicherung, Netzanschluss
- Hydraulikplanung und Elektroplanung: Regelungskonzept, Steuerleitungen, Schnittstellen (SG Ready, EEBUS, KNX)
- SHK und Gartenbau/Tiefbau/Bohrfirma:
- Fundament, Leitungsgräben, Bohrpunkte, Rohrleitungen
- SHK und Statik/Architekt:
- Bei Aufstellung der Wärmepumpe auf Dach oder im Dachraum: Prüfung der statischen Unbedenklichkeit
Genehmigungen
Genehmigungen sollten frühzeitig beantragt werden, da die Bearbeitungszeiten mitunter länger ausfallen können.
Tiefenbohrungen bis 400 Meter für Erdwärmesonden sowie die Nutzung von Grundwasser als Wärmequelle sind genehmigungspflichtig – zuständig ist die untere Wasserbehörde. Die Bearbeitung der Anmeldung benötigt eine Vorlaufzeit von etwa vier Wochen. In der Regel unterstützen beauftragte Bohr-Fachbetriebe das Genehmigungsverfahren. Förderfähig nach BEG sind Bohrungen für Erdsonden, die von einem nach DVGW W 120-2 zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.
Wärmepumpen unterliegen den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Eine im Installateursverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektrofachkraft übernimmt die offizielle Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber muss die ausreichende Kapazität des Netzes prüfen, bestätigen und ggf. ausbauen.
Die Elektrofachkraft sorgt für die Einhaltung der Anforderungen des Netzbetreibers an Steuerbarkeit und Schnittstellen: Sofern die Gesamtleistung des Wärmepumpensystems (inkl. elektrischer Heizstab) über 4,2 kWel beträgt, ist eine Reduzierung der Leistung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen.
Hinweis
Für die BEG-Förderung müssen Wärmepumpen seit dem 01.01.2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Außerdem müssen sie über netzdienliche Schnittstellen verfügen, Standards sind „SG Ready“ oder „VHP Ready“.
Weitere Informationen zu §14a EnWG
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Leitfäden
Umsteigen auf die Wärmepumpe – Teil 3: Anschluss Wärmepumpe und steuerbare Verbraucher an Smart Meter
In der Broschüre wird erläutert, wie der Anschluss gemäß den Vorgaben des Paragrafen 14a EnWG umgesetzt werden kann und welche Informationen die betroffenen Gewerke austauschen müssen.
Stand: März 2025 -
Factsheets
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Die Erstinformation richtet sich an Anlagenbetreiber und Installationsunternehmen. Sie informiert über die Neuerungen, Teilnahmeverpflichtungen und Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung im Kontext des im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Stand: Juli 2024 -
Factsheets
Netzorientierte Steuerung ermöglicht den weiteren Zubau von Wärmepumpen und Ladestationen
Dieses Factsheet des KEDi informiert über die neue Regelung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Dimmung von Verbrauchseinrichtungen und erklärt, warum diese Regelung nötig ist, wer von ihr betroffen ist und was genau geregelt wird.
Stand: Januar 2024
Ausführung und Installation
Die Projektleitung des SHK-Betriebs koordiniert die Termine zur Wärmepumpeninstallation, den Personaleinsatz sowie die Materialbestellung und -lieferung. Das benötigte Material wird oft vom Großhandel direkt auf die Baustelle geliefert. Im SHK-Betrieb erfolgt die Projektübergabe von der planenden zur installierenden Person, bei der alle notwendigen fachlichen und administrativen Informationen weitergegeben werden.
Sollen Grundwasserbrunnen oder Erdwärmesonden als Wärmequelle erschlossen werden, führt ein spezialisiertes Tiefbau-Unternehmen die erforderlichen Bohrarbeiten gemäß VDI 4640 durch. Für die Aufstellung einer Luft-Wasser-Außeneinheit muss ein Fundament erstellt und ein Graben für die Erdleitung ausgehoben werden. Diese Tätigkeiten werden vor Beginn des eigentlichen Wärmepumpeneinbaus ausgeführt, z.B. durch einen Garten-Landschaftsbau-Betrieb. Nicht mehr benötigte Öl- oder Gaskessel werden von einem Entsorgungsfachbetrieb demontiert und entsorgt. Die entstehenden Kosten sind nach BEG EM förderfähig.
Der SHK-Betrieb übernimmt die Montage des Wärmepumpengeräts, die Montage und Einbindung von Hydraulikkomponenten (wie z.B. Pufferspeicher), die Verrohrung der Hauptkomponenten und Leitungsperipherie wie Ventile und Absperrhähne. Die Tätigkeiten umfassen die Aufstellung der Außen- und Inneneinheiten, das Verlegen und Anschließen von Heizungsleitungen sowie den hydraulischen Abgleich. Der hydraulische Abgleich ist Pflicht, wer eine Förderung nach BEG EM für den Heizungstausch in Anspruch beantragen will. Am Bestandsgebäude können Anpassungen in der Bestandshydraulik notwendig sein. In manchen Fällen müssen auch einzelne Heizkörper ausgetauscht werden. Die dabei entstehenden Kosten sind im Rahmen der BEG EM förderfähig.
Der Messstellenbetreiber installiert das Smart Meter Gateway und die Steuerbox gemäß MsbG und §14a EnWG (für <4,2 kWel optional). Die Wärmepumpe kann bereits vor der Installation in Betrieb genommen werden. Zudem lassen sich die vergünstigten Netzentgelte frühzeitig nutzen. Die eingetragene Elektrofachkraft passt den Zählerschrank fachgerecht an. Notwendige Arbeiten am Zählerschrank dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften ausgeführt werden, die in konzessionierten Elektrofachbetrieben tätig sind. Die installierende Elektrofachkraft integriert die Wärmepumpe an Smart Meter, Steuerbox und optional an HEMS, PV-Wechselrichter, Batteriespeicher oder E-Mobilität, gemäß §14a EnWG und VDE-Normen für steuerbare Verbraucher (für <4,2 kWel optional).
Bei Split-Geräten werden zusätzliche Kälteleitungen zwischen der Außen- und Inneneinheit verlegt und vakuumiert. Für Geräte mit fluoriertem Kältemittel gilt: Arbeiten am Kältekreis von Split-Wärmepumpen dürfen ausschließlich von ausgebildeten Anlagenbauern mit gültigem Kälteschein durchgeführt werden. Für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln (wie Propan) ist ebenfalls eine entsprechende Zertifizierung gemäß EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 notwendig.
Bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke sollte eine koordinierende Stelle eingesetzt werden. Diese Rolle kann z.B. der SHK-Fachbetrieb übernehmen. Er koordiniert die anfallenden Arbeiten, sofern diese nicht bereits durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte im eigenen Betrieb ausgeführt werden. Die Beauftragung von anderen Gewerken erfolgt je nach Vertragsgestaltung durch den Auftraggebenden oder den SHK-Fachbetrieb.
Inbetriebnahme und Unterweisung
Nach dem Fertigstellen der Installation folgen Prüfungen: Druck- / Dichtheitsprüfung, Vakuumieren und Kältemitteldichtheit bei Split-Wärmepumpen und eine Funktionsprüfung der gesamten Anlage. Die Leitungen im Heizungskeller werden meist erst nach erfolgter Dichtigkeitsprüfung mit Wärmedämmung versehen, oft durch einen Isolier-Fachbetrieb.
Nach Abschluss der Installation nimmt der SHK-Betrieb die Anlage in Betrieb – häufig unterstützt vom Werkskundendienst des Herstellers. Die Inbetriebnahme oder Abnahme durch den Werkskundendienst kann eine Voraussetzung für eine Garantieverlängerung sein. Bei Grundwasser- oder Erdwärmepumpen ist zusätzlich ein Tiefbauunternehmen an der Inbetriebnahme beteiligt. Diese umfasst Testdurchläufe und die Einstellung der Regelungsparameter, sodass die Wärmepumpe auf das Gebäude abgestimmt und möglichst effizient eingestellt ist. Viele Hersteller bieten dazu spezielle Weiterbildungen an.
Um den Gebäudeeigentümern die wichtigsten Funktionen und Einstellungen der neuen Anlage zu erklären, sollte nach der Inbetriebnahme ein Einführungstermin mit dem SHK-Betrieb stattfinden. Damit alles nachvollziehbar bleibt, erhalten die Nutzenden bei der Übergabe alle relevanten Unterlagen – von Herstellerunterlagen und Datenblätter über eine Darstellung und Beschreibung der Hydraulischen und elektrischen Einbindung (Hydraulikplan, Strangschema) bis hin zu den Prüf- und Übergabeprotokollen der Inbetriebnahme und Abnahme.
Der WP-Planungs- und Einbauprozess ist in der VDI-Richtlinie 4645 als strukturiertes Vorgehen von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe beschrieben. Für viele Auslegungs- und Planungsschritte enthält er wichtige Hinweise.
- VDI 4645 Anhang D, Checkliste zur Konzept- und Detailplanung
- VDI 4645 Anhang L, Checklisten für Inbetriebnahme/Reglereinstellungen, Fehlersuche, Sicherheitsüberprüfungen und Wartungs-/Inspektionsarbeiten
Hinweis zu Förderung
Wenn die Wärmepumpe erfolgreich installiert wurde und das Vorhaben abgeschlossen ist, kann der Zuschuss von der KfW ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz bzw. ein Fachunternehmen ausstellt, sowie die Abgabe sämtlicher Rechnungen zu den förderfähigen Kosten.
Wartung, Betriebskontrolle und Optimierung
Viele Hersteller stellen angepasste Inbetriebnahme- und Wartungsprotokolle bereit und gewähren Garantieleistungen – vorausgesetzt, Wartungen werden regelmäßig nach Herstellervorgaben eingehalten und dokumentiert. (vgl. VDI 4645 Anhang L)
Für Wärmepumpen existieren für die Wartung keine gesetzlich festgelegten Intervalle. Es empfiehlt sich, die Anlage und Kontrolle und Optimierung der Einstellwerte und Betriebskennwerte regelmäßig zu überprüfen.