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Förderung von Wärmepumpen: Überblick zu Programmen und Hinweise zur Beantragung

Stand: August 2026

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Foto, eine Frau und ein Mann sitzen an einem Schreibtisch und betrachten Dokumente. Auf dem Schreibtisch befinden sich ein Taschenrechner sowie das Modell eine Gebäudes.

Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau als auch im Bestand bestehen vom Bund und von den Ländern verschiedene Förderprogramme. 

Die Förderung und die Höhe des Zuschusses sind an unterschiedliche Anforderungen gebunden, die je nach Förderprogramm variieren.

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  • Relevanz: Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau und Bestand gibt es vom Bund und den Ländern verschiedene Förderprogramme, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme finanziell unterstützen. Die Förderung ist an technische und effizienzbezogene Anforderungen geknüpft.
  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) fördert Wärmepumpen als Einzelmaßnahme mit Zuschüssen von bis zu 28.000 Euro pro Wohneinheit (Wohngebäude) oder 197 Euro/m² Nettogrundfläche (Nichtwohngebäude). Die maximale Förderung beträgt 80 Prozent für Haushalte mit Einkommen bis 30.000 Euro (inkl. Familienzuschlag) und 70 Prozent für höhere Einkommen.
  • Technische Mindestanforderungen: Geförderte Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von ≥ 3,0 (nach VDI 4650) erreichen, über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach §14a EnWG verfügen und 10 dB unter dem gesetzlichen Geräuschemissionsgrenzwert liegen. Ab 01.07.2027 muss die Schnittstelle im Format des Code of Conduct for Energy Smart Appliances (z.B. EEBUS) ausgeführt sein. Ab 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
  • Förderfähige Kosten: Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme sowie Umfeldmaßnahmen (z.B. Bohrungen für Erdwärmesonden, Deinstallation von Altanlagen, Baustelleneinrichtung und Wiederherstellungsarbeiten). Antragstellung muss vor Beauftragung erfolgen – Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen sein.
  • Alternative Förderwege: Im Klimafreundlichen Neubau (KFN) werden Neubauten mit Wärmepumpen und Effizienzhaus 40-Standard mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit (plus 50.000 Euro für QNG-Siegel) gefördert. Länderprogramme ergänzen die Bundesförderung – hier lohnt sich eine individuelle Beratung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bestand

Der Einbau einer Wärmepumpe im Bestand wird innerhalb der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ als systemische Maßnahme (BEG WG, BEG NWG) oder energetische Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert. In der BEG EM wird der Antrag bei der KfW gestellt. Dabei sind einige Anforderungen zu beachten:

Aktuelle Anforderungen der BEG EM

Gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gelten folgende Anforderungen:

  • Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro (brutto)
  • Höchstgrenzen Zuschussförderung BEG EM:
    • Wohngebäude:
      • 28.000 Euro für 1. Wohneinheit (WE)  
        • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert: jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 750 Euro
      • Jeweils 15.000 Euro für 2. bis 6. WE
      • Jeweils 8.000 Euro ab der 7. WE
    • Nichtwohngebäude:
      • Gebäude mit Nettogrundfläche (NGF) bis 150 m2: 28.000 Euro
        • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert: jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 750 Euro
      • Größere Gebäude mit NGF bis 400 m2: 197 Euro/m2
        • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert: jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 3 Euro/m2
      • NGF zwischen 400 und 1.000 m2: zusätzlich 118 Euro/m2
        • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert: jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 2 Euro/m2
    • NGF größer als 1.000 m2: zusätzlich 79 Euro/m2  
      • Dieser Betrag wird künftig regelmäßig reduziert: jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um jeweils 2 Euro/m2
  • Höchstgrenzen Ergänzungskredit zur Zuschussförderung:
    • Rahmenbedingungen:
      • Kredite mit zusätzlichen Zinsvergünstigungen für privat Selbstnutzende mit Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro
    • Wohngebäude:
      • 120.000 Euro pro Wohneinheit
    • Nichtwohngebäude:
      • 500 Euro/m2 Nettogrundfläche, jedoch max. bis 5 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Qualitätssicherung: Die Wärmepumpenanlage ist so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird. Der Nachweis über die Jahresarbeitszahl erfolgt gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.
  • Neu eingebaute Wärmepumpen müssen über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach §14a EnWG und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem (iMSys) einschließlich Steuerungseinrichtung verfügen. Die digitale Schnittstelle muss interoperabel ausgestaltet sein und die Einbindung in Energiemanagementsysteme ermöglichen.
  • Wärmepumpen zur Beheizung über Wasser benötigen für die Förderung eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA) folgende Mindestwerte abhängig von der Wärmequelle und Vorlauftemperatur der Heizungsanlage:
    • Bei einer Vorlauftemperatur von 55 °C
      • mindestens 125 Prozent für Wärmequelle Luft
      • mindestens 140 Prozent für Wärmequelle Erdwärme, Wasser und sonstige wie z.B. Abwärme und Solarwärme
    • Bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C
      • mindestens 150 Prozent für Wärmequelle Luft
      • mindestens 180 Prozent für Wärmequelle Erdwärme, Wasser und sonstige wie z.B. Abwärme und Solarwärme
  • Wärmepumpen zur Beheizung über Luft mit weniger als 12 Kilowatt Heizleistung benötigen mindestens eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 181 Prozent und Wärmepumpen mit mehr als 12 Kilowatt benötigen eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) von 150 Prozent
  • Die Geräuschemissionen für außenliegende Luftwärmepumpen müssen 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen. Der Geräuschemissionsgrenzwert für Wärmepumpen ist der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) vom 02.08.2013 zu entnehmen.
  • Technische Mindestanforderung:

Zukünftige Änderungen

In den nächsten Jahren kommen weitere Anforderungen hinzu:

  • Ab dem 01.07.2027 ist für neu eingebaute Wärmepumpen die digitale Schnittstelle in einem dem Code of Conduct for Energy Smart Appliances der Europäischen Kommission entsprechenden Format (zum Beispiel EEBUS gemäß VDE-AR-E 2829-6) auszuführen.
  • Ab dem 01.01.2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
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Förderfähige Kosten und Anlagen

Zu den förderfähigen Kosten gehören die Anschaffungskosten der geförderten Anlage sowie die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme. Ebenfalls lassen sich die Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen wie die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Baustelleneinrichtung und Wiederherstellungsarbeiten bezuschussen. Weitere Informationen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Förderfähige Wärmepumpen sind im Wärmeerzeuger-Portal (WEP) aufgeführt, das vom BAFA fortlaufend aktualisiert wird. Wärmepumpen, die werkseitig über Schnittstellen zur netzdienlichen Aktivierung verfügen, sind in der Anlagenliste des BAFA entsprechend markiert. Des Weiteren sind die Werte für die Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) und Kältemittelart aufgeführt. Die Filterfunktion kann entsprechend der gewünschten Kennwerte angewendet und einzelne Wärmepumpen können direkt miteinander verglichen werden.

Toolbox

BAFA Wärmeerzeuger-Portal (WEP)

Das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA bietet eine transparente Übersicht zu potenziell förderfähigen Wärmeerzeugern im Rahmen der BEG EM. Filterfunktionen für technische Parameter und Hersteller unterstützen bei der Auswahl geeigneter Anlagentechnik.

Als Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG EM ist eine Förderung im folgenden Umfang möglich:

Insgesamt gelten folgende Obergrenzen für die Zuschuss- und Bonusförderung:

  • Maximal 80 Prozent für ein zu versteuerndes Haushalts­jahreseinkommen bis zu 30.000 Euro (bis zu 40.000 Euro inklusive Familienzuschlag)
  • Maximal 70 Prozent für ein zu versteuerndes Haushalts­jahreseinkommen über 30 000 Euro (über 40 000 Euro inklusive Familienzuschlag)

Detaillierte Informationen können der Richtlinie für die BEG EM entnommen werden.

Wärmepumpen-Förderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Sanierung zum Effizienzhaus mit Wärmepumpe

Alternativ kann der Einbau einer Wärmepumpe auch im Rahmen einer systemischen Gebäudesanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (BEG WG/NWG) zum Effizienzhaus bzw. -gebäude über die KfW (Kreditförderung) erfolgen. Weitere Informationen diesbezüglich bietet der Förderratgeber der KfW.

Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau

Die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist ein eigenständiges Programm innerhalb der BEG. Gefördert werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit zinsverbilligten Krediten. Kommunen können dafür Investitionszuschüsse erhalten. Der Neubau ist über das Bundesförderprogramm förderfähig, wenn er

  • den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
  • die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschreitet.

Die klimafreundlichen Wohngebäude werden mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Entsprechende Expertinnen und Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gefunden werden.

Eine erhöhte Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.

Foto, Fassade eines neuen, mehrstöckigen Wohngebäudes mit Balkonen und daran montierten Solarmodulen.
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Förderprogramme für Gebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen, je nach geplanter Maßnahme, Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.

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Im Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) werden hier der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten gefördert . Der Neubau ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende förderfähig, wenn

  • sie die geförderte Immobilie selbst bewohnen (zu mind. 50 Prozent Miteigentumsquote)
  • in ihrem Haushalt mind. ein Kind unter 18 Jahren lebt
  • das Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind beträgt

und das Wohngebäude

  • den Standard Effizienzhaus 40 vorweist,
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
  • die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus unterschreitet.

Die klimafreundlichen Wohngebäude für Familien werden je nach Anzahl der Kinder mit bis zu 220.000 Euro pro Wohneinheit mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für das Bauvorhaben muss eine gelistete Energie-Effizienz-Expertin oder ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und zu bestätigen. Entsprechende Expertinnen und Experten können über die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gefunden werden.

Eine erhöhte Förderung (abhängig von der Anzahl der Kinder) von bis zu 270.000 Euro pro Wohneinheit ist für das zusätzliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ möglich. Hierfür muss eine unabhängige QNG-Zertifizierungsstelle eingebunden werden, welche zusätzlich die Beauftragung einer Nachhaltigkeitsberatung fordern kann.

Der Einbau einer Wärmepumpe ist oft der geeignete Weg, um die Anforderungen an eine energieeffiziente Heizanlage zu erfüllen. Die Kosten der Wärmepumpe zählen dabei zu den förderfähigen Neubaukosten und können im Rahmen des KfW-Kredits mitfinanziert werden.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten bietet die Themenseite Förderprogramme für Gebäude.

Förderprogramme der Bundesländer

Alternativ zur Förderung der BEG haben die Bundesländer Förderprogramme aufgestellt, mit denen sich der Einbau einer Wärmepumpe bezuschussen lässt. Die Förderprogramme auf Länderebene sind jedoch häufig zeitlich begrenzt und sich ändernden Bedingungen ausgesetzt. Hierfür lohnt es sich, die Beratung von lokalem Fachpersonal in Anspruch zu nehmen, um Anträge korrekt und zeitgerecht einzureichen.

In den nachfolgenden Bundesländern sind entsprechende Förderprogramme vorhanden (Stand: 08/2026):

Hinweise zur Beantragung

Der Förderantrag für eine Wärmepumpe muss vor der Beauftragung des Vorhabens eingehen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Hierzu zählt auch der Abschluss von Liefer- und Dienstleistungsverträgen. Um sicherzugehen, dass die Förderung tatsächlich genehmigt ist, sollte mit der Beauftragung sämtlicher Leistungen bis zum Eingang des Zuwendungsbescheides gewartet werden.

Für die Antragstellung wird

  • ein förderfähiges Heizungsangebot von einem Fachhandwerksbetrieb,
  • eine Checkliste für den Fördergeldservice und
  • das Beiblatt, das vom Fachhandwerksbetrieb ausgefüllt wird,

benötigt. Wird die Förderung für mehrere energetische Maßnahmen beantragt, muss eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Energie-Effizienz-Experte für den gesamten Auftrag hinzugezogen werden, auch wenn nur eine der Maßnahmen eine solche Einbindung vorsieht.

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