Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene im Überblick
Stand: November 2025
WEGs können zahlreiche Förderangebote nutzen, um energetisch zu modernisieren. Bund, Länder und Kommunen bezuschussen bzw. fördern Eigentümerinnen und Eigentümer. Dadurch werden sie finanziell entlastet. Für WEGs ist entscheidend, dass sie sich frühzeitig über verfügbare Fördermittel informieren und diese gezielt in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen. Antragstellende müssen Förderanträge vor Beginn der Maßnahme einreichen, da dies nachträglich nicht möglich ist.
Fördermöglichkeiten auf Bundesebene
Für eine energetische Modernisierung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird es gefördert, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen und erneuerbare Energien einzusetzen. Unterstützt werden dabei mit der BEG EM einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise eine Dämmung der Gebäudehülle oder ein Heizungstausch, bis hin zu Komplettsanierungen, durch die BEG WG. Diese verfolgen das Ziel, Gebäude auf einen besseren Effizienzstandard zu heben.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bank führen die BEG-Förderung durch. Die Antragstellenden reichen ihre Anträge direkt bei diesen beiden Stellen ein. Es werden Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss vergeben. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten und gegebenenfalls zusätzlichen Förderboni – Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus, iSFP-Bonus – zusammen. Bei den verschiedenen Förderprogrammen muss für jede Maßnahme individuell geprüft werden, welche Kosten mit welchen Bedingungen förderfähig sind. Die genaue Förderhöhe hängt oft von Faktoren wie der Art der Maßnahme, der Wohneinheit und spezifischen Voraussetzungen wie der Einkommenshöhe oder dem energetischen Sanierungsplan ab. Daher ist es wichtig, für jedes Programm die konkreten Anforderungen zu berücksichtigen, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.
WEGs können in den Förderprogrammen für energetisches Sanieren selbst Anträge stellen. Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann die WEG gemeinsam einen Förderantrag stellen. Die WEG-Verwaltung oder Energieberatende können dies mit einer Vollmacht ebenfalls übernehmen.
Anträge für den Einkommensbonus, für Maßnahmen am Sondereigentum sowie Ergänzungskredite stellen jeweils die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Zuständigkeit BAFA:
Das BAFA ist zuständig für BEG EM-Förderanträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle – z.B. Dämmung, Fenstertausch –, an technischen Anlagen – außer an der Heizung –, Heizungsoptimierung sowie für Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen. Ferner kann über das BAFA auch die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) beantragt werden sowie eine Zusatzförderung für Fachplanung und Baubegleitung.
Zuständigkeit KfW:
Die KfW ist zuständig für BEG EM-Förderanträge zum Heizungstausch, Anschluss an Fern- oder Wärmenetze sowie zur Vergabe von BEG EM-Ergänzungskrediten für Privatpersonen – Antrag über die Hausbank. Die KfW ist ebenfalls zuständig für BEG WG-Anträge – und damit zur Komplettsanierung eines Gebäudes.
Eigentümerinnen und Eigentümer können Modernisierungen alternativ auch steuerlich fördern lassen, statt die Bundesförderungen zu nutzen. Sie dürfen die steuerliche Förderung jedoch nicht mit der BEG EM kombinieren.
Bei steuerlicher Förderung wird zwischen selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum unterschieden. Bei einer selbstgenutzten Immobilie können gemäß § 35c EstG 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung über drei Jahre verteilt abgesetzt werden. Bei einer vermieteten Immobilie können Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Höhe der Steuerersparnis hängt vom jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz ab.
Die Energieberatung wird über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) bezuschusst. In Zusammenhang mit der BEG-Förderung kann auch die Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich gefördert werden. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten einzubinden.
Beispielszenario
In einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen soll der zentrale Gaskessel durch eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel ersetzt werden. Ein Eigentümer wohnt selbst in einer Wohnung. Die restlichen Wohnungen sind vermietet. Die WEG stellt einen Förderantrag für die Grundförderung plus Effizienzbonus – 30 Prozent plus 5 Prozent.
Der selbstnutzende Einzeleigentümer beantragt zusätzlich den Geschwindigkeitsbonus mit 20 Prozent sowie den Einkommensbonus mit 30 Prozent, da sein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Die Boni sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kumulierbar.
Fördermöglichkeiten auf Landesebene
Einige Bundesländer fördern zusätzlich zur Bundesebene mit eigenen Programmen und richten sie nach regionalen Gegebenheiten aus, z.B. nach der Solarpflicht.
Enthalten sind unter anderem Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien, etwa für Photovoltaikanlagen oder Solarthermie, und gesonderte Förderungen für den Austausch fossiler Heizsysteme. In manchen Bundesländern wird auch die Gebäudebegrünung von Fassaden, Dächern oder Außenanlagen gefördert. In der Regel können Bundes- und Landesförderungen kombiniert werden.
Zusätzlich gibt es kommunale Förderungen, bei denen Städte und Gemeinden weitere Zuschüsse für Energieberatungen oder Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen.