PV-Anlagen betreiben und Eigenstrom nutzen
Stand: November 2025
PV-Anlagen in WEGs
Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder an der Fassade liefern selbst produzierten Strom quasi zum Nulltarif. Bei einem Mehrfamilienhaus lässt sich die Installation einer PV-Anlage meist leichter umsetzen als andere Maßnahmen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Schwierigkeit bei Eigentümergemeinschaften besteht darin, zu entscheiden, wer die Anlage wie betreiben soll und was mit dem erzeugten Strom passiert.
Die WEG kann gemeinschaftlich sowohl Eigentümer als auch Betreiber der PV-Anlage sein. Alternativ kann ein einzelnes WEG-Mitglied mit Zustimmung der anderen beide Funktionen übernehmen. Zudem kann die Gemeinschaft einen Dritten (z.B. einen Contractor) mit der technischen und wirtschaftlichen Betriebsführung beauftragen. Die Betriebskonzepte für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern variieren in Bezug auf Aufwand und Wirtschaftlichkeit.
Betreibermodelle für selbst produzierten Strom
Die einfachste Variante ist es, den gesamten selbst erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Die Volleinspeisung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend vergütet.
Denkbar ist auch, den selbst erzeugten Strom für alle gemeinschaftlichen Verbrauchsgeräte im Gebäude als Alleinstromversorgung zu nutzen, beispielsweise für Flurbeleuchtung, Fahrstuhl oder Betrieb einer Zentralheizung. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und ebenfalls nach dem gültigen Satz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet (Teileinspeisevergütung).
Teile der Dachfläche des Gebäudes können auch einzelnen WEG-Mitgliedern zum Betrieb einer eigenen PV-Anlage zur Verfügung gestellt werden. Dann wird der erzeugte Strom auch nur in der jeweiligen Wohnung verbraucht.
Eine PV-Anlage ist umso rentabler, je höher der Eigenverbrauch durch die WEG-Mitglieder ist und je weniger Netzstrom bezogen werden muss. In dieser Variante wird der Strom aus der eigenen PV-Anlage allen interessierten Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.
Mieterstrom
Im Mieterstrommodell wird der selbst erzeugte Strom direkt an die Verbrauchenden im Gebäude geliefert, ohne dass er ins Netz eingespeist wird. Die Verbrauchenden zahlen dafür einen vereinbarten Preis an den Betreiber der Anlage, der zusätzlich einen staatlichen Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält. Allerdings können die Bewohnerinnen und Bewohner nicht zur Teilnahme verpflichtet werden, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage schwer kalkulierbar macht. Zudem übernimmt der Betreiber die Rolle des Energieversorgers und ist damit umfangreichen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Pflichten ausgesetzt. Auch die WEG selbst kann als Betreiber der Anlage auftreten.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Eine bürokratieärmere Alternative ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b EnWG). Der Betreiber der PV-Anlage stellt allen Interessierten im Gebäude den erzeugten Strom zur Verfügung, ohne dass dieser ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Letztverbrauchenden können die Eigenstromversorgung nach Belieben nutzen. Der Betreiber schließt mit den Teilnehmenden einen Gebäudestromnutzungsvertrag ab, während sie ihren Reststrom von einem Versorger ihrer Wahl beziehen. Überschüssiger PV-Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und mit dem geltenden Einspeisesatz vergütet. Die Bilanzierung der PV-Stromerzeugung und der Einzelverbräuche erfolgt virtuell mittels intelligenter Messsysteme („Smart Meter“).
Betreiber einer solchen GGV kann die WEG selbst sein oder einen Contractor beauftragen.