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Sanierung im denkmalgeschützten Bestand

Stand: Oktober 2025
Foto, Fassaden zweier historischer Gebäude mit Satteldächern, eines teilweise mit grünem Gerüst verhüllt.

Bei der Sanierung von Baudenkmälern oder erhaltenswerter Bausubstanz kann gemäß § 105 Gebäudeenergiegesetz (GEG) von den Anforderungen des GEG abgewichen werden, falls die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. 

In Abstimmung mit den Belangen des Denkmalschutzes können sinnvolle Maßnahmen oftmals auch mit nur geringem zusätzlichen Aufwand umgesetzt werden. Bevor Maßnahmen an einem geschützten Denkmal umgesetzt werden, ist eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde nötig.

Beispiel Waldsiedlung „Onkel-Toms-Hütte“

In einigen Fällen existieren Handreichungen der Behörden, die genehmigungsfähige Maßnahmen beschreiben, um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern. Im Fall der Waldsiedlung in Berlin-Zehlendorf „Onkel-Toms-Hütte“ wurde unter anderem ein Leitfaden für Einfamilienhäuser entwickelt. Neben der Beschreibung der historischen Siedlung aus den 1920er Jahren enthält dieser ein Kapitel zur energetischen Ertüchtigung der Gebäude. Darin sind sowohl Maßnahmen aufgeführt, die grundsätzlich nicht genehmigt werden können, als auch solche, die nach Abstimmung mit der Denkmalbehörde zulässig sind. So können beispielsweise die Kastenfenster energetisch ertüchtigt werden. Als genehmigungsfähig wird der „Einbau von möglichst dünner Isolierverglasung mit farblich angepassten Abstandshaltern in die inneren Fensterflügel“ beschrieben, hierfür können – wenn notwendig – die Falze vertieft und Dichtungsprofile in die Fensterflügel eingefräst werden. Konkrete Umsetzungshinweise finden sich auch in der Entscheidungshilfe der Handwerkskammer Berlin zur Sanierung von Kastenfenstern

Möglichkeiten der Sanierung von Kastenfenstern

Im Rahmen einer einfachen Reparatur erfolgt die malermäßige Erneuerung des Anstrichs und gegebenenfalls das Ausbessern der Verkittung sowie das Gang- und Schließbarmachen der Fenster. Allerdings: Während die Instandsetzung nicht schließenden Fenster der Bausubstanz zugutekommt, bleibt der energetische Nutzen einer einfachen Reparatur meist gering.

Bei der umfassenden Reparatur und Ertüchtigung von Kastenfenstern wird neben der Überarbeitung der Fenster das Glas des innenliegenden Flügels ausgetauscht und Dichtungen eingefräst. Dies entspricht den im oben genannten Leitfaden als genehmigungsfähig beschriebenen Maßnahmen. Mit dem Austausch der Verglasung können U-Werte zwischen 1,6 und 1,3 W/(m2K) erreicht werden. Der Eingriff in die Bausubstanz beschränkt sich bei dieser Maßnahme auf die Anpassung der Innenflügel an die dickere Verglasung. Dabei kann die Verglasung in der Werkstatt erfolgen, die äußere Fensterebene kann während der Überarbeitung vor Ort verbleiben.

Als dritte Option steht der Austausch der Kastengeister durch Einfachfenster mit Wärmeschutzverglasung. So können zwar bessere U-Werte erzielt werden, der Austausch stellt aber einen größeren Eingriff in die Bausubstanz dar und dürfte in vielen Fällen nicht mit den Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar sein.

Eine Erhöhung der Dichtigkeit durch Sanierung oder Fensteraustausch erfordert eine Anpassung des Lüftungsverhaltens, da die bisherige Luftzufuhr über Undichtigkeiten bei korrekter Ausführung weitgehend entfällt. Auch wenn die oben genannten Leitfäden nicht die denkmalrechtliche Genehmigung ersetzen, tragen sie dazu bei, die Konzeption und die Abstimmung der Sanierung im denkmalgeschützten Bestand zu erleichtern. Das Beispiel der umfassenden energetischen Sanierung von Kastenfenstern zeigt zudem, dass die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben einem guten energetischen Standard einzelner Bauteile nicht entgegenstehen müssen.

Praxishilfen

Sanierung von Kastenfenstern – Eine Entscheidungshilfe

Vielen Akteuren am Bau sind die Sanierungsmöglichkeiten von Kastenfenstern nicht bewusst. Dabei ist es möglich, diese bewährte Bauform mit den richtigen Maßnahmen auf ein ähnliches energetisches Niveau zu heben, wie es neue Fensterkonstruktionen bieten.

Stand: März 2022

PDF 9 MB

Finanzierungsmöglichkeiten

Zusätzlich zu den allgemeinen Förderprogrammen für energetische Sanierungen können auch Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude unterstützt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der spezifischen Anforderungen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), entweder über das Kreditprogramm oder als Zuschuss für Einzelmaßnahmen. Für das Kreditprogramm sind die Standards „Effizienzhaus Denkmal“, „Denkmal Erneuerbare Energien (EE)“ und „Denkmal Nachhaltigkeit (NH)“ definiert. Bei der Förderung als Einzelmaßnahme ist die Liste der technischen FAQ – BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) zu beachten.

Um die Förderung zu beantragen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sachverständige Energieberatende einbinden. Zugelassene Sachverständige finden sich auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Neben der Förderung besteht unter Umständen die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) für die Sanierungskosten. Im Fall von vermieteten Gebäuden sind im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen steuerlich absetzbar (§7i, EstG). Bei selbstgenutzten denkmalgeschützten Gebäuden sind im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehbar (§10f, EstG). Die Anforderungen für die steuerliche Absetzbarkeit sollten dabei schon vor Beginn der Maßnahmen mit einem Steuerberater geklärt werden. 

Förderprogramme für Gebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen, je nach geplanter Maßnahme, Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.

Mehr erfahren
Praxishilfen

Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen

Die Themen der Technischen FAQ wurden auf Grundlage von häufig gestellten Fragen von Fachkundigen sowie häufig
vorkommenden Fehlern in den Nachweisen von Einzelmaßnahmen zusammengestellt.

Stand: Juli 2024

PDF 1 MB

Best-Practice-Beispiele

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