Gebäuderichtlinie (EPBD): Zentrale Vorgaben und Anforderungen der Novelle 2024
Stand: Mai 2024Artikel
Im Zuge der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) und der Energieeffizienz-Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) ergeben sich für den Gebäudebereich neue Anforderungen. Beide Richtlinien sind Teil des des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission und sollen zur Erreichung der CO2-Reduktion bis 2030 beitragen. Zum einen wird auf konkrete Anforderungen an bauliche Beschaffenheiten und Vorgaben im Gebäudesektor Bezug genommen. Zum anderen sollen aber auch neue Messinstrumente und Orientierungswerte eingeführt werden, die die Gebäudeenergieeffizienz besser sichtbar und messbar machen.
Klare Zielsetzung ist die Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Erreichen eines emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050. Vor allem die EU-Gebäuderichtlinie greift hierfür zentrale Aspekte des Gebäudebereichs auf, die unter anderem die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz, das Schaffen von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und gebäudeintegrierte Energiegewinnung oder das Einführen von zentralen Anlaufstellen zur Information und Beratung beinhalten.
Des Weiteren werden neue Anforderungen für Nichtwohngebäude und Wohngebäude eingeführt, die zu einer Beschleunigung der schrittweisen Renovierung des gesamten Gebäudebestands beitragen sollen. Im Bereich der Nichtwohngebäude werden dafür Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) geschaffen, die sicherstellen sollen, dass festgelegte Schwellenwerte nicht mehr überschritten werden. Im Bereich der Wohngebäude wird eine schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs angestrebt, die zu mehr als der Hälfte im Bestand der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden muss. Im Folgenden findet sich eine Übersicht der zentralen Regelungen und Artikel der oben beschriebenen EU-Richtlinien, die sukzessiv auch in nationales Recht überführt werden müssen.
Generell gelten als Umsetzungszeitraum die 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie. In einigen Fällen sind separat erwähnte Ausnahmen möglich.
Gebäudeforum kompakt
- Relevanz: Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU und zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen.
- Die EPBD 2024 führt neue Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) ein: Nichtwohngebäude müssen festgelegte Schwellenwerte einhalten, während bei Wohngebäuden eine schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs angestrebt wird, wobei mehr als die Hälfte der Einsparungen im Bestand der energetisch schlechtesten Gebäude erreicht werden müssen.
- Die Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein müssen und die schrittweise Renovierung des Gebäudebestands beschleunigt wird.
- Infrastruktur und Beratung: Die EPBD 2024 fördert die Schaffung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und gebäudeintegrierte Energiegewinnung sowie die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Information und Beratung.
- Umsetzung: Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, die EPBD-Vorgaben in nationales Recht zu übertragen, in Deutschland u.a. über das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Ziel: Der EU Buildings Climate Tracker des BPIE zeigt, dass der Gebäudesektor bisher keine ausreichenden Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen macht. Die EPBD 2024 soll hier Sanierungsaktivitäten ankurbeln und die Mitgliedsstaaten auf den Zielpfad für 2050 bringen.
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Wie läuft die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU?
Das Buildings Performance Institute Europe (BPIE) erstellt in regelmäßigen Abständen den EU Buildings Climate Tracker. Das ist ein Monitoringbericht, der die Transformation des Gebäudebestands in der Europäischen Union hin zur Klimaneutralität im Jahr 2050 erfasst. Die zweite Ausgabe zeigt, dass der Gebäudesektor bislang keine ausreichenden Fortschritte bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen macht. Die überarbeitete EPBD soll helfen, die Dekarbonisierungslücke zu schließen. Konkret geht es nun darum, die EPBD-Vorgaben in nationales Recht zu übertragen, um die Sanierungsaktivitäten anzukurbeln und die Mitgliedsstaaten auf den Zielpfad für 2050 zu bringen.
Weiterführende Informationen
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Factsheets
EPBD easy: Die EU-Gebäuderichtlinie einfach erklärt – Teil 1: Neubaustandard Nullemissionsgebäude
Das Factsheet der DENEFF erläutert die Vorgaben der 2024 novelierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) hinsichtlich Neubaustandards Nullemissionsgebäude.
Stand: Januar 2026 -
Factsheets
EPBD easy: Die EU-Gebäuderichtlinie einfach erklärt – Teil 2: Ziele für den Wohngebäude-Bestand
Das Factsheet der DENEFF erläutert die in Art.9(2) der 2024 novelierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) formulierten Ziele hinsichtlich des Wohngebäude-Bestands.
Stand: Januar 2026