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Förderung von PV-Anlagen: Das ist neu

Stand: März 2023
Foto, Blick von oben auf eine Siedlung, mehrere Häuser verfügen über eine Solaranlage auf dem Dach.

2023 sollen neun Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. Zentral dafür: mehr Solarstrom von privaten Dächern. Hier die wesentlichen Neuerungen für das laufende Jahr.

Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen

Private Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung (kWp) sind seit Jahresbeginn von der Umsatzsteuer befreit. Das gleiche gilt für zugehörige Batteriespeicher und umfasst auch die Lieferung und Montage der Anlagen. Hintergrund: Die Bundesregierung will die Bevölkerung motivieren, mehr private PV-Anlagen auf die Dächer zu bringen. Grundlage dafür ist das im vergangenen Jahr überarbeitete Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2023.

Mehr Einspeisung möglich

Lange durften Betreiber maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Dies wurde häufig über eine feste Leistungsbegrenzung realisiert. Für neue Anlagen bis 25 kWp gilt diese Einschränkung durch die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) schon seit dem 14.09.2022 nicht mehr. Seit dem 01.01.2023 dürfen nun auch Bestandsanlagen bis 7 kWp die vollen 100 Prozent der Nennleistung einspeisen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen den Einspeiseanteil weiter auf 70 Prozent begrenzen oder alternativ die Einspeisung über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nachweisen, um von der 70%-Regel befreit zu werden. Der Verzicht auf die Begrenzung muss aber zusätzlich auch mit dem lokalen Netzbetreiber abgeklärt werden.

Einspeisevergütung bereits im Juli 2022 gestiegen

Die Einspeisevergütung ist zentrales Element der Förderung von Solarstrom. Beim Teileinspeise-Modell ­– der PV-Strom wird selbst verbraucht und nur die Überschüsse ins Netz abgegeben ­­– liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 kWp bereits seit dem 30.07.2022 bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen bis 40 kWp erhalten für 7,1 Cent.

PV-Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen höheren Vergütungssatz. Voraussetzung ist, dass der zuständige Netzbetreiber vor Inbetriebnahme über die Volleinspeise-Anlage informiert worden ist. Anlagen bis 10 kWp bekommen 13,0 Cent pro Kilowattstunde. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Bundesländer mit zusätzlicher Förderung

Berlin und Baden-Württemberg bieten auch eigene Förderprogramme für PV-Anlagen und Stromspeicher an. So werden in Berlin mit dem Programm SolarPLUS seit Februar 2023 auch private Steckersolargeräte, sogenannte Balkon-PV-Anlagen, gefördert.

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