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Klimaanpassungsgesetz

Foto, Luftaufnahme einer deutschen Kleinstadt mit roten Ziegeldächern, einer Kirche mit Turm und vielen Bäumen

Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 01.07.2024 in Kraft getreten und schafft erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland. 

Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Klimaanpassungsstrategien und -konzepte zu entwickeln, die auf Risikoanalysen und Maßnahmenplänen basieren.

Ziele und Kernelemente

  • Strategische Vorsorge: Der Bund muss eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen, die alle vier Jahre aktualisiert wird. Länder und Kommunen sollen ebenfalls eigene Strategien und Konzepte erstellen.
  • Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen die Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen fachübergreifend und integriert einbeziehen.
  • Monitoring und Transparenz: Ein Monitoringbericht soll alle vier Jahre den Fortschritt bewerten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) legt auch Schwerpunkte fest, die Quartiere direkt betreffen, da Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung spielen:

Gesetze

KAnG - Klimaanpassungsgesetz

Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) vom 20.12.2023

Stand: Dezember 2023

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Weitere Informationen zum Klimaanpassungsgesetz

Weitere Informationen zum Klimaanpassungsgesetz können auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) abgerufen werden:

BMUKN: Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Förderung

Das KAnG wird durch Fördermaßnahmen ergänzt, z.B. im Rahmen der folgenden Förderrichtlinien bzw. -programme:

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