Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 01.07.2024 in Kraft getreten und schafft erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland.
Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Klimaanpassungsstrategien und -konzepte zu entwickeln, die auf Risikoanalysen und Maßnahmenplänen basieren.
Ziele und Kernelemente
Strategische Vorsorge: Der Bund muss eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorlegen, die alle vier Jahre aktualisiert wird. Länder und Kommunen sollen ebenfalls eigene Strategien und Konzepte erstellen.
Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen die Klimaanpassung bei Planungen und Entscheidungen fachübergreifend und integriert einbeziehen.
Monitoring und Transparenz: Ein Monitoringbericht soll alle vier Jahre den Fortschritt bewerten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) legt auch Schwerpunkte fest, die Quartiere direkt betreffen, da Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung spielen:
Gesetze
KAnG - Klimaanpassungsgesetz
Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) vom 20.12.2023
Stand: Dezember 2023
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Kommunen sind verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen, die Quartiere einbeziehen. Diese Konzepte sollen lokale Risiken wie Hitzeinseln, Starkregen oder Überschwemmungen analysieren und Maßnahmen vorschlagen.
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Ein zentraler Fokus ist die Schaffung und Erweiterung von Grünflächen in Quartieren, z.B. durch Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen oder die Umgestaltung von Plätzen. Das soll die Temperaturen senken und das Mikroklima verbessern.
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Das KAnG befördert Maßnahmen zur Entsiegelung von Böden, um Regenwasser in Quartieren besser aufzunehmen und Überschwemmungen zu verhindern. Dazu gehören Versickerungsflächen, Mulden oder die Umgestaltung versiegelter Flächen wie Parkplätze.
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Quartiere mit sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen stehen im Fokus, da diese oft stärker von Klimafolgen wie Hitze oder Überschwemmungen betroffen sind. Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensqualität in solchen Gebieten zu verbessern, z.B. durch Schattenplätze oder kühlende Grünflächen.
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Klimaanpassung soll bei der Stadt- und Quartiersplanung berücksichtigt werden, z.B. durch Vorgaben für mehr Grünflächen, wassersensible Gestaltung oder die Anpassung von Infrastruktur an Extremwetter.
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Das KAnG befördert Maßnahmen, die natürliche Ökosysteme in Quartieren stärken, z.B. durch die Pflanzung einheimischer Arten oder die Schaffung von Biotopen. Dies verbessert die Artenvielfalt und unterstützt das Mikroklima.
Weitere Informationen zum Klimaanpassungsgesetz können auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) abgerufen werden:
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