Finanzierung von Heizungstausch und Gebäudetechnik
Stand: September 2025
Die Investition in eine klimafreundliche Heizungsanlage ist mit Kosten verbunden – doch es gibt vielfältige Möglichkeiten, diese zu finanzieren oder zu senken. Zuschüsse, etwa über die „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM), können 30 bis 70 Prozent der Investitionskosten abdecken. Ergänzend stehen Kredite – etwa von der KfW – oder private Finanzierungslösungen zur Verfügung.
Auch Contracting-Modelle bieten eine Alternative, bei der externe Dienstleister Planung, Betrieb und Finanzierung übernehmen. Wer selbst investiert, kann von steuerlicher Förderung profitieren und langfristig Betriebskosten sparen. Zusätzlich können auch Länder und Kommunen nachhaltige Heizungslösungen fördern.
Welche Kombination aus Zuschuss, Kredit oder Contracting die passende ist, hängt von individuellen Voraussetzungen und Zielen ab.
Technikkosten
Die Investition in eine klimafreundliche Heizungsanlage beträgt für ein Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche etwa 20.000 bis 50.000 Euro. Darin enthalten ist die Heizanlage mit Wärmespeicher, Regelung und der Anschluss an das bestehende Wärmeverteilsystem. Die Kosten erhöhen sich, wenn eine Wärmequelle für eine Wärmepumpe zu erschließen ist, etwa durch eine Erdsondenbohrung oder das Verlegen von Erdkollektoren, oder wenn der Schornstein für das Verbrennen von Holzbrennstoffen umzurüsten ist. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die Wärmeverteilung im Gebäude erneuert und beispielsweise von Einrohr- auf Zweirohrsystem umgestellt wird, Flächenheizungen geschaffen oder einzelne Heizkörper gegen leistungsstärkere ersetzt werden.
Eine klimaneutrale Heizanlage hat niedrigere Betriebskosten als eine, die mit fossilen Energien heizt. Wer einmal investiert, profitiert langfristig von niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb. Wie stark sich diese verringern, hängt von der gewählten Heiztechnologie ab: Wärmepumpen und solarthermische Anlagen sind keine Feuerungsanlagen und müssen vom Schornsteinfeger nicht geprüft werden. Sie beziehen Wärme aus der Umwelt. Holzbrennstoffe haben niedrigere Marktpreise als Erdgas und Heizöl. Ein CO2-Preis wird nicht auf sie erhoben.
Heizungstausch auf Kredit
Banken und Bausparkassen geben Kredite für den Heizungstausch. Der Vorteil einer Fremdfinanzierung ist, dass keine Eigenmittel aufgebracht werden müssen und die Tilgungsraten ganz oder teilweise aus den eingesparten Betriebskosten bezahlt werden können. Private Banken, Bausparkassen und Landesbanken bieten Modernisierungskredite, über die auch ein Heizungstausch und andere Investitionen in Gebäudetechnik bezahlt werden können. Die Zinsen für diese Kredite sind für private Bauherrn in der Regel höher als bei der KfW. Die Laufzeiten können sehr kurz oder bis zu zehn Jahre gewählt werden, auch tilgungsfreie Jahre können vereinbart werden. Es gibt Energielieferanten und Industrieunternehmen, die Heizanlagen verkaufen, die in Raten oder als monatliche Nutzungsgebühr bezahlt werden können. Als „mieten statt kaufen" werden diese Ratenkredite mitunter beworben und laufen bis zu 15 Jahre. Die erste Rate ist in der Regel im Monat nach Abschluss der Vereinbarung zu zahlen. Die Zinssätze in einem Ratenkredit können deutlich über denen in anderen Krediten liegen.
Über das Programm „Erneuerbare Energien - Standard" finanziert die staatliche KfW-Bank klimaneutrale Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizkessel mit Kosten von bis zu 150 Millionen Euro an Gewerbetreibende. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, maximal können es 30 Jahre sein.
Heizungstausch als Zuschuss
Die Investitionskosten in eine klimafreundliche Heizung lassen sich durch die „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) verringern. Der reguläre Fördersatz beträgt 30 Prozent und kann sich auf bis zu 70 Prozent erhöhen, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer selbst in ihrem Haus oder ihrer Wohnung leben. Wer vermietet oder eine Gewerbeimmobilie besitzt, kann maximal 35 Prozent beanspruchen. Angewendet wird der jeweilige Fördersatz auf 30.000 Euro in einem Einfamilienhaus. Die sogenannten förderfähigen Kosten erhöhen sich bei Mehrfamilienhäusern um 15.000 Euro bis zur sechsten Wohneinheit und ab der siebten Wohneinheit bis 8.000 Euro. Sind die Investitionskosten höher, wird der über die förderfähigen Kosten hinausgehende Teil nicht bezuschusst. Auch Ausgaben für Pufferspeicher, Heizflächen, Heizungsrohre oder die Erschließung von Erdwärmequellen zählen zu den förderfähigen Kosten für ein neues Heizsystem. Bei Nichtwohngebäuden richten sich die förderfähigen Kosten nach der Nettogrundfläche.
Um die Heizung zu bezahlen, können Haushalte Eigenmittel aufwenden oder einen Kredit aufnehmen. Neben den weiter oben genannten Krediten bietet sich ein Ergänzungskredit zu einem Zuschuss nach BEG EM an. Hat die KfW-Bank einen beantragten Zuschuss zugesagt, kann der Ergänzungskredit für Wohn- und Nichtwohngebäude bei einem Finanzpartner geschlossen werden. Familien mit maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhalten zusätzlich eine Zinsverbilligung, wenn sie an der Gebäudeadresse mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Zahlt die KfW nach dem Heizungstausch den Zuschuss, ist damit der Kredit zu tilgen.
Auch die Europäische Union und die Bundesländer bezuschussen Investitionen in klimaneutrale Heizungsanlagen und energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt für jedes Bundesland die überregionalen Programme, die es gibt. Zu prüfen ist stets, inwieweit Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erlaubt die zusätzliche Beanspruchung bestimmter Programme bis zu einem Fördersatz von insgesamt 60 Prozent. Den Landkreisen, Städten und Gemeinden in Deutschland steht es frei, ebenfalls Förderprogramme aufzulegen. Die kommunalen Verwaltungen informieren darüber.
Tool-Tipp
Förderdatenbank
Überblick über aktuelle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union
Finanzierung durch Externe / Contracting-Ansätze
Ein Contractor ist eine Firma, die eine neue Heizanlage für ein oder mehrere Gebäude finanziert, installiert und betreibt und den Haushalten und Gewerbebetrieben in den Gebäuden Wärme liefert. Die Heizungsanlage bleibt über eine vertraglich vereinbarte Zeit im Eigentum des Dienstleisters. Zum Ende der Laufzeit, wenn die Anlage abbezahlt ist und der Contractor seinen Gewinn eingefahren hat, geht sie ins Eigentum der Kundin oder des Kunden über. In der Regel kümmern sich Contractoren um größere Wohngebäude, öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien –nicht aber um Ein- oder Zweifamilienhäuser, da der Aufwand der Vertragsgestaltung groß ist und dem privaten Bauherrn oft das Fachwissen fehlt, die Konditionen zu beurteilen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, kann alternativ zur BEG-Förderung die steuerliche Förderung beanspruchen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 20 Prozent und wird verteilt über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen. Die förderfähigen Investitionskosten liegen mit 200.000 Euro pro Wohnung höher. Die Maßnahmen werden geplant, umgesetzt, bezahlt und die nächsten drei Jahre in der Steuererklärung geltend gemacht. Die korrekte Ausführung bescheinigen die Fachunternehmen oder Energieberatende. Auch Handwerkerleistungen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung können um 20 Prozent von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal jedoch 1.200 Euro. Voraussetzung hierbei ist: Es handelt sich um nicht regelmäßig anfallende Leistungen und für diese wurden keine Fördermittel gewährt.
Vermietende sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewerbeimmobilien können Investitionen in Gebäude steuerlich abschreiben. Auch Handwerkerleistungen zur Modernisierung und Instandhaltung, sofern sie nicht regelmäßig anfallen, können mit 15 Prozent ihrer Nettokosten abgeschrieben werden. Wird im Zuge einer energetischen Modernisierung in einem Wohnhaus nachhaltig Energie eingespart, dürfen Vermietende die Investitionskosten auf die Miete umlegen. Gesetzlich erlaubt sind acht Prozent der Kosten, wobei der Betrag in den ersten sechs Jahren auf 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt ist. Wird die Heizung erneuert und werden dafür Fördermittel bewilligt, dürfen zehn Prozent der Kosten auf die Miete umgelegt werden, aber in den ersten sechs Jahren nur maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Diese 50 Cent gehen in dem Höchstbetrag von 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter auf, wenn neben dem Heizungstausch auch Dämmung oder eine Lüftungsanlage installiert werden. Bei der Umlage wird ein Instandsetzungsanteil abgezogen. Es gibt Gebiete mit Mietpreisbremse, bei der eine Umlage nicht möglich ist.
Weitere Modelle und Trends
Immer mehr Bürgerenergiegenossenschaften finanzieren und betreiben Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom sowie komplette Wärmenetze – im ländlichen Raum, aber auch in großen Städten. Jede Person kann Mitglied der Genossenschaft und damit Eigentümerin oder Eigentümer der technischen Anlagen werden. Was mit den erwirtschafteten Gewinnen passiert, entscheiden die Genossenschaftsmitglieder gemeinsam. Eine andere Form, Bürgerinnen und Bürger an Investitionen in neue Heizungstechnik zu beteiligen, ist Crowdfunding. Unternehmen sammeln so Kapital ein, um Heizungsanlagen in Gebäuden in Form von Contracting oder Mietmodellen zu finanzieren und wirtschaftlichen Risiken vorzubeugen.
Eine neue Form des Contracting und zugleich eine Form des Public-Private Partnerships hat sich für Kommunen entwickelt. Sie können die Modernisierung von Heizungsanlagen, Lüftungs- und Klimatechnik, die Dämmung von Bauteilen und Regelungstechnik für eine Vielzahl öffentlicher Gebäude beinhalten. Im Sommer 2025 wird ein Pilotprojekt im Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen umgesetzt. Kostenpunkt: 4,4 Millionen Euro netto. Die Strom- und Heizkosten in 35 Gebäuden sollen sich um 420.000 Euro netto im Jahr verringern. Diesen Betrag zahlt der Landkreis an den Contracting-Partner zwölf Jahre lang. Dann profitiert der Landkreis selbst von den Kosteneinsparungen.
Nachhaltige Investitionen – zusammengefasst unter dem Kürzel ESG für Environmental Social Governance (nachhaltige soziale Unternehmensführung) – gewinnen in der Finanzwirtschaft an Bedeutung. Längst gibt es Kreditlinien, über die keine fossilen Heizanlagen mehr finanziert werden. Dass die Konditionen für Darlehen stärker an Faktoren wie Energieeffizienz geknüpft werden, ist zu erwarten.