Sanierungsfahrplan für die WEG erstellen
Stand: November 2025
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft Eigentümerinnen und Eigentümern, die nächsten Schritte ihrer Sanierung zu planen. Er liefert konkrete, auf das Gebäude zugeschnittene Lösungen. Bei einer WEG gestaltet sich die Entwicklung eines passenden Konzepts oft schwieriger, da viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden müssen. Am Anfang prüfen die Energieberatenden das Gebäude, arbeiten eng mit der WEG-Verwaltung und idealerweise mit dem Verwaltungsbeirat zusammen. So erkennen sie die individuellen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder und können verschiedene Umsetzungsvarianten aufzeigen, die Zustimmung finden und auf die Belange der Gemeinschaft Rücksicht nehmen.
Sanierungen gezielt mit notwendigen Maßnahmen kombinieren
Als Anknüpfungspunkt für eine energetische Sanierung bieten sich anstehende notwendige Maßnahmen an. Das gilt zum Beispiel beim Austausch der Heizungsanlage, der Fassadendämmung oder einer Strangsanierung. Solche Kosten, die ohnehin anfallen – in Fachkreisen oft „Sowieso-Kosten“ genannt – lassen sich als Argument gut nutzen. So steigt die Chance, dass WEG-Mitglieder eine Modernisierung ebenfalls als sinnvoll sehen und zustimmen.
Die Schritt-für-Schritt-Sanierung nach iSFP lässt sich gut umsetzen, wenn die Maßnahmen an den Rhythmus der meist jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen angepasst werden. Dort lassen sich die jeweils erforderlichen Beschlüsse fassen.
So beauftragt eine WEG die Erstellung eines iSFP
Der erste Schritt zum iSFP besteht darin, die Energieberatung und ihre Ziele abzustimmen und zu beschließen. Dies findet in der Eigentümerversammlung statt. Jedes WEG-Mitglied kann einen Tagesordnungspunkt vorschlagen. Der schriftliche Antrag muss rechtzeitig bei der Verwaltung eingehen, damit die dreiwöchige Einladungsfrist eingehalten wird.
Nach dem Beschluss der WEG für die Energieberatung und den iSFP beginnt die Auswahl eines geeigneten Energieberatenden. Qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater sind auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zu finden.
Um erfahrene Energieberaterinnen und Energieberater für WEGs schneller zu finden, gibt es die Filterfunktion „Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)“. Da noch nicht alle diese Funktion aktiviert haben, lohnt es sich derzeit, auch bei Beraterinnen und Beratern nachzufragen, die den Filter nicht gesetzt haben. Außerdem gilt: Die Angabe „Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)” basiert auf der Selbsteinschätzung der Beraterinnen und Berater und wird nicht unabhängig überprüft.
Nur die dort gelisteten Energieberatenden dürfen Anträge für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen. Das beeinflusst den weiteren Ablauf entscheidend. Damit sich alle Mitglieder schneller abstimmen und eine Entscheidung treffen können, kann der Verwaltungsbeirat schon vor der Sitzung Angebote vergleichen. So lässt sich direkt nach dem Beschluss beauftragen.
Fördermittel für die Energieberatung beantragen
Für die Energieberatung gibt es Fördermittel über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Die Verwaltung kann den Antrag für die WEG stellen, oder der Energieberatende reicht ihn direkt ein, sobald eine Vollmacht vorliegt. Auch die Vorstellung des iSFP in der Eigentümerversammlung wird unterstützt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt die Hälfte der Beratungskosten – maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Für die Vorstellung des iSFP in einer Eigentümerversammlung gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 250 Euro. Um den Förderbonus von 5 Prozent für einen vorgelegten iSFP in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu erhalten, muss der erstellte iSFP ebenfalls gefördert gewesen sein.
Vorlagen und Hinweise stellt das BAFA auf seiner Website bereit.
Schritte im Überblick:
- Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen; Frist beachten
 - Beschluss zur Erstellung des iSFP in der Eigentümerversammlung fassen
 - Geeignete Energieberatende über die Energieeffizienz-Expertenliste finden
 - Förderung über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude- EBW beantragen
 - iSFP erstellen lassen
 - Weitere Schritte im Sanierungsprozess durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater begleiten lassen