• Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Stand: November 2025

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, entsteht, wenn mehrere Personen Eigentum an verschiedenen Wohnungen oder Einheiten eines gemeinsamen Grundstücks erwerben. Sie beschreibt die rechtliche Form, in der die Eigentümerinnen und Eigentümer ihr gemeinsames Eigentum verwalten und über dessen Nutzung entscheiden. 

In den meisten Fällen teilt die Eigentümerin oder der Eigentümer, so genannte Alleineigentümer, ein bebautes Grundstück in mehrere Einheiten auf. Dies geschieht durch eine sogenannte Teilungserklärung, die notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Darin ist festgehalten, welche Flächen zum Sondereigentum (z.B. eine einzelne Wohnung) und welche zum Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach, Treppenhaus oder Fassade) gehören. Nach dem Eintrag im Grundbuch erhält jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt. 

Eine WEG kann auch entstehen, wenn bereits mehrere Personen Miteigentum an einem Grundstück besitzen, so genannte Bruchteilseigentümer, – z.B. als Erbengemeinschaft. In diesem Fall können sie durch vertragliche Einräumung die Umwandlung in eine WEG beschließen. 

Wie unterschiedlich können WEGs aussehen?

Ob das Wohnungseigentum durch Teilungserklärung oder Einräumungsvertrag begründet wurde, spielt für die Verwaltung des Eigentums im Anschluss meist keine Rolle. Entscheidend ist, dass sich mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer ein Grundstück teilen. Alle kümmern sich um ihr jeweiliges Sondereigentum, während sie gemeinsam Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum tragen. 

WEGs können ganz unterschiedlich aussehen: Sie bestehen manchmal nur aus zwei Parteien, zum Beispiel bei einem geteilten Doppelhaus. Andere WEGs umfassen ganze Wohnanlagen mit mehreren Häusern und dutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern. Eine feste Obergrenze für die Mitgliederzahl gibt es nicht. Mehr als hundert WEG-Mitglieder sind jedoch selten. 

Alle WEGs haben gemein, dass sie rechtlich zusammengehören und sich gemeinsam organisieren müssen – unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Reihenhaus, ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Gebäude auf einem Grundstück handelt. 

Grafik, Abbildung mehrerer unterschiedlicher Diagrammtypen als Vorschaubild

Diese Inhalte können nicht angezeigt werden, da die Marketing-Cookies abgelehnt wurden. Klicken Sie hier, um die Cookies zu akzeptieren und den Inhalt anzuzeigen!

Grafik, Abbildung mehrerer unterschiedlicher Diagrammtypen als Vorschaubild

Diese Inhalte können nicht angezeigt werden, da die Marketing-Cookies abgelehnt wurden. Klicken Sie hier, um die Cookies zu akzeptieren und den Inhalt anzuzeigen!

Grafik, Abbildung mehrerer unterschiedlicher Diagrammtypen als Vorschaubild

Diese Inhalte können nicht angezeigt werden, da die Marketing-Cookies abgelehnt wurden. Klicken Sie hier, um die Cookies zu akzeptieren und den Inhalt anzuzeigen!

Das könnte auch interessant sein

Mögliche Formen einer WEG-Verwaltung

Die Eigentümergemeinschaft muss das Gemeinschaftseigentum ordnungsgemäß verwalten. Grundsätzlich obliegt der WEG diese Aufgabe. Sie kann selbst entscheiden, wie sie die Verwaltung organisiert.

Mehr erfahren

Aufgaben und Kosten einer WEG-Verwaltung

Die Verwaltung einer WEG übernimmt zentrale organisatorische, technische und rechtliche Aufgaben. Sie vertritt die Gemeinschaft nach außen, sorgt für den Erhalt des Gebäudes und regelt finanzielle Abläufe.

Mehr erfahren

Entscheidungsprozesse und die Rolle der Verwaltung

Die Mitglieder einer WEG tragen gemeinsam die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum. Sie können bei allen Angelegenheiten, die dieses betreffen, mitentscheiden und gemeinsam Beschlüsse fassen.

Mehr erfahren

Zurück zu Verwaltung & Maßnahmen beschließen