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Aufgaben eines Verwaltungsbeirates

Stand: November 2025

Die Rolle des Verwaltungsbeirats

Der Verwaltungsbeirat handelt im Interesse der Eigentümergemeinschaft, er unterstützt und überwacht die WEG-Verwaltung bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Als beratende und kontrollierende Instanz unterstützt sie zudem die Verwaltung bei der Umsetzung von Beschlüssen, bei der Prüfung von Abrechnungen, Kostenvoranschlägen und bei der Planung von größeren Instandhaltungsmaßnahmen. Ferner prüft der Verwaltungsbeirat auch den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung im Vorfeld der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung.  

Grundsätzlich fungiert der Verwaltungsbeirat als Schnittstelle zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Verwaltung. Er wird nach einem Beschluss auf der Eigentümerversammlung gewählt und besteht ausschließlich aus WEG-Mitgliedern. Es gibt keine festgelegte Mindest- oder Maximalgröße für den Beirat, die Vertretung übernimmt die oder der Vorsitzende. Einen Anspruch auf Vergütung haben Mitglieder des Verwaltungsbeirats allerdings nicht die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Verwaltungsbeirat hat keine Entscheidungskompetenzen oder Verwalterbefugnisse, soll aber auf Missstände, wie z.B. Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung, hinweisen und Vorschläge einbringen.

Im Wohnungseigentumsgesetz § 29 sind die allgemeinen Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats geregelt. Jede WEG kann die Aufgaben in ihrer Gemeinschaftsordnung oder per Beschluss jedoch noch erweitern.   

Aufgaben des Verwaltungsbeirats bei energetischen Sanierungen

Die Aufgaben des Verwaltungsbeirats im Rahmen einer energetischen Sanierung umfassen meist unterstützende und beratende Tätigkeiten. Dazu gehört das sorgfältige Prüfen von Angeboten sowie das Kontrollieren der zugrundeliegenden Kostenkalkulation und des Finanzierungsplans. Während der Umsetzung der Maßnahmen achtet er zusammen mit der WEG-Verwaltung darauf, dass Fristen eingehalten, Qualitätsstandards erfüllt und Gewährleistungsansprüche gesichert werden.

Als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Eigentümerinnen und Eigentümern übernimmt der Beirat eine zentrale Rolle in der Kommunikation. Er vermittelt zwischen den Parteien und informiert während der energetischen Sanierung über den Baufortschritt. Der Beirat sorgt dafür, dass alle Abläufe transparent und nachvollziehbar sind und schafft so eine verlässliche Grundlage für gemeinsame Entscheidungen. 

Checkliste

Die Checkliste “Schritt für Schritt den frühen Sanierungsprozess begleiten” gibt Verwaltungsbeiräten einen Überblick, an welchen Stellen sie den Prozess sinnvoll begleiten können. 

Checkliste “Schritt für Schritt den frühen Sanierungsprozess begleiten”

Amtszeit eines Verwaltungsbeirates

Die WEG-Mitglieder wählen den Beirat einmal im Jahr in der Eigentümerversammlung. Dabei können Beiratsmitglieder wiedergewählt oder abgewählt werden. Ein Gesetz legt die Amtszeit nicht fest; die Gemeinschaftsordnung kann jedoch eine Regelung enthalten. Fehlt eine solche Vorgabe, kann ein Beiratsmitglied jederzeit zurücktreten – und sich ebenso jederzeit erneut zur Wahl stellen. 

Unterstützender Bauausschuss

Es besteht die Möglichkeit, einen Bauausschuss zum Begleiten der Sanierungsmaßnahmen einzusetzen. Er ist ein Sonderverwaltungsbeirat und besteht ebenfalls aus gewählten WEG-Mitgliedern. Der Bauausschuss übernimmt beratende und vorbereitende Aufgaben und konzentriert sich auf Beratungs- und Prüfungstätigkeiten zur Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen.

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