Ablauf einer Beschlussfassung
Stand: November 2025
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen Änderungen am Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel bei einer energetischen Sanierung, gemeinsam abstimmen und beschließen. In der Regel erfolgt die Abstimmung auf der Eigentümerversammlung oder im Umlaufverfahren. Vor der Versammlung stellen einzelne Eigentümerinnen oder Eigentümer oder der Beirat einen Antrag an die Verwaltung. Die Verwaltung bringt das Thema dann in der nächsten Sitzung zur Abstimmung.
Der Antrag muss so klar formuliert sein, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihn leicht verstehen und darauf basierend eine fundierte Entscheidung treffen können. Damit ein Antrag wirksam wird, sollte er einen konkreten Beschlusstext enthalten und kurz sachlich erklären, worüber abgestimmt werden soll. Vorschläge zur Umsetzung erleichtern die Entscheidung zusätzlich. Bei einem Antrag zu einer energetischen Sanierung können das zum Beispiel konkrete Angebote, Fristen oder die Beschreibung der einzelnen Schritte der Maßnahme sein.
Die WEG-Verwaltung prüft den Antrag, setzt das Thema auf die Tagesordnung und verschickt die Einladungen zur Eigentümerversammlung mit einem mindestens dreiwöchigen Vorlauf. Die Einladungen können auch digital per E-Mail versendet werden. Bei bereits vorliegenden Angeboten ist es sinnvoll, diese beizufügen.
Nur Themen, die als Tagesordnungspunkt bezeichnet und schlagwortartig umschrieben sind, können formell beschlossen werden. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ sind grundsätzlich keine Beschlüsse möglich. Beschlussanträge für eine energetische Modernisierung sind als eigener Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, damit sie rechtswirksam gefasst werden können.
Während der Eigentümerversammlung stellt die Verwaltung den Antrag vor und erläutert ihn. Eigentümerinnen und Eigentümer können Fragen stellen, bevor sie abstimmen. Die Abstimmungsform richtet sich nach dem Thema und den geltenden Stimmrechten. Üblich ist die Abstimmung per Handzeichen oder Stimmzettel. Wer am Abstimmungstag verhindert ist, kann sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Nach der Abstimmung verkündet die Verwaltung das Ergebnis und hält es im Protokoll fest. Anschließend sorgt sie dafür, dass die Beschlüsse umgesetzt werden, und informiert die Eigentümergemeinschaft über die nächsten Schritte.
Gut vorbereitet zur Eigentümerversammlung
Schwierigkeiten treten zum Beispiel auf, wenn Beschlussanträge unklar oder unvollständig vorbereitet sind oder Fristen nicht eingehalten werden. Fehlen wichtige Informationen oder sind sie schwer verständlich, verschieben Eigentümerinnen und Eigentümer Entscheidungen häufig auf die nächste Versammlung. Das verzögert geplante Maßnahmen, da die Eigentümerversammlung in der Regel nur einmal im Jahr stattfindet.
Eine gründliche Vorbereitung erleichtert die schnelle Beschlussfassung und sorgt dafür, dass der Sanierungsprozess zügig starten kann. Unsere Checklisten unterstützen dabei, den Überblick zu behalten und die Eigentümerversammlung effektiv vorzubereiten. Die drei Checklisten richten sich gezielt an Verwaltungsbeiräte, WEG-Verwaltungen und Energieberatende.
Checklisten
- Die Checkliste "iSFP erfolgreich in der Eigentümerversammlung präsentieren" unterstützt Energieberatende dabei, die Ergebnisse des iSFP leicht verständlich und zielgruppengerecht vorzustellen.
Checkliste "iSFP erfolgreich in der Eigentümerversammlung präsentieren"
- Ob die Beschlüsse rund um die energetische Sanierung bereits im ersten Anlauf auf Zustimmung treffen, hängt entscheidend davon ab, wie gut die Verwaltung vorbereitet ist. Diese Checkliste "Energetische Sanierung in der WEG" hilft, den Überblick zu behalten.
Checkliste “Energetische Sanierung in der WEG”
- Die Checkliste “Schritt für Schritt den frühen Sanierungsprozess begleiten” gibt Verwaltungsbeiräten einen Überblick, an welchen Stellen sie den Prozess sinnvoll begleiten können.
Checkliste “Schritt für Schritt den frühen Sanierungsprozess begleiten”