Vertragsbeziehungen in der gemeinschaftlichen Wärmeversorgung: Beispiele aus der Praxis
Stand: Dezember 2025
Die Gestaltung von Vertragsbeziehungen in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung spielt eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung von Gebäude- und Nahwärmenetzen. Ob Neubaugebiet, mehrere Bestandsgebäude einer Eigentümerin oder gemeinschaftliche Energieversorgung von Einzelgebäuden in einer Genossenschaft – rechtliche und organisatorische Fragen sind stets mitzudenken.
Die nachfolgenden Beispiele zeigen drei typische Konstellationen und geben Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, planenden Stellen sowie Energieberaterinnen und Energieberatern einen praxisnahen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen, mögliche Vertragsgestaltungen und relevante Besonderheiten und verdeutlichen so, wie Gebäude- und Nahwärmenetzprojekte vertraglich umgesetzt werden können.
Beispiel 1 – Nahwärmenetz in einem Neubauquartier
In einem Neubaugebiet möchte ein Bauträger beziehungsweise ein privater Quartiersentwickler in Kooperation mit einem Wärmeversorger die Wärmeversorgung von 20 zu errichtenden Wohngebäuden sicherstellen. Dazu soll der Wärmeversorger auf eigene Kosten eine Heizzentrale mit einem Biomassekessel sowie das erforderliche Rohrleitungsnetz bis zu den jeweiligen Hausanschlüssen errichten. Im Gegenzug soll der Wärmeversorger das Recht erhalten, die künftigen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit Wärme zu versorgen.
Angrenzend an das Neubaugebiet betreibt ein IT-Unternehmen ein Rechenzentrum. Die dort entstehende Abwärme soll zusätzlich in das Netz eingespeist werden.
Beispiel 2 – Gebäudenetz für die Eigenversorgung
Die Eigentümerin von drei benachbarten Mehrfamilienhäusern will die Wärmeversorgung künftig über eine Luft-Wärmepumpe sicherstellen. Um keine eigenen Investitionen tätigen zu müssen, lässt sie die Planung und Errichtung sowie weitere Dienstleistungen durch ein fachkundiges Energieversorgungsunternehmen durchführen.
Beispiel 3 – Gemeinschaftliche Wärmeversorgung in einer Genossenschaft
Mehrere benachbarte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer wollen eine gemeinsame Wärmeversorgung für ihre Gebäude aufbauen. Das Grundstück eines Gebäudeeigentümers eignet sich für die Errichtung einer oberflächennahen Geothermieanlage, aus der die weiteren Grundstücke versorgt werden können. Das Errichten und der Betrieb der Geothermieanlage erfolgt durch eine zu diesem Zweck gegründete Energiegenossenschaft. Diese soll als Wärmeversorger die Wärme an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer liefern. In den Gebäuden sollen die teilweise bestehenden fossil betriebenen Kessel zur Spitzenlastabdeckung beibehalten werden.
Hinweis
Die dargestellten Beispielszenarien dienen ausschließlich der Veranschaulichung typischer vertraglicher Konstellationen im Bereich der gemeinschaftlichen Wärmeversorgung. Sie können keine vollständige oder abschließende Darstellung aller rechtlich relevanten Aspekte bieten. Diese Darstellung bietet lediglich einen ersten Überblick über mögliche Vertragsinhalte und ersetzt insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung, die für die konkrete Umsetzung im Einzelfall unerlässlich ist.