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Hallenheizungen: Alles Wissenswerte

Stand: Dezember 2025
Foto, Hand mit Arbeitshandschuh hält graues, rechteckiges Lüftungsgerät mit Metallrohren in technischer Umgebung

Ob in Logistikzentren, Werkstätten oder Sporthallen – die Beheizung von Hallen unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Versorgung klassischer Gebäude. Zentrale Besonderheiten, Heizungssysteme und GEG-Erfüllungsoptionen im Überblick.

Wer eine große Halle beheizen möchte, steht zunächst vor verschiedenen Herausforderungen: Gerade in Lager- oder Logistikhallen sind Höhen von 6 Metern oder mehr keine Seltenheit – entsprechend groß sind die zu beheizenden Luftmengen. Hinzu kommt: Tore bleiben bei Anlieferungen oft lange geöffnet, oder Luft muss – etwa bei Gasen oder Dämpfen – regelmäßig ausgetauscht werden. Die Folge sind hohe Wärmeverluste und damit verbundene Spitzenlasten, die Heizsysteme zuverlässig abdecken müssen. Gleichzeitig bestehen innerhalb einer Halle häufig unterschiedliche Temperaturzonen – etwa zwischen Lager- und Arbeitsbereichen. Ein Heizkonzept muss darauf flexibel reagieren können.

Heizungssysteme im Überblick

Die Energieeffizienz von Hallenheizungen hängt maßgeblich von den baulichen Gegebenheiten und dem jeweiligen Einsatzbereich ab. In gut gedämmten, niedrigen Hallen sind die Unterschiede zwischen Heizungssystemen – bei gleichem Energieträger – meist gering. Entscheidender sind daher die richtige Dimensionierung und eine energetisch optimierte Ausführung. Grundsätzlich lassen sich Hallenheizungen jedoch nach zwei Kriterien unterscheiden: zentrale und dezentrale Lösungen.

Zentrale und dezentrale Lösungen

Zentrale Systeme arbeiten mit einem zentralen Energieerzeuger, beispielsweise einer Wärmepumpe, und benötigen meist einen Heizraum oder eine Übergabestation. Von dort wird die erzeugte Wärme über Leitungen zur Halle transportiert und über Fußbodenheizungen oder Lufterhitzer abgegeben.

Dezentrale Heizsysteme – etwa Infrarotheizungen – sind Wärmeerzeuger und -überträger in einem und befinden sich direkt in der Halle. Besonders im Gebäudebestand bieten dezentrale oder hybride Lösungen Vorteile, wenn keine Leitungsnetze vorhanden sind.

Strahlung und Konvektion

Klassische Heizkörper aus Wohngebäuden eignen sich nicht für das große Luftvolumen von Hallen. Stattdessen erfolgt die Wärmeabgabe über Luft als Wärmeträger – sogenannte Konvektion – oder durch Strahlung. Konvektionssysteme wie Lufterhitzer oder Wärmepumpen garantieren dabei eine gleichmäßige Raumtemperatur, Strahlungssysteme wie Hell- und Dunkelstrahler arbeiten hingegen punktuell effizient. Insbesondere mit deckenmontierten Strahlungsheizungen lassen sich auch einzelne Hallenbereiche beheizen.

Erfüllungsoptionen nach dem Gebäudeenergiegesetz

Seit 2024 gilt auch für Hallenheizungen: Neu eingebaute Systeme müssen mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Für dezentrale Systeme sind verschiedene Erfüllungsoptionen vorgesehen:

  • Luftheizsysteme wie Warmlufterzeuger oder Lufterhitzer mit dezentralen Wärmepumpen oder hybriden Anlagen
  • direktelektrische Heizsysteme wie Stromdirektheizungen oder elektrische Infrarotstrahler oder teilelektrische Hybridsysteme
  • Einsatz von Biomethan sowie grünem oder blauem Wasserstoff

Zentrale Systeme können – wie alle Zentralheizungen – mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, etwa über Wärmepumpen oder die Anbindung an ein Wärmenetz. Bei einem Heizungstausch in bestehenden Hallen gelten darüber hinaus abweichende Regeln: Der Gesetzgeber ermöglicht dabei alternative Erfüllungsoptionen zur 65-Prozent-EE-Regel oder räumt Übergangsfristen ein.
 

Weitere GEG-Anforderungen im Überblick

Wie für alle Nichtwohngebäude gilt auch für Hallen die Pflicht, Energiebedarfsausweise zu führen. Darin ist festgelegt, dass der Primärenergiebedarf maximal 55 Prozent eines Referenzgebäudes betragen darf. Auch gelten zonenweise gegliederte Mittelwerte für sogenannte U-Werte. Darüber hinaus berücksichtigt das GEG die Besonderheiten von Hallen mit spezifischen Anforderungen: So können bei Referenzgebäuden beispielweise niedrigbeheizte Zonen – etwa für Lagerbereiche – angesetzt werden. Und auch die Anforderungen an den Wärmeschutz (U-Werte) unterscheiden zwischen normal- und niedrigbeheizten Bereichen.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen finden sich auf den Themenseiten „Hallenheizungen“ und „GEG-Anforderungen für Hallen“ des Gebäudeforums klimaneutral.

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