Mit zunehmender Erderwärmung steigt die Bedeutung der Kühlung von Gebäuden. Hohe Außentemperaturen führen zu Überhitzung, beeinträchtigen die Behaglichkeit und können gesundheitliche Folgen haben. Eine bedarfsgerechte Kühlung wird daher ein immer wichtigerer Bestandteil der Gebäudetechnik.
Kühlung kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden: baulicher sommerlicher Wärmeschutz, passive Kühlsysteme sowie aktive Kälteanlagen. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen richtet sich nach Gebäudetyp, Nutzung und Effizienzzielen.
Begriffsdefinitionen und Einordnung
Kälte entsteht nicht als eigenständiger Zustand, sondern durch das gezielte Abführen von Wärme aus einem Raum oder Medium. In der Gebäudetechnik ist diese Definition grundlegend, um Kühlprozesse zu verstehen und einzuordnen.
Kühlung bezeichnet dabei den zugehörigen technischen Vorgang: Wärme wird entzogen, um ein behagliches Raumklima zu schaffen und Überhitzung zu vermeiden.
Eine Klimaanlage wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) folgendermaßen definiert: „die Gesamtheit aller zu einer gebäudetechnischen Anlage gehörenden Anlagenbestandteile, die für eine Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird“.
Klimatisierung beinhaltet im engeren Sinne neben der Zustandsänderung der Raumluft bezüglich der Temperatur, also erhitzen und abkühlen, auch die Änderung der Luftfeuchte (Be- und Entfeuchtung). Ziel ist es, einen gesunden und möglichst behaglichen Zustand der Raumluft herzustellen.
In Klimageräten finden die Schritte Verdichtung, Wärmeabgabe, Entspannung und Wärmezufuhr häufig in einem geschlossenen Kreisprozess mit Kältemittel statt. Die Auslegung erfolgt jeweils anwendungsbezogen. Wird nur die Temperatur oder nur die Feuchte beeinflusst, spricht man von einer Teilklimaanlage. Wird beides nicht beeinflusst, handelt es sich um eine Lüftungsanlage.
Die Abgrenzung von Begriffen wie Kälte, Kühlung und Klimatisierung bildet die Basis für alle folgenden Betrachtungen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Standards für Neubauten und für Bestandsbauten bei Sanierungen fest und regelt die Einsparung von Energie in Gebäuden.
Passive Kühlung: Passive Systeme nutzen natürliche Wärmesenken, zum Beispiel Erdreich oder Verdunstungseffekte, um Wärme ohne zusätzlichen Energieeinsatz abzuführen.
Aktive Kühlung: Aktive Systeme arbeiten mit Kältemaschinen, die über thermodynamische Prozesse ein künstliches Temperaturniveau erzeugen. Dafür wird externe Energie benötigt.
Kombination: In der Praxis ist eine Kombination beider Ansätze häufig sinnvoll. Passive Maßnahmen senken den Grundwärmeeintrag, aktive Systeme sichern den Komfort bei hohen Lasten.
Kälte- und Klimatisierungssysteme sind wesentliche Bestandteile der Gebäudetechnik. Sie beeinflussen sowohl den Energiebedarf als auch die Aufenthaltsqualität. Die Wahl des Systems hängt von der Gebäudenutzung, den Effizienzzielen und den örtlichen Rahmenbedingungen ab.
Systematik der Kälteerzeugung
Die Kälteerzeugung in Gebäuden gliedert sich in drei Funktionsbereiche:
Erzeugung: Kältemaschinen, Wärmeübertrager
Verteilung: Leitungen, Speicher, Anbindungen
Verbrauch: Raumluft, Prozesse, Anlagen
Unterschieden wird außerdem zwischen offenen und geschlossenen Systemen. Offene Systeme stehen dabei im direkten Kontakt zur Umgebung (z.B. Nasskühlturm), während bei geschlossenen Systemen das Kältemittel in einem geschlossenen Kreislauf zirkuliert (z.B. Kompressionskältemaschine).
Für die Funktionsweise von Wärmepumpen und Kälteanlagen sind Kältemittel unerlässlich. Sie ermöglichen, dass die Wärme auf niedrigem Temperaturniveau aus Außenluft, Erdreich und Wasser für die Erwärmung in Gebäuden genutzt werden kann.
Der Einsatz von Kälte- und Klimatisierungstechnik wird durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und technischer Normen begleitet. Diese betreffen Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung – und stellen sicher, dass Energieeffizienz, Umweltschutz und Sicherheit gewährleistet sind.
Die wichtigsten Anforderungen aus EU-Verordnungen, nationalem Recht und technischer Regelsetzung sind im Folgenden zusammengefasst.
Regelt die Verwendung fluorierter Treibhausgase in Kälte- und Klimaanlagen. Verbote für bestimmte Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial, schrittweise Reduktion der verfügbaren Mengen, Kennzeichnungspflichten. Seit dem 01.01.2025 ist der Einsatz von F-Gasen mit einem GWP > 2500 auch zur Wartung / Instandhaltung verboten. Ausnahmen gelten für recycelte und aufbereitete Kältemittel. Für Mono-Split-Geräte mit < 3 kg Füllmenge gilt ein GWP-Grenzwert von 750. Anlagen mit F-Gasen müssen gekennzeichnet werden. Die Nutzung und der Verkauf bestimmter Gase werden eingeschränkt.
Ergänzt die F-Gase-Verordnung auf nationaler Ebene. Regelt z.B. Zertifizierungspflichten für Fachpersonal, Anforderungen an Dichtheitsprüfungen und Dokumentation. Die Verordnung wird derzeit überarbeitet, um die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 zu berücksichtigen.
Die Nutzung von Grundwasser ist immer anzeigepflichtig und unter bestimmten Umständen genehmigungspflichtig. Hier sind zusätzlich landesrechtliche Regelungen zu beachten. Es soll sichergestellt werden, dass der Wärmeeintrag in das Grundwasser nicht zu einer Verschlechterung der Grundwasserbeschaffenheit führt.
Vorgaben zu energetischer Inspektion (§§ 73–78 GEG), Pflichten zur Angabe im Energieausweis (§ 84 GEG), Anforderungen an Lüftung und Klimatisierung (§§ 64–67 GEG).
Zusätzlich geregelt sind:
Begrenzung der spezifischen Ventilatorleistung (SFP)
Anforderungen an Luftfeuchteregelung mit 0-Band
Pflicht zur Volumenstromregelung (z.B. CO2-basiert)
Wärmerückgewinnung mindestens Klasse H3
Betriebspflicht für Effizienzkomponenten (§§ 57–59 GEG)
DIN SPEC 15420: Durchführung energetischer Inspektionen
VDI 2078: Kühllastberechnung
Die genannten technischen Regeln betreffen vor allem Planung, Betrieb und Inspektion von Kälte-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Hinweise zur Raumhygiene im Kontext von Nutzerkomfort und Innenraumqualität finden sich im folgenden Abschnitt.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Am 01.01.2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Kraft. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich, eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und enthält individuelle Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Energieausweise haben damit das Potenzial, zu einer nachhaltigen energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes beizutragen.
Menschen verbringen einen Großteil ihres Lebens in Innenräumen – vor allem zu Hause und am Arbeitsplatz. Die Qualität der Raumluft hat daher unmittelbaren Einfluss auf Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Raumhygiene ist damit nicht nur eine Frage des Komforts, sondern ein wesentlicher Aspekt nachhaltiger und zukunftsfähiger Gebäude.
Raumhygiene umfasst alle Maßnahmen, die eine hygienisch einwandfreie, schadstoffarme und gesundheitlich unbedenkliche Raumluft sicherstellen. Dazu zählen technische, bauliche und nutzungsbezogene Faktoren.
Emissionen aus Bauprodukten, Möbeln, Reinigungsmitteln
Relevante Normen und Empfehlungen:
DIN EN 16798-1: Innenraumluftqualität
DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen
DIN EN ISO 16000 (Teile 5 und 6): Innenraumverunreinigungen
DIN EN 15251: Bewertung der Raumluftqualität
Empfehlungen der BAuA, DGUV, UBA-Kommission Innenraumlufthygiene
Behaglichkeit
Die Behaglichkeit stellt keine exakt messbare Größe dar, sondern kennzeichnet das subjektive Empfinden, bei denen der Mensch die Umgebungsverhältnisse als komfortabel bezeichnet. Wichtige Faktoren sind z. B. die thermische Behaglichkeit und Licht.
Im Rahmen energieeffizienter Sanierungen werden Gebäudehüllen zunehmend luftdicht ausgeführt, um Wärmeverluste zu minimieren. Ohne begleitende Maßnahmen zum Luftaustausch kann dies jedoch zu einem Anstieg von Feuchtigkeit und Schadstoffen führen. Raumhygiene sollte deshalb integraler Bestandteil energetischer Planungsprozesse sein - insbesondere im Zusammenspiel mit Lüftungs- und Klimatisierungssystemen.
Betreiber von Kälteanlagen müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen regelmäßige Inspektionen, Wartungen, Dichtheitsprüfungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie die sachgerechte Bedienung der Anlagen. Diese Anforderungen dienen der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Energieeinsparung.
Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Die Energieeffizienz der technischen Gebäudeausrüstung kann durch Optimierungen gesteigert werden. Um diese Potenziale bei Klimaanlagen voll auszunutzen, braucht es regelmäßige Inspektionen.
Der Leitfaden zur Planung von Kälteanlagen unterstützt Fachleute bei den Fragen, die für eine wirtschaftliche, betriebssichere und energiesparende Kälteanlage wichtig sind.
Stand: Oktober 2018
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Studien & Berichte
Kältetechnik in Deutschland – Steckbriefe zu Kältetechnologien
Die Veröffentlichung beinhaltet Steckbriefe, die einzelne Kälteanwendungen und Kältetechnologien erfassen, die in Deutschland zum Einsatz kommen.
Stand: Juli 2023
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Toolbox
QuickCheck für Kälteerzeugungsanlagen
Online-Tool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Bewertung von Kälteerzeugungsanlagen.
Toolbox
Effizienzrechner Klima-Lüftung
Online-Tool des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Bewertung von komplexen RLT- und Kälteanlagen in Nichtwohngebäuden.
Ausgewählte Fachinfos aus dem Partnernetzwerk
Factsheets
Klimatisierung, Lüftung, Kühlung
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur Lüftung, Klimatisierung und Kühlung bestehen aus mehreren Komponenten, deren Optimierung zu einem erheblichen Energiespareffekt führen kann.
Thüringer Landesenergieagentur ThEGA
Stand: Juni 2024
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Thüringer Landesenergieagentur ThEGA
Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) ist die Landesenergieagentur des Freistaates Thüringen. Sie ist das Kompetenzzentrum für erneuerbare Energien, Ressourcenschonung, nachhaltige…
Nachhaltige Gebäudeklimatisierung in Europa – Konzepte zur Vermeidung von Hitzeinseln und für ein behagliches Raumklima
Die Studie geht der Frage nach, wie in betroffenen Quartieren der Effekt von Hitzeinseln gemindert und behagliche Innenraumtemperaturen möglichst ohne maschinelle Kühlung gewährleistet werden können.
Öko-Institut e.V.
Stand: Juni 2022
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Öko-Institut e.V.
Das Öko-Institut ist eine der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungseinrichtungen für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen…
Das kontinuierliche Monitoring von gebäudetechnischen Systemen ist im Gebäudeenergiegesetz verankert. Dies umfasst die Heizungsprüfung, die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen sowie die Monitoringpflicht für große Nichtwohngebäude.
Klimaresilienz beschreibt die Fähigkeit eines Gebäudes oder eines Quartiers, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und widerstandsfähig zu sein.
Wärmepumpen sind nicht nur besonders effiziente und umweltschonende Heizungen – sie können im Sommer auch zur Kühlung beitragen. Die technischen Optionen und Voraussetzungen im Überblick.
Energieeffiziente Gebäude zeichnen sich durch eine verbesserte Luftdichtheit aus. In ihnen muss der Luftaustausch für ein gesundes Raumklima durch eine verstärkte freie Lüftung oder mit einer mechanischen Lüftungsanlage erfolgen.
Bei der Planung und Sanierung von Gebäuden kommt sowohl dem winterlichen als auch dem sommerlichen Wärmeschutz eine wichtige Rolle zu. Ein zu geringer Schutz kann in beiden Fällen zu einem erhöhten Energiebedarf führen.
Die thermische Behaglichkeit beschreibt die subjektive Zufriedenheit eines Individuums mit der thermischen Umgebung. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, die berücksichtigt werden müssen, damit der Aufenthalt in einem Gebäude als angenehm empfunden wird.