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Peer-to-Peer-Handel und Energy Sharing: Strom im Quartier teilen

Stand: Februar 2026
Foto, Luftaufnahme von mehreren modernen Wohngebäuden mit Flachdächern und Solarpaneelen in einer grünen Umgebung.

Die Elektrifizierung des Wärmesektors – etwa durch Wärmepumpen – und des Verkehrssektors durch Elektromobilität lässt den Strombedarf in Wohnquartieren deutlich ansteigen. Gleichzeitig bieten Dach- und Fassadenflächen ein erhebliches Potenzial für die lokale Stromerzeugung. Die Herausforderung für Energieberatende besteht damit nicht mehr nur in der technischen Auslegung der Photovoltaikanlage (PV), sondern zunehmend in der Konzeption geeigneter Betriebs- und Verteilungsmodelle.

Das klassische Modell des Einspeisens und Rückkaufens ist ökonomisch oft nicht mehr die erste Wahl. Ziel ist es, den im Quartier erzeugten Strom auch vor Ort zu verbrauchen, um einen hohen Autarkiegrad zu erreichen und gleichzeitig Netzentgelte und Strombezugskosten zu sparen. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die regulatorischen Instrumente und organisatorischen Modelle, die Beratenden zur Verfügung stehen, um Quartiere zu lokal vernetzten Energiesystemen oder virtuellen Kraftwerken („Virtual Power Plants“) zu transformieren.

Regulatorische Instrumente: Mieterstrom und Gemeinschaftliche Versorgung

Mit dem Solarpaket I (2024) hat der Gesetzgeber den Werkzeugkasten für die Vor-Ort-Versorgung deutlich erweitert. Beratende müssen je nach Projektgröße und Eigentümerstruktur abwägen, welches Modell geeignet ist.

Der klassische Mieterstrom (Erlösmodell vs. Pflichten)

Beim Mieterstrom wird PV-Strom direkt an Letztverbraucher im Gebäude oder im Quartierszusammenhang geliefert, ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz.

  • Mechanik: Der verkaufte Strom darf maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs kosten. Die Wirtschaftlichkeit entsteht, da keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben oder Stromsteuer auf den lokal verbrauchten Strom anfallen.
  • Herausforderung: Der Betreiber wird zum vollumfänglichen Energieversorger mit allen Pflichten (Lieferantenpflicht für Reststrom, Rechnungsstellung, Bilanzkreismanagement).
  • Zielgruppe: Eher geeignet für größere Gebäude oder Gebäudegruppen (), wo Skaleneffekte den administrativen Aufwand decken, oder in Kombination mit professionellen Dienstleistern.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (Einfachheit vs. Flexibilität)

Dieses Modell reduziert die bürokratischen Anforderungen des Mieterstroms.

  • Prinzip: Der Betreiber stellt den PV-Strom den Letztverbrauchern innerhalb eines Gebäudes lediglich zur Verfügung. Er hat keine Lieferantenpflicht für den Reststrom (diesen beziehen die Mietenden selbst über eigene Verträge).
  • Vorteil: Geringer administrativer Aufwand. Ideal für kleinere Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
  • Wirtschaftlichkeit: Das Modell basiert auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Betreibenden und Mietenden. Der Preisvorteil gegenüber dem Netzstrom kann die Teilnahme attraktiv machen.

Betreibermodelle: Wer managt das System?

Eine der häufigsten Fragen von Eigentümerinnen und Eigentümern ist, wer den Betrieb der Anlagen übernimmt. Energieberatende sollten hier drei grundlegende Betreibermodelle aufzeigen.

Das Eigenbetriebs-Modell

Die Eigentümerinnen und Eigentümer (z.B. eine Wohnungsbaugesellschaft oder WEG) investieren in die Anlagen und betreiben sie selbst.

  • Pro: Die gesamte Wertschöpfung bleibt beim Eigentümer.
  • Contra: Organisatorischer Aufwand, etwa für den Messstellenbetrieb und die Abrechnung, sowie das technische Risiko liegen beim Eigentümer.

Energiegenossenschaften und Bürgerenergie

Gerade für Quartiere ist dieses Modell besonders geeignet, da es Akzeptanz und Teilhabe fördert.

  • Konzept: Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteure gründen eine Genossenschaft (eingetragene Genossenschaft, eG), die in die Anlagen investiert und diese betreibt.
  • Vorteil für Eigentümerinnen und Eigentümer: Sie stellen lediglich die Dachflächen zur Verfügung (Verpachtung). Investition und Betrieb liegen bei der Genossenschaft und damit bei der Gemeinschaft der beteiligten Mitglieder.
  • Vorteil für das Quartier: Die Erlöse fließen nicht an externe Konzerne ab, sondern kommen den Mitgliedern (Bewohnern) zugute. Dies stärkt die Identifikation mit der Energiewende vor der eigenen Haustür. Zudem sind Genossenschaften häufig Impulsgeber für Zusatzkonzepte wie E-Carsharing im Quartier.

Contracting (Energy as a Service)

Hier übernimmt ein externer Dienstleister (Contractor, oft Stadtwerke) Planung, Finanzierung und Betrieb.

  • Konzept: Ein „Rundum-sorglos-Paket“ für die Immobilienwirtschaft. Der Contractor verkauft den Strom (und oft Wärme) zu vereinbarten Preisen an die Mietenden.
  • Vorteile: Geringer organisatorischer Aufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer. Investitions- und Betriebsrisiken liegen beim Contractor.
  • Herausforderungen: Geringere Einflussmöglichkeiten auf Betrieb und Preisgestaltung. Ein Teil der Wertschöpfung verbleibt beim externen Dienstleister.

Contracting

Contracting ist eine Energiedienstleistung: Der Gebäudeeigentümer überträgt einem Dienstleister, dem sogenannten Contractor, Aufgaben rund um die Effizienzsteigerung seines Gebäudes.

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Energy Sharing und Peer-to-Peer Handel

Blickt man über das Einzelgebäude hinaus, ermöglicht die Digitalisierung den direkten Austausch zwischen Gebäuden.

  • Peer-to-Peer (P2P): Mittels Blockchain-Technologie oder zentraler Plattformen können Erzeuger ihren Überschuss direkt an Nachbarn verkaufen. Smart Contracts wickeln die Transaktion automatisiert ab. Die Wertschöpfung verbleibt dabei im Quartier. In Deutschland gibt es bisher nur Pilotprojekte, da es noch rechtliche Hürden im Stromvertriebsrecht gibt.
  • Energy Sharing: Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft betreibt Anlagen (z.B. PV auf dem Dach der Schule oder Lärmschutzwand) und verteilt den Strom bilanziell an ihre Mitglieder im Umkreis. Dies entkoppelt den Ort der Erzeugung vom Ort des Verbrauchs innerhalb der kommunalen oder regionalen Gemeinschaft. EEG-Novellen und EU-Richtlinien fördern Energiegemeinschaften und das Teilen von Strom innerhalb der Gemeinschaft. Ab Juni 2026 soll Energy Sharing in Deutschland möglich werden (§42c EnWG).

Energy Sharing Communities – ESCdigital

Das Projekt Energy Sharing Communities – ESCdigital ist eine Initiative der Deutschen Energie-Agentur im Rahmen des Future Energy Lab, finanziert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ziel ist es, Energy Sharing-Modelle in Deutschland praktisch zu erproben und digital zu unterstützen.

Energy Sharing: Neuregelung durch die EnWG-Novelle 2026

Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben (RED II) in nationales Recht (Art. 42c EnWG) wird Energy Sharing ab Juni 2026 unter realistischen Rahmenbedingungen möglich. Anlagenbetreibende können überschüssigen Solarstrom unter Nutzung des öffentlichen Netzes an die Nachbarschaft veräußern, ohne die administrativen Lasten eines klassischen Energieversorgers – wie das Bilanzkreismanagement oder die Reststrombesorgung – tragen zu müssen.

Diese Entbürokratisierung schafft eine wirtschaftlich attraktive Alternative zur herkömmlichen Einspeisevergütung. Durch die Verpflichtung der Netzbetreiber zur technischen Unterstützung entstehen neue Wertschöpfungspotenziale im Quartier, die sowohl die Rentabilität von PV-Anlagen steigern als auch die lokalen Energiekosten senken. Das Gebäude wird damit zum aktiven Knotenpunkt einer dezentralen, gemeinschaftlichen Energieversorgung.

Technische Umsetzung: Das Messkonzept

Die beste Theorie scheitert oft an der Praxis des Zählerschranks. Beratende müssen das Messkonzept daher frühzeitig adressieren.

  • Physikalische Summenzähler (Kundenanlage): Das gesamte Quartier hat nur einen Netzverknüpfungspunkt. Dahinter liegt ein privates Netz.
    • Vorteil: Nur ein Grundpreis beim Netzbetreiber.
    • Nachteil: Aufwendige private Abrechnung aller Untermessungen und eigener Betrieb des Verteilnetzes.
  • Virtuelles Summenzählermodell: Alle Einheiten behalten ihre offiziellen Zählpunkte. Die Zuordnung des PV-Stroms erfolgt rechnerisch (bilanziell) durch den Smart Meter Gateway Administrator. Dies ist oft die zukunftssicherere Variante, da sie den freien Lieferantenwechsel der Mietenden technisch einfacher abbildet.

Speicher und Sektorkopplung als Stabilisator

Ein vernetztes Quartier optimiert sich durch Speicher und flexible Lasten.

  • Quartiersspeicher: Statt vieler kleiner Heimspeicher wird ein zentraler Großspeicher installiert. Dieser puffert Erzeugungsspitzen (Peak Shaving) und stellt Energie für die Nacht bereit.
  • Elektromobilität: Ladesäulen im Quartier fungieren als flexible Last. Ein intelligentes Lastmanagement sorgt dafür, dass E-Autos vorrangig dann laden, wenn PV-Überschuss vorhanden ist, und entlastet so den Netzanschluss.

Fazit

Die Energieversorgung im Quartier wird von einer reinen Infrastrukturfrage zu einer organisatorischen Gestaltungsaufgabe. Energieberatende übernehmen hier die Orientierungs- und Begleitfunktion: Sie helfen Investierenden nicht nur bei der Technikwahl, sondern vor allem bei der Entscheidung für das passende Betreibermodell – sei es die pragmatische gemeinschaftliche Versorgung oder die partizipative Energiegenossenschaft.

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